Grundwasserschutzzone Unterlindenberg
Zone di protezione delle acque sotterranee · Wolfhalden
Documento
- Tipo
- Zone di protezione delle acque sotterranee
- Comune
- Wolfhalden
- Cantone
- Appenzello Esterno
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Amt für Umwelt
- Approvato da
- Departement
- Adottato
- 20 giu 2019
- In vigore dal
- 20 giu 2019
Carta
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CH131_17_GE_Unterlindenberg, 2019.pdfApri in una nuova scheda
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CH131_17_GE_Unterlindenberg, 2019.pdf
IMEMElk
*R1 Appenzell Ausserrhoden Departement Bau und Volkswirtschaft, 9102 Herisau
Departement Bau und Volkswirtschaft
Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. +41 71 353 65 51 Fax +41 71 353 68 33 [email protected] www.ar.ch
Dölf Biasotto Regierungsrat
Herisau, 20. Juni 2019/PLu/SKu
Gemeinde Wolfhalden: Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg der Wasserversorgung Lutzenberg; Genehmigung
Sehr geehrte Damen und Herren
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A.
Sachverhalt
1.Die Wasserversorgung Lutzenberg stellt die Trink- und Brauchwasserversorgung für die Gemeinde Lutzenberg sicher. Dafür werden auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Wolfhalden diverse Quellen genutzt. Bereits 2002 wurden die Quellen aufgenommen, 2008 der Auftrag für die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg vergeben. 2. Genutzt wird unter anderen die Quelle Nr. 32 Unterlindenberg. Mit den vorliegenden Grundwasserschutzzonen soll der Schutz des Einzugsgebietes der Fassungsanlage gewährleistet werden. 3.Die Quellfassung Unterlindenberg liegt auf Parz. Nr. 1465 (Grundeigentümer: Schläpfer Marcel, Buchen 924, 9427 Wolfhalden). 4. Die Wasserversorgung Lutzenberg verfügt über die dinglichen Rechte an der zu schützenden Fassungsanlage (Grunddienstbarkeitsvertrag vom 15. Juli 1953). 5.Die Fassung des Quellwassers erfolgt über zwei Fassungsleitungen mit 5.6. m Länge (Guss) und 6.0 m Länge (Eisenröhre I W). Die Quellen sind ab Fels gefasst. Die mittlere Quellschüttung wird mit ca. 24.3 1/min. angegeben. Damit kann rund 1/4 (23 %) des Wasserbedarfs der Gemeinde Lutzenberg abgedeckt werden. 6. Im Rahmen der Erarbeitung der Grundwasserschutzzonen Unterlindenberg wurden keine die Standardabklärungen ergänzenden Markierversuche durchgeführt. Am 16. April 2010 wurden die Grundwasserschutzzonen Unterlindenberg dem Amt für Umwelt zur Vorprüfung eingereicht und durch das Amt für Umwelt mit Schreiben vom 6. Mai 2011 beurteilt.
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Appenzell Ausserrhoden
7. Die Informationsveranstaltung der Gemeinde Wolfhalden für die betroffenen Grundeigentümer fand am 15.September 2011 in der Krone in Wolfhalden statt. 8. Am 11. November 2016 wurden die Schutzzonendossiers abschliessend angepasst und
aktualisiert.
9. Der Gemeinderat Wolfhalden genehmigte die Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg zusammen mit den Grundwasserschutzzonen für weitere Quellfassungen zuhanden der Planauflage am 7. Februar 2017. 10.Die öffentliche Auflage der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg erfolgte vom 17. Februar 2017 bis am 20. März 2017. 11.Gegen den Beschluss des Gemeinderates Wolfhalden sind beim Amt für Umwelt respektive beim Departement Bau und Volkswirtschaft zwei Einsprachen eingegangen. Ein Einspracheverfahren musste gar nicht eröffnet werden, da das Anliegen des Einsprechers mittels eines Auszuges aus dem kantonalen Tankkataster erfüllt werden konnte. Der Eintrag der Tankanlage im Gefahrenkataster ist entsprechend zu streichen. Die zweite Einsprache wurde mit Schreiben vom 1. Juni 2017 als gegenstandslos abgeschrieben, nachdem das Amt für Umwelt beantragt hatte, diese teilweise gutzuheissen (Punkt 5; Anpassung Zonenplan in Bezug auf die Tankanlage des Einsprechers). Der Eintrag der Tankanlage im Gefahrenkataster ist entsprechend zu streichen. Der Einspracheentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft die zweite Einsprache betreffend ist in Rechtskraft erwachsen. 12.Mit Schreiben vom 27. Februar 2019 hat die Gemeinde Lutzenberg die Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg dem Departement Bau und Volkswirtschaft von Appenzell Ausserrhoden zwecks Genehmigung und Erlass eingereicht. 13.Folgende Fassung soll geschützt werden: Quellfassung Unterlindenberg: Quellenkataster 759.258-Gb Die zu schützende Fassungsanlage liegt auf dem Gemeindegebiet von Wolfhalden. 14. Folgende Unterlagen wurden eingereicht: -
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-
B.
Schutzzonenplan um die Quellfassung Unterlindenberg vom 11. November 2016 (inkl. Gefahrenkataster den Einsprachen entsprechend angepasst) Schutzzonenreglement um die Quellfassung Unterlindenberg vom 11. November 2016 hydrogeologischer Bericht vom 11. November 2016
-
Erwägungen
1. Gemäss Art. 20 Abs. I des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20) scheiden die Kantone Schutzzonen für die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen und -anreicherungsanlagen aus. Sie legen die notwendigen Eigentumsbeschränkungen fest.
