Gestaltungsplan Steinwichslen West, 1. Änderung

Piano d'utilizzazione · Teufen

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione
Comune
Teufen
Cantone
Appenzello Esterno
Livello
Comune
Approvato da
Departement
Adottato
25 gen 2006
In vigore dal
25 gen 2006

Carta

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CH73_08_GE_Gestaltungsplan Steinwichslen West, 1. Änderung.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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| APPenzell Ausserrhoden

Departement Bau und Umwelt

Kasernenstrasse 174

9102 Herisau

Tel. 071 353 65 51 Fax 071 353 68 33 [email protected]

www.ar.ch

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Jakob Brunnschweiler Regierungsrat Bau- und Umweltdirektor

Herisau, 25. Januar 2006

Gemeinde Teufen Gestaltungsptan Steinwichslen West, 1. Anderung; Genehmigung

A. Ausgangslage 1. Mit Schreiben des Gemeinderates vom 21. Dezember 2005 wurde um die Genehmigung der obengenannten Planungsinstrumente durch das Departement Bau und Umwelt nachgesucht.

2. Der Gestaltungsplan Steinwichsten West wurde mit Entscheid vom 23. Dezember 2004 vom Departement Bau und Umwelt genehmigt.

3. Der Anderungsbedarf an der Festlegung Sockelgeschoss (Bereich BesucherparkpläEe), am Baubereich überdachung / Wintergärten und bei der internen Fussgängererschliessung ergibt sich aufgrund der fortgeschrittenen Detail- und Ausführungsplanung der Bauvorhaben. 4. Die 1. Anderung des Gestaltungsplanes Steinwichslen West wurde dem Vorprüfungsverfahren untezogen. 5. Die 1. Anderung des Gestaltungsplanes Steinwichsten West wurde am 1 , November 2005 vom Gemeinderat erlassen. 6 Die schriftliche Zustimmung sämtlicher direkt betroffener Grundeigentümer liegt vor. Die Unterschriften liegen in je einem Exemplar im Original bei. Entsprechend sind jedem Exemplar drei A4 Kopien mit verschiedenen Unterschriften beigefügt. Von den eingrenzenden Grundeigentümern sind innert der 301ägigen Einsprachefrist

keine Eingaben erfolgt. Dies wird als Zustimmung gewertet. Entsprechend ist auf die öffentliche Auflage des Planungsinstrumentes vezichtet worden.

Seite 1, BD-Gpl Steinwichslen West 1. Anderung.doc

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B. Erwägungen 1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. des Baugese2es (bGS 721.1) sind nicht vollumfänglich erfüllt. lnsbesondere kann die Form der vorliegenden Unterschriften so nicht befriedi-

gen. Grundsätzlich muss verlangt werden, dass alle Pläne mit den Originalunterschriften versehen werden. Unter Berücksichtung, dass die schriftliche Zustimmung der direkt betroffenen Grundeigentümer vorliegt und von den angrenzenden Grundeigentümern innert der Einsprachefrist keine Einsprachen eingegangen sind, werden vorliegend die formellen VorausseEungen ausnahmsweise als erfüllt betrachtet, obwohl nicht alle Pläne vollständig mit Originalunterschriften versehen sind. ln Rücksprache mit der Gemeinde wird das unvollständige Unterschriftenblatt inklusive der vorliegenden Fotokopien vom Plan abgetrennt. 2. Aufgrund der Detailplanung wurde deutlich, dass mit der Überdachung der geplanten Besucherparkplätze im blau dargestellten Baubereich eine einheitlichere und architektonisch bessere Lösung geschaffen werden kann. Die ausserhalb des neu festgelegten Baubereiches liegenden BesucherparkpläEe werden nicht über-

dacht. Der neu festgelegte Baubereich Besucherparkplä2e bedingt eine entsprechende Anpassung des Baubereiches Sockelbauten. Zudem wurde der Gestaltungsplanperimeter und die Tiefgaragenzufahrt geringfügig geändert und neu festgelegt. 3. Die vorgesehene geänderte Anordnung von zwei Baubereichen Überdachung / Wintergarten, beeinträchtigt das Gesamtkonzept der Überbauung nicht. Mit dieser Anderung kann den geforderten NuEungsvorstellungen entsprochen werden. 4. Aufgrund der Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung kann eine Genehmigung der,vorliegenden 1. Anderung des Gestaltungsplanes Steinwichslen West erteilt werden.

C. Beschluss 1. Der Gestaltungsplan Steinwichslen West (1. Anderung) wird genehmigt (Art. 49 Abs. 2 BauG). 2. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr' 500.00 erhoben 3. Mitteilung an: - Gemeinderat Teufen (restliche Exemplare mit Genehmigungsvermerk) -

Sekretariat Departement Bau und Umwelt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) KantonalerBaukoordinationsdienst (1 ExemplarmitGenehmigungsvermerk) Kantonales Planungsamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Rechnungswesen

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat (Regierungsrat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kuze Begrrindung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art' 30 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG; bGS 143'1).

Seite 2, BD-Gpl Steinwichslen West '1. Anderung.doc

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APPenzell Auss,errhoden

Mitteilung im Amtsblatt

Versandt

am: !6. JAil, 2006

Departement Bau und Umwelt

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Jakob Brunnschweiler, Regierungsrat

Seite 3, BD-Gpl Stelnwichslen West 1, Anderung.doc