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Appenzell Ausserrhoden
2. Gemäss Abs. 2 desselben Artikels obliegt es den Eigentümern der Grundwasserfassungen, die Grundlagen für die sachdienliche Abgrenzung der Schutzzonen zu beschaffen, die erforderlichen dinglichen Rechte zu erwerben und allfällige Entschädigungen für Eigentumsbeschränkungen auszurichten. 3.Nach Art. 71 Abs. 4 des Gesetzes über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer (Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG, bGS 814.0) ist das Departement Bau und Volkswirtschaft zuständig für den Erlass von Grundwasserschutzzonen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 71 Abs. 2 und Abs. 3 UGsG. Für die Behandlung von Einsprachen gegen Schutzzonenpläne und -reglemente ist ebenfalls das Departement Bau und Volkswirtschaft zuständig (Art. 71 Abs. 3 UGsG). 4. Der Schutzzonenplan um die Quellfassung Unterlindenberg der Wasserversorgung Lutzenberg wurde gemäss den Vorgaben der Eidgenössischen Gewässerschutzverordnung, der Wegleitung Grundwasserschutz und gestützt auf die vorliegenden Quelluntersuchungen erarbeitet. Die Grundwasserschutzzonen entsprechen den Anforderungen des Bundes. 5.Der Gefahrenkataster enthält die bestehenden Gefährdungen. In der Schutzzone S2 der zu erlassenden Schutzzonen befinden sich nur land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. 6. Das Schutzzonenreglement wurde aufgrund des Musterreglements und der im Rahmen der Vorprüfungen bis am 11. November 2016 vorgenommen Änderungen ausgearbeitet. 7.In materieller Hinsicht werden die vorhandenen Gefahrenpunkte durch das öffentlich aufgelegte Schutzzonenreglement generell abgedeckt. In Art. I eines jeden Schutzzonenreglements wird zudem explizit darauf hingewiesen, dass strengere bau- und planungsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften sowie die Umweltund Gewässerschutzgesetzgebung vorbehalten bleiben. 8.Das Schutzzonenreglement um die Quellfassung Unterlindenberg der Wasserversorgung Lutzenberg kann in der vorliegenden Form genehmigt werden. Im Rahmen der periodisch vorgesehenen Überarbeitung der Grundwasserschutzzonen können Änderungen in die Schutzzonenunterlagen übernommen werden. 9. Gemäss Art. 84 des kantonalen Umwelt- und Gewässerschutzgesetzes (UGsG, bGS 814.0) und Artikel 30 des Schutzzonenreglements um die Quellfassung Unterlindenberg werden die Grundstücke, welche in einer rechtskräftigen Grundwasserschutzzone liegen, im Grundbuch angemerkt.
C.
Entscheid
1.Die Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg, 759.258-Gb, (Schutzzonenplan samt Gefahrenkataster und Schutzzonenreglement), im Besitz der Wasserversorgung Lutzenberg, werden im Sinne der vorstehenden Erwägungen genehmigt und erlassen. 2. Der kantonale Quellenkataster wird den Erwägungen entsprechend angepasst und ergänzt (Eintrag 759.258-G1). 3. Die Gewässerschutzkarte Wolfhalden wird angepasst und mit den Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg sowie dem sie umgrenzenden Gewässerschutzbereich Au ergänzt.
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Appenzell Ausserrhoden
4. Die provisorischen Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg, 759.258-G1, werden aufgehoben. 5. Anmerkung im Grundbuch. 6. Mitteilung im Amtsblatt und an: Wasserversorgung Lutzenberg, Gitzbüchel 192, 9428 Lutzenberg* Grundbuchamt Wolfhalden, Weidstrasse 4b, Postfach 113, 9410 Heiden** Gemeinderat Wolfhalden* Amt für Umwelt*
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Rechtsmittel: Dieser Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung mit Rekurs an den Regierungsrat (Adresse: Kantonskanzlei, 9102 Herisau) weitergezogen werden. Die schriftliche Rekurseingabe hat einen Antrag und eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist dem Rekurs beizulegen (Art. 30 und 35 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, bGS 143.1).
Versandt am:
24. Juni 2019
Freundliche Grüsse
Dölf Biasotto, Regierungsrat
Beilagen: Schutzzonendossier
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I Schutzzonenplan um die Quellfassung Unterlindenberg mit Genehmigungsvermerk I Schutzzonenreglement Quellfassung Unterlindenberg mit Genehmigungsvermerk I Hydrogeologischer /Technischer Bericht I Schutzzonenplan um die Quellfassung Unterlindenberg mit Genehmigungsvermerk I Schutzzonenreglement Quellfassung Unterlindenberg mit Genehmigungsvermerk Grundbuchanmeldung zuhanden des Grundbuchamtes Wolfhalden
0 DBV, AfU/PLu
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Gemeinde Wolfhalden
Wasserversorgung Lutzenberg
GRUNDWASSERSCHUTZZONEN UM DIE QUELLFASSUNG UNTERLINDENBERG
HYDROGEOLOGISCHER / TECHNISCHER BERICHT Schutzzonenreglement und Schutzzonenplan mit Gefahrenkataster als Beilagen
St.Gallen, 29. März 2010 Inkl. Ergänzungen Vorprüfung bis 17. Juni 2011 angepasst 11. November 2016
GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG 9015 St.Gallen - Winkeln
8592 Uttwil (TG)
Schoretshuebstrasse 23 Tel 071/371 17 33 Fax 071/371 29 70 E-Mail [email protected]
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Im Müsli 37, Postfach 61 Tel 071/461 22 82 Fax 071/461 22 83 E-Mail [email protected]
www.haering-geo.ch
Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg
Seite I
INHALTSVERZEICHNIS 1.
EINLEITUNG ............................................................................................................. 1
1.1 Ausgangslage ............................................................................................................ 1 1.2 Ausgeführte Arbeiten ................................................................................................. 1 2.
GEOLOGISCHE UND HYDROGEOLOGISCHE VERHÄLTNISSE ........................... 2
3.
DIE QUELLFASSUNG UNTERLINDENBERG.......................................................... 2
3.1 Technische Daten...................................................................................................... 2 3.2 Trinkwasserbedarf / Quellschüttungen ....................................................................... 3 4.
WASSERQUALITÄT ................................................................................................. 4
4.1 Allgemeines ............................................................................................................... 4 4.2 Zusammenfassung der Trinkwasseranalysen ............................................................ 4 5.
DIE GRUNDWASSERSCHUTZZONEN UNTERLINDENBERG ................................ 5
5.1 Dimensionierung der Schutzzonen ............................................................................ 5 5.1.1 Allgemeine Bemerkungen ...................................................................... 5 5.1.2 Zone S1 (Fassungsbereich) ................................................................... 5 5.1.3 Zone S2 (Engere Schutzzone) ............................................................... 5 5.1.4 Zone S3 (Weitere Schutzzone) .............................................................. 5 5.2 Gefahrenherde .......................................................................................................... 6 5.3 Nutzungseinschränkungen ........................................................................................ 6 6.
ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN ....................................... 6
ANHANG Nr. 1: Verwendete Unterlagen Nr. 2: Trinkwasser-Untersuchungen Quellfassung Unterlindenberg Nr. 32, inkl. Grenz- und Toleranzwerte und Erläuterungen Nr. 3: Erläuterungen zu den Grundwasserschutzzonen
BEILAGEN
Schutzzonenreglement für die Quellfassung Unterlindenberg
Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg; Umgrenzungsplan 1 : 1’000, Plan Nr. 3303-0235.11
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Unterlindenberg Sz 2016
Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg
1.
EINLEITUNG
1.1
Ausgangslage
Seite 1
Die Wasserversorgung (WV) der Gemeinde Lutzenberg versorgt rund 860 Personen, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie z.T. auch die Dorfbrunnen mit Trink- und Brauchwasser. Der jährliche Trinkwasserverbrauch beträgt rund 55'000 m3. Durch die hügelige Landschaft im Appenzeller Vorderland ist das Versorgungsnetz der WV Lutzenberg in zahlreiche Teilnetze unterteilt. Die WV Lutzenberg stellt die Versorgung in erster Linie mit frei zufliessendem Quellwasser sicher, die Quellen liegen in den Gemeinden Walzenhausen, Wolfhalden, Heiden, Grub AR und Eggersriet. Im Bericht ’Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen um die öffentlichen Trinkwasserfassungen der Wasserversorgung Lutzenberg’ (Geologiebüro Lienert & Haering AG, 2003) hat unser Büro aufgezeigt, welche Quellen sich bzgl. Menge, Güte und Standort für eine weitere Nutzung eignen. Auf dem Gemeindegebiet von Wolfhalden werden die Quellen Nr. 30, 32, 34, 35, 45, 47, 48 und 49 weiterhin für die Trinkwasserversorgung genutzt, die restlichen Quellen werden nur noch für die Notwasserversorgung gewartet. Im vorliegenden Bericht wird die Quellfassung Unterlindenberg Nr. 32 (nachfolgend Quellfassung Unterlindenberg genannt) behandelt, welche eine mittlere Schüttung von rund 24 l/min aufweist, dies entspricht einem Ertrag von 35 m3/Tag bzw. 12’750 m3/Jahr. Öffentliche Wasserversorgungen müssen gemäss Art. 20 des Gewässerschutzgesetzes (Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, GSchG) zum Schutz des Grundwassers Schutzzonen um Grundwasser- und Quellfassungen ausscheiden. Die Schutzzonen haben die Aufgabe, das Grundwasser im Einzugsgebiet von Trinkwasserfassungen vor Verunreinigungen zu schützen. Die Dimensionierung der Schutzzonen ist vor allem von den Strömungsverhältnissen, d.h. von den Fliessrichtungen und den Fliessgeschwindigkeiten des Grundwassers abhängig. Im Einzugsgebiet der Quelle Unterlindenberg wurden bisher keine detaillierten hydrogeologischen Untersuchungen durchgeführt.
1.2
Ausgeführte Arbeiten
Im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie für die weitere Nutzung der Quellen wurden im Sommer 2002 die Quellschächte aufgenommen sowie Schüttungs- und Feldparametermessungen durchgeführt. Im Weiteren wurde gleichentags das Quellwasser in bakteriologischer und chemischer Hinsicht analysiert. Am 15. April 2003 wurde das Gefahrenkataster aufgenommen sowie weitere Schüttungsmessungen durchgeführt. Anlässlich der Sitzung am 11. September 2008 erteilte Alfred Huber, Wälli AG Ingenieure, im Namen der Gemeinde Lutzenberg unserem Büro den Auftrag, die Grundwasserschutzzonen um die weiterhin genutzten Quellen auf Gemeindegebiet von Wolfhalden auszuscheiden. Die Schutzzonen wurden gemäss der Gewässerschutzverordnung und der Wegleitung ‚Grundwasserschutz’ (2004, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, BUWAL; heute Bundesamt für Umwelt, BAFU) ausgeschieden und im Schutzzonenplan (Beilage) festgehalten. Das ausgearbeitete Schutzzonenreglement (Beilage) basiert auf dem kantonalen Muster-Schutzzonenreglement.
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Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg
2.
Seite 2
GEOLOGISCHE UND HYDROGEOLOGISCHE VERHÄLTNISSE
Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich der Unteren Süsswassermolasse und wird zeitlich dem Aquitanian (ca. 22 Mio. Jahre alt) zugeordnet. Der Molassefels wird im Einzugsgebiet der Quelle Unterlindenberg von Kalksandstein und untergeordnet Mergel aufgebaut. Ursprünglich bestanden diese Gesteine aus Sand und Silt, welche Flüsse aus den aufsteigenden Alpen im damals noch flachen, mit Seen überzogenen Vorland, aufgeschüttet haben. In einer späteren Phase wurden diese Schichten in geringem Ausmass in die alpine Auffaltung miteinbezogen und am Südrand in die Höhe gehoben. Die SW – NE streichenden Schichten fallen mit 30 – 45° gegen Nordwesten ein. Während der letzten Eiszeit (Würmeiszeit, vor 10'000 Jahren zu Ende gegangenen) bedeckten mächtige Gletscher die Gegend. Die maximale Ausdehnung des Gletschereises dürfte relativ kurz gedauert haben. Grössere Moränen sind in dieser Gegend nicht aufgeschlossen. Der Fels ist teilweise zerklüftet und an der Oberfläche bis in Tiefen von 2 bis 3 m angewittert. Verwitterter Sandstein zerfällt zu Sand mit einer gewissen Durchlässigkeit - es können sich in solchen Gebieten auch oberflächliche Quellhorizonte bilden - während sich Mergel in dichten, praktisch undurchlässigen Lehm umwandelt, worauf Wasser oberflächlich abfliesst. Im Einzugsgebiet der Quelle Unterlindenberg ist der Fels nur geringmächtig überdeckt, weshalb die Voraussetzungen zur Bildung grösserer Grundwasservorkommen fehlen. Einzig der angewitterte Molassefels weist eine gewisse Durchlässigkeit auf, wo durch eine geringe Wasserreserve geschaffen wird. Nach Niederschlägen sammelt sich das Wasser auf der schlecht durchlässigen Felsoberfläche und tritt an Hangverflachungen oder Einschnitten als Quellen aus.
3.
DIE QUELLFASSUNG UNTERLINDENBERG
3.1
Technische Daten
Die Quellfassung Unterlindenberg liegt rund 400 m nordöstlich vom Dorfzentrum Wolfhalden unmittelbar an der Kantonsstrasse Wolfhalden – Rheineck am rechtsseitigen Strassenbord auf rund 640 m ü.M. Die Quelle gehört zur Quellgruppe Bruggmühle. Das Quellenrecht zu Gunsten der WV Lutzenberg für die Parzelle Nr. 1465 ist im Grundbuch mit einem Grunddienstbarkeitsvertrag mit Datum 15. Juli 1935 eingetragen. Der Quellschacht (Koordinaten: 759'677 / 258'175) liegt auf Parzelle Nr. 1465 (derzeitige Grundeigentümer: Emil und Annie Schläpfer-Niederer, Unterlindenberg 208, Wolfhalden) im Wald unmittelbar am Strassenrand im steilen Bord. Der Quellschacht ist mit einem abschliessbaren Sicherheitsdeckel versehen. In den Quellschacht münden in rund 1 Meter Tiefe zwei Fassungsleitungen mit 5.6 m Länge (Guss 80) und 6.0 m Länge (Eisenröhre 1½“). Die Quellen sind ab Fels gefasst.
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Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg
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Abb. 3.1 und 3.2: Quellschacht Unterlindenberg
Das Quellwasser wird zum Sammelschacht Bruggmühle bei der Brücke abgeleitet, wo auch das Wasser der Quellen Gaismühle – Oberlindenberg gesammelt wird. Ab Sammelschacht Bruggmühle wird das Quellwasser zur Messstation Plätzli abgeleitet, wo die Trübung überwacht und das Quellwasser mittels Chlorierung aufbereitet wird.
3.2
Trinkwasserbedarf / Quellschüttungen
Der Bedarf an Trink- und Brauchwasser in Lutzenberg beträgt im Mittel rund 150 m³ pro Tag, bzw. 55'000 m³ pro Jahr. Die WV Lutzenberg versorgt z.Z. ca. 860 Personen sowie Industrieund Gewerbebetriebe und z.T. auch die Dorfbrunnen mit Trinkwasser. Der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch beträgt rund 175 l pro Tag und Person. Die Quellschüttung wurde bisher nur vereinzelt gemessen. Aus den Einzelmessungen (vgl. Tabelle 3.1) ergibt sich für die Quelle Unterlindenberg ein mittlerer Quellertrag von ca. 24 l/min bzw. ca. 35 m3/Tag (12'750 m3/Jahr), dies entspricht ca. 23% des gesamten täglichen Wasserbedarfs der WV Lutzenberg. Datum
l/min
m3/Tag
m3/Jahr
30. Okt 02 15. Apr 03 17. Sep 08 11. Dez 09 1. Feb 10 15. Feb 10 26. Mrz 10
16.9 11.5 46.5 57.6 8.4 14.0 15.0
24.3 16.6 67.0 82.9 12.1 20.2 21.6
8'883 6'044 24'440 30'275 4'415 7'358 7'884
8.4 57.6 24.3
12.1 82.9 35.0
4'415 30'275 12'757
Minimum Maximum Mittel
Tabelle 3.1: Quellschüttungen Unterlindenberg
Berechnung Quellgebiet Bei der Station Eggen-Lachen auf rund 930 m ü.M. beträgt das langjährige Mittel 1'555 mm Niederschlag pro Jahr. Die Quelle Unterlindenberg und das Einzugsgebiet liegen rund 640 – 750 m ü.M. Rund 1/3 des Niederschlags versickert in den Boden bzw. in den Grundwasserleiter. Daraus lässt sich eine Grundwasserneubildung von 9 - 10 l/min pro ha berechnen, das Einzugsgebiet der Quelle Unterlindenberg beträgt somit rund 2 - 3 ha.
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Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg
4.
WASSERQUALITÄT
4.1
Allgemeines
Seite 4
Die chemischen und physikalischen Eigenschaften des Grundwassers werden durch das Locker- und Festgestein sowie durch die Bodenschichten im Einzugsgebiet beeinflusst. Ferner können menschliche Einflüsse, vor allem Abgänge aus Haushalt, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, die Wasserqualität beeinflussen. Im schweizerischen Lebensmittelbuch, in der Hygieneverordnung und in der Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln werden für die einzelnen Untersuchungsparameter Erfahrungs- und Toleranzwerte für Trinkwasser angegeben. Die Erfahrungswerte bezeichnen Konzentrationen, die in der Regel auf wenig oder nicht anthropogen beeinflusstes Grund- und Quellwasser hindeuten. Toleranzwerte sind Höchstkonzentrationen von Stoffen, bei deren Überschreitung das Trinkwasser von der Vollzugsbehörde beanstandet wird.
4.2
Zusammenfassung der Trinkwasseranalysen
Für die Beurteilung der chemischen und bakteriologischen Qualität des Quellwassers standen uns vom Rohwasser zwei chemische und drei bakteriologische Proben zur Verfügung. Die Daten sind im Anhang Nr. 2 zusammengestellt. Die Quelle Unterlindenberg weist mit einer Gesamthärte von 32 - 33 °fH ein als hart zu taxierendes Wasser auf mit einem geringen Salz- und Stickstoffgehalt. Leicht erhöht sind mit 16 mg/l die Chloridwerte. In chemischer Hinsicht ist das Quellwasser soweit untersucht von einwandfreier Qualität. Alle drei Rohwasserproben mussten vom Kantonalen Amt für Lebensmittelkontrolle wegen ungenügender bakteriologischer Qualität beanstandet werden. Die Belastungen dürften durch die Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden verursacht sein. Es konnten die Fäkalbakterien Escherichia coli und Enterokokken nachgewiesen werden, welche aus den Exkrementen von Warmblütern stammen. Gemäss Lebensmittelbuch dürfen im Trinkwasser weder Escherichia coli noch Enterokokken nachweisbar sein. Das Quellwasser wird in der Messstation Plätzli mittels Chlorierung aufbereitet. Das Netzwasser erfüllt in bakteriologischer Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen und weist eine einwandfreie Qualität auf. Aufgrund der geringmächtigen Deckschicht kann eine bakteriologische Verunreinigung auch nach der Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen nicht ausgeschlossen werden. Zur Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität muss deshalb das Quellwasser auch weiterhin aufbereitet werden. Im Interesse einer optimalen Trinkwasserkontrolle ist vorrangig die bakteriologische Qualität des Quellwassers (vor und nach der Aufbereitung) regelmässig (vierteljährlich) zu untersuchen, die chemische Qualität sollte einmal jährlich (Rohwasser vor der Aufbereitung) kontrolliert werden.
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5.
DIE GRUNDWASSERSCHUTZZONEN UNTERLINDENBERG
5.1
Dimensionierung der Schutzzonen
5.1.1 Allgemeine Bemerkungen Umfangreiche Informationen zu den Themen ‚Ziel und Zweck der Schutzzonen’, ‚Dimensionierungsgrundsätze’, ‚Einschränkungen in den Schutzzonen’ und ‚Anforderungen an den Schutzzonenplan’ finden sich im Anhang Nr. 3 unter ‚Erläuterungen zu den Grundwasserschutzzonen’. 5.1.2 Zone S1 (Fassungsbereich) Die Zone S1 soll verhindern, dass Trinkwasserfassungen sowie deren unmittelbare Umgebung beschädigt oder verschmutzt werden. Es sollten keinerlei Fremdstoffe (z.B. tierische Dünger) direkt in die Fassung gelangen, ohne dass Eliminations- oder Reinigungsvorgänge wirksam werden können. Die Schutzzone S1 wurde mit einem Radius von 10 m ab Fassung ausgeschieden. Innerhalb dieser Fläche sind nur Nutzungen zulässig, die der Wasserversorgung dienen. Dem Wald und der unverletzten Humusdecke kommen eine wichtige Schutz- und Reinigungsfunktion zu. Die Zone S1 ist mit geeigneten Massnahmen zu markieren. 5.1.3 Zone S2 (Engere Schutzzone) Massgebend für die Dimensionierung der Zone S2 ist die mittlere Verweildauer in der Zone S2. Die Gewässerschutzverordnung (GSchV, Anhang 4 Ziffer 123) verlangt, dass 'die Fliessdauer des Grundwassers vom äusseren Rand der Zone S2 bis zur Grundwasserfassung ... mindestens zehn Tage beträgt'. Zudem muss der Abstand von der Zone S1 bis zum äusseren Rand der Zone S2 in der Zuströmrichtung mindestens 100 m betragen. Unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Verhältnisse und der Topographie wurde der Abstand von der Zone S1 zur Zone S2 mit 100 m ausgeschieden. 5.1.4 Zone S3 (Weitere Schutzzone) Die Zone S3 bildet eine Pufferzone um die Zone S2. Sie gewährleistet den Schutz vor Anlagen und Tätigkeiten, die ein besonderes Risiko für das Grundwasser bedeuten (z.B. Materialabbau, Gewerbe- und Industriebetriebe) und soll es ermöglichen, dass bei unmittelbar drohender Gefahr (z.B. bei einem Unfall mit einem Gefahrengut) für die erforderlichen Interventions- oder Sanierungsmassnahmen genügend Zeit und Raum zur Verfügung stehen. Stromaufwärts wurde der Abstand vom äusseren Rand der Zone S2 bis zum äusseren Rand der Zone S3 etwa gleich gross ausgeschieden wie der Abstand von der Zone S1 bis zum äusseren Rand der Zone S2.
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5.2
Seite 6
Gefahrenherde
Verkehrsanlagen Die bestehenden Flurstrassen und Flurwege innerhalb der Schutzzonen stellen eine Gefahr für das Grundwasser dar. Auslaufendes Benzin oder Öl kann das Trinkwasser verschmutzen und über längere Zeit ungeniessbar machen. Die bestehenden Flurstrassen und Flurwege müssen – falls nicht schon vorhanden – mit einem Fahrverbot für Motorfahrzeuge mit der Zusatztafel „Landwirtschaftlicher Verkehr sowie Zubringerdienst gestattet“ versehen werden. Schmutzwasserleitungen Die Schmutzwasserleitungen sind nach Inkrafttreten des Schutzzonenreglements innert einem Jahr und nachher alle sechs Jahre auf ihren Zustand (Dichtigkeit) zu kontrollieren. Allfällige Mängel sind umgehend zu beheben. Tankanlagen Die bestehenden Tankanlagen sind innert fünf Jahren oder bei Fälligkeit der nächsten Revision den bundesrechtlichen Vorschriften anzupassen oder stillzulegen.
5.3
Nutzungseinschränkungen
Bodenbewirtschaftung und Düngung In der Zone S2 dürfen keine flüssigen Hofdünger (Gülle)1 ausgebracht und Holzschutzmittel2 verwendet werden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss nach den Angaben des Bundes erfolgen3 . Wir empfehlen, für die Einhaltung des Flüssigdüngerverbots die Zone S2 mit geeigneten Mitteln (z.B. mit Pfählen in Hülsen) zu markieren.
6.
ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die WV der Gemeinde Lutzenberg versorgt rund 860 Personen, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie z.T. auch die Dorfbrunnen mit Trink- und Brauchwasser. Der jährliche Wasserverbrauch beträgt rund 55'000 m3. Im vorliegenden Bericht wird die Quellfassung Unterlindenberg behandelt, welche eine mittlere Schüttung von rund 24 l/min aufweist, dies entspricht einem Ertrag von 35 m3/Tag bzw. 12’750 m3/Jahr, womit rund 23% des gesamten täglichen Wasserbedarfs der WV Lutzenberg gedeckt werden können.
1
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vom 18. Mai 2005; Anhang 2.6 ChemRRV vom 18. Mai 2005; Anhang 2.4 3 ChemRRV vom 18. Mai 2005; Anhang 2.4 und Pflanzenschutzmittelverordnung vom 18. Mai 2005 2
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Öffentliche Wasserversorgungen müssen gemäss Art. 20 des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers Schutzzonen um Grundwasser- und Quellfassungen ausscheiden. Die Schutzzonen haben die Aufgabe, das Grundwasser im Einzugsgebiet von Trinkwasserfassungen vor Verunreinigungen zu schützen. Alfred Huber erteilte im Namen der Gemeinde Lutzenberg unserem Büro den Auftrag, die Grundwasserschutzzonen um die weiterhin genutzten Quellen auf Gemeindegebiet von Wolfhalden auszuscheiden. In bakteriologischer Hinsicht musste das Quellwasser (Rohwasser) aufgrund der nachgewiesenen Fäkalbakterien Escherichia coli und Enterokokken beanstandet werden. Das Quellwasser wird in der Messstation Plätzli mittels Chlorierung aufbereitet. Das Netzwasser erfüllt in bakteriologischer Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen und weist eine einwandfreie Qualität auf. Die Gewässerschutzverordnung verlangt, dass der Abstand von der Zone S1 zur Zone S2 mindestens 100 m betragen muss. Aufgrund der geringmächtigen Deckschicht kann eine bakteriologische Verunreinigung auch nach der Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen nicht ausgeschlossen werden, weshalb zur Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität das Quellwasser auch weiterhin aufbereitet werden muss.
St.Gallen, 11. November 2016
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Christoph Haering Dipl. Geologe ETH/SIA
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Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg
Anhang
ANHANG Nr. 1: Verwendete Unterlagen Nr. 2: Trinkwasser-Untersuchungen Quellfassung Unterlindenberg Nr. 32, inkl. Grenz- und Toleranzwerte und Erläuterungen Nr. 3: Erläuterungen zu den Grundwasserschutzzonen
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Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Unterlindenberg
Anhang Nr. 1
VERWENDETE UNTERLAGEN BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT, BUWAL; HEUTE BUNDESAMT FÜR UMWELT, BAFU 2004: Wegleitung Grundwasserschutz GESETZGEBUNG DES BUNDES 1991/93: Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20, Gewässerschutzgesetz, GSchG) 1998: Gewässerschutzverordnung (SR 814.201, GSchV) 2005: Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen vom 18. Mai 2005 (SR 814.81; Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) 2005: Verordnung vom 18. Mai 2005 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (SR 916.161; Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV) KANTON APPENZELL AUSSERRHODEN Gewässerschutzkarte 2011: Gemeinde Wolfhalden; Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen für die Quellfassung Unterlindenberg Nr. 32 (Gruppe 3 Bruggmühle) der Wasserversorgung Lutzenberg; Vorprüfung KANTONALES AMT FÜR GESUNDHEITS- UND VERBRAUCHERSCHUTZ, AFGVS, ST.GALLEN HEUTE AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND VETERINÄRWESEN, AVSV Bakteriologische Trinkwasseranalysen LANGENEGGER OTTO Chemische und bakteriologische Trinkwasseranalysen LIENERT OTTO 1984: Entwurf Grundwasserschutzzonen Ober-Lindenberg LIENERT & HAERING AG 2001: Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Rütiwald 2003: Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen um die öffentlichen Trinkwasserfassungen der Wasserversorgung Lutzenberg; Machbarkeitsstudie SCHWEIZERISCHER VEREIN DES GAS- UND WASSERFACHES, SVGW 1989: Richtlinien für Projektierung, Ausführung und Betrieb von Quellfassungen 2005: Richtlinien für die Qualitätsüberwachung in der Trinkwasserversorgung SCHWEIZERISCHE GEOTECHNISCHE KOMMISSION 1963: Geotechnische Karte der Schweiz 1 : 200’000, Blatt Nr. 2 Luzern-Zürich-St.Gallen-Chur, inkl. Erläuterungen 1964: Geologischer Atlas der Schweiz 1 : 25’000, Blatt 1075 Rorschach, 1993: Hydrogeologische Karte der Schweiz 1 : 100’000, Blatt Bodensee, inkl. Erläuterungen 2004: Geologischer Atlas der Schweiz 1 : 25’000, Blatt St.Margrethen - Diepoldsau, WÄLLI AG INGENIEURE Planunterlagen WASSERVERSORGUNG LUTZENBERG Archivunterlagen
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Anhang Nr. 2
TRINKWASSER - UNTERSUCHUNGEN QUELLFASSUNG UNTERLINDENBERG NR. 32 Probedatum
30. Okt 02 17. Sep 08 15. Feb 10
Allgemeine Parameter Schüttung l/min Wassertemperatur °C Aussehen Farbe Geruch Trübung TE/F pH-Wert Leitfähigkeit µS/cm Gesamt-Härte °fH Karbonat-Härte °fH m-Wert (Säureverbrauch) mmol/l Oxidierbarkeit mg KMnO4/l DOC mg C/l
16.9 10.7
46.5 10.7
14.0 8.0
farblos
farblos
keine
ohne Befund ohne Befund
0.1 7.44 609 32 31 6.18 1.6
0.2 7.6 590 33.2 31.7 6.33 2.1
0.2
185 1 n.n.
180 8 20
7 1 0
Bakteriologische Analyse Gesamt-Keimzahl Escherichia coli Enterokokken
KBE/ml 20 °C KBE/ml 30 °C KBE/100 ml KBE/100 ml
Anorganische Verbindungen und Metalle Ammonium Nitrit Nitrat Chlorid Sulfat Phosphat Calcium Magnesium
mg NH 4/l mg NO2/l mg NO3/l mg Cl/l mg SO4/l mg PO4/l mg Ca/l mg Mg/l
<0.02 <0.005 8.2 11.5 10.5
<0.02 <0.005 9.3 16 11
87 25
92 25
Erfahrungswert bzw. Toleranzwert überschritten:
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Schw eizerisches Lebensm ittelbuch SLMB
Grenz- und Toleranzwerte Param eter
Einheit
Erfahrungsw ert für Trinkw asser
Allgem eine Param eter Wassertemperatur Trübung pH-Wert Leitfähigkeit Sauerstoff-Sättigung Oxydierbarkeit DOC
µS/cm % KMnO4 mg/l C mg/l
Bakteriologische Analyse Aerobe mesophile Keime: an der Fassung Aerobe mesophile Keime: nach Aufbereitung Aerobe mesophile Keime: im Netz Escherichia coli Enterokokken
KBE/ml KBE/ml KBE/ml KBE/100 ml KBE/100 ml
Anorganische Verbindungen und Metalle Ammonium Nitrit Nitrat Chlorid Sulfat Phosphat Eisen gelöst Eisen gesamt Mangan gelöst Mangan gesamt Calcium Magnesium
NH4 mg/l NO2 mg/l NO3 mg/l Cl mg/l SO4 mg/l PO4 mg/l Fe mg/l Fe mg/l Mn mg/l Mn mg/l Ca mg/l Mg mg/l
bis 200 50 - 125
Pb mg/l Hg mg/l Zn mg/l Cu mg/l Cd mg/l Cr mg/l
bis 0.001 bis 0.0001 bis 0.1 bis 0.02 bis 0.0005 bis 0.001
Schw erm etalle Blei Quecksilber Zink Kupfer Cadmium Chrom (VI)
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°C TE/F
8 - 15 bis 0.5 6.8 - 8.2 200 - 800 über 60 bis 3 bis 1.0
Anhang Nr. 2
Frem d- und Inhaltsstoffverordnung FIV
Hygieneverordnung HyV
Gew ässerschutzverordnung GSchV
Toleranzw ert
Toleranzw ert
zusätzliche Anforderungen an Grundw asser, das als Trinkw asser verw endet w ird
Grenzw ert
1
2
100 20 300 0 0
bis 0.01 bis 25 bis 20 bis 50 bis 0.05 bis 0.05
0.1 0.1 40
25 40
1 0.3
bis 0.02 0.05
0.01 0.001 5 1.5
0.01 gesamt 0.02 gesamt
0.02
0.005 gesamt
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Anhang Nr. 2
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN TRINKWASSERANALYSEN ALLGEMEINE PARAMETER Viele dieser Parameter werden bei Routineuntersuchungen gemessen. Die Untersuchungen sind zum grössten Teil einfach durchzuführen und erlauben eine grobe Beurteilung der Wasserqualität. Bei einzelnen hohen Werten muss dann gezielt nach der Ursache gesucht werden.
Temperatur, Geruch, Geschmack Ein gutes Trinkwasser sollte geruchlos und geschmacklos sein und eine Temperatur von 8 bis 15 °C aufweisen. Echtes Grundwasser hat zudem eine relativ konstante Temperatur. Temperaturschwankungen deuten auf den Einfluss von Oberflächenwasser hin. Kurzfristige, plötzliche Temperaturschwankungen können die Infiltration von Fremdwasser anzeigen.
Trübung [Erfahrungswert: < 0.5 TE/F] Trinkwasser sollte nicht getrübt sein. Sporadisch auftretende Trübungen, vor allem nach heftigem Regen, deuten auf eine ungenügende Filterwirkung des Bodens hin. Eine anhaltende Trübung des Wassers kann ein Anzeichen für Korrosion im Leitungsnetz sein.
pH-Wert [Erfahrungswert: 7 - 8] Der pH-Wert zeigt an, ob das Wasser chemisch neutral, sauer oder alkalisch ist. Der pH-Wert eines Trinkwassers sollte im neutralen Bereich liegen und dem Gleichgewichtswert des Kalk-Kohlensäuregleichgewichtes entsprechen. Ein Trinkwasser mit zu tiefem pH-Wert enthält überschüssige, aggressive Kohlensäure und kann Korrosionen in Leitungen und Installation verursachen. Zudem können allfällige im Boden gebundene Schwermetalle bei tiefem pH gelöst werden. Ein Wasser mit zu hohem pH-Wert (über dem Gleichgewichtswert) neigt zu Kalkausscheidung.
Leitfähigkeit Die Leitfähigkeit ist ein Mass für den Gehalt des Wassers an Mineralien, Salzen und leitfähigen Schmutzteilchen. Je höher die Leitfähigkeit ist, desto grösser ist die Konzentration dieser Stoffe. Sehr hohe Leitfähigkeiten können auf Deponien hinweisen. Die Leitfähigkeit ist der traditionelle Parameter, der Langzeit-Beobachtungen über die Veränderung des Wassers ermöglicht.
Gesamthärte Die Gesamthärte umfasst den Gehalt an Erdalkali-Ionen (v.a. Calcium und Magnesium) einer Wasserprobe. Die Summe aller Calcium- und Magnesiumsalze von 0 - 7 wird als sehr weich, von 7 - 15 als weich, von 15 - 25 als mittelhart, von 25 - 32 als ziemlich hart, von 32 - 42 als hart und über 42 als sehr hart bezeichnet. Der Gesamthärtegehalt ist der wesentliche Parameter für die Dosierung von Waschmitteln und die Planung und Kontrolle von Enthärtungsanlagen. Eine hohe Gesamthärte deutet auf eine lange Verweilzeit des Wassers im Untergrund hin.
Karbonathärte, Säureverbrauch, Alkalinität Die Karbonathärte ist die Summe aller Bikarbonate und Karbonate. In natürlichem Grund- und Quellwasser liegt Kalk in seiner löslichen Form als Hydrogencarbonat vor. Durch die Bestimmung des Säureverbrauches einer Probe lässt sich näherungsweise die Konzentration an löslichem Kalk berechnen und in Härtegraden ausdrücken. Je grösser die Karbonathärte ist, desto besser ist das Wasser gegen Säuren gepuffert.
Sauerstoff Der Gehalt an Sauerstoff ist vom hygienischen Standpunkt aus an und für sich ohne Bedeutung. In sauerstoffarmen Grundwasser können Redox-Reaktionen auftreten, die vor allem Nitrate, Eisen- und Manganverbindungen beeinflussen. Es können sich dabei Nitrit, Ammonium und lösliche Eisen-, bzw. Manganverbindungen bilden. Der Sauerstoffgehalt ist somit im Grundwasser ein wichtiges Qualitätsmerkmal und für die Beurteilung von Korrosionsvorgängen im Leitungsnetz eine Schlüsselmessgrösse.
Oxidierbarkeit, KMnO4-Verbrauch [Erfahrungswert: < 3 mg/l; Toleranzwert: 6 mg/l] Die Oxidierbarkeit, d.h. der Gehalt an oxidierbaren Stoffen (v.a. organische Verbindungen) ist ein Mass für die Belastung des Wassers. Die Oxidierbarkeit unbelasteter Gewässer liegt zwischen 2 und 4 mg KMnO4-Verbrauch pro l. Erhöhte Werte können natürlichen Ursprungs sein (Moorböden), zeigen in der Regel aber Verschmutzungen an.
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Anhang Nr. 2
DOC [Erfahrungswert: 1.0 mg/l] Der Gehalt an DOC (gelöster organischer Kohlenstoff) ist ein Mass für die Wasserbelastung durch organische Verbindungen. Erhöhte DOC-Konzentrationen können natürlichen Ursprungs sein (Moorböden). Falls dies ausgeschlossen werden kann, deuten sie auf Verschmutzungen durch Industrieabwasser oder Deponien hin. Bei einem hohen DOC- Gehalt können zudem vermehrt Schwermetalle mobilisiert und transportiert werden.
ANORGANISCHE VERBINDUNGEN UND METALLE Ammonium Nitrit
[Erfahrungswert: 0.05 mg/l; Toleranzwert: 0.5 mg/l] [Erfahrungswert: 0.01 mg/l; Toleranzwert: 0.1 mg/l]
Die Stickstoffverbindungen Ammonium und Nitrit sind in einem guten Trinkwasser nicht nachweisbar. Das Vorhandensein von Spuren dieser Verbindungen ist in der Regel ein Hinweis auf eine Verschmutzung (z.B. ausgewaschene Düngemittel). Ein erhöhter Ammonium-Gehalt ist giftig für Fische und beeinträchtigt die Chlorierung des Wassers. Nitrit ist für den Menschen giftig. Im Magen wird Nitrit in krebserregende Nitrosamine umgewandelt. Zudem kann Nitrit die Aufnahme von Sauerstoff ins Blut behindern (vor allem bei Säuglingen).
Nitrat [Erfahrungswert: < 25 mg/l; Toleranzwert: 40 mg/l] Nitrat ist ein natürlicherweise in den meisten Trinkwassern vorkommender Inhaltsstoff. Nitrat selbst ist nicht gesundheitsgefährdend. Problematisch werden erhöhte Gehalte dann, wenn das Nitrat im menschlichen Körper bakteriell zu Nitrit (NO2) umgewandelt wird, das vor allem für Säuglinge schädlich ist. Wasser mit hohem Nitratgehalt liefert einen wesentlichen Beitrag zum Gesamtnitratgehalt der Nahrung. Die Trinkwasserbelastung mit Nitrat ist daher so gering wie möglich zu halten. Pflanzen können den für das Wachstum nötigen Stickstoff meist nur in der Form von Nitrat, Nitrit und Ammonium aufnehmen. Der im Handelsdünger vorhandene Stickstoff (als Nitrat) kann direkt von den Pflanzen aufgenommen werden. Für Pflanzen verfügbarer Stickstoff kann auch über komplexe, durch Mikroorganismen geförderte Reaktionen aus organisch gebundenem Stickstoff freigesetzt werden. Der organisch gebundene Stickstoff wird v.a. in der Form von leicht abbaubarem Nährhumus (Hofdünger, Gründünger, Ernterückstände, Klärschlamm, Kompost) auf den Boden ausgebracht. Überschüssiges Nitrat, das von den Pflanzen nicht aufgenommen werden kann, gelangt durch Auswaschung ins Grundwasser. Einmal ins Grundwasser gelangtes Nitrat ist dort äusserst beständig und kann nur unter ganz bestimmten Bedingungen (sauerstoffarmes Wasser, genügend organisches Material) durch Mikroorganismen abgebaut werden. Der Hauptgrund der zunehmenden Nitratgehalte im Grundwasser ist in der Intensivierung der Landwirtschaft und dem damit verbundenen stark angestiegenen Einsatz von Handels- und Hofdünger zu sehen. Die Hauptursachen der Nitratauswaschung ins Grundwasser sind: Hohe Sickerwassermengen (Niederschläge, Verdunstung, Art des Bewuchses) Flachgründige und grobkörnige Böden, grosse Poren im Boden Geringe biologische Aktivität des Bodens, geringer Humusgehalt Mengenmässig unangepasste und generell überhöhte Düngung Düngung zum falschen Zeitpunkt (Herbst und Winter, durchnässter Boden) Landwirtschaftliche Kulturen, geordnet nach abnehmender Nitratauswaschung: Intensivgemüse > Feldgemüse > Hackfrucht > Mais > Getreide > Grünland > Wald Bracheperioden des Bodens, besonders Winterbrache Grünlandumbruch, Waldrodung, Aufforstung Art der Bodenbewirtschaftung
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Anhang Nr. 2
Chlorid [Erfahrungswert: 20 mg/l; Toleranzwert: 200 mg/l] Reine natürliche Trinkwasser unserer Gegend enthalten praktisch keine Chloride oder zumindest Gehalte von weniger als 10 mg/l Cl. Erhöhte Werte deuten auf eine Beeinflussung durch Düngemittel, Abwasser, Deponien oder Streusalz hin. Ab einer Konzentration von 80 mg/l fördern Chloride Korrosionen in den Leitungen, Gehalte über 200 mg/l machen sich im Geschmack bemerkbar.
Sulfat [Erfahrungswert: 10 - 50 mg/l; Toleranzwert: 200 mg/l] Die Sulfatkonzentrationen der meisten Quell- und Grundwässer liegen unter 50 mg/l. Wasser aus bestimmten geologischen Formationen (Gips) kann jedoch stark erhöhte Werte aufweisen. Erhöhte Sulfatgehalte können auch auf eine Beeinflussung durch eine Bauschuttdeponie hinweisen. Erhöhte Sulfatkonzentrationen sind gesundheitlich unbedenklich, falls die Magnesium-Konzentration 50 mg/l nicht überschreitet.
Phosphat [Erfahrungswert: 0.05 mg/l] Phosphate sind in einem natürlichen Wasser normalerweise nicht nachweisbar. Ein erhöhter Gehalt kann auf Überdüngung oder eine Belastung durch Abwasser hinweisen. In der Regel sind dann noch andere Messgrössen erhöht, die eine Verschmutzung signalisieren.
Calcium [Erfahrungswert: 40 - 125 mg/l] Calcium ist für den Menschen essentiell (Knochensubstanz). In der Natur kommt Calcium vor allem als Calciumkarbonat (Kalk) vor. Im Wasser kann sich das Calciumkarbonat auflösen und bestimmt so die Karbonathärte des Wassers. In kalkreichen Formationen kann die Konzentration durchaus höher sein.
Eisen Mangan
[Erfahrungswert: 0.05 mg/l; Toleranzwert: 0.3 mg/l] [Erfahrungswert: Mangan 0.02 mg/l; Toleranzwert: 0.05 mg/l]
In sauerstoffarmem resp. sauerstoffreiem Wasser kann Eisen und Mangan in erhöhter Konzentration auftreten. Im Kontakt mit Luftsauerstoff treten Trübungen, Verfärbungen und mit der Zeit auch Ausfällungen auf, und es kommt zu Ausschwemmungen von gallertartigen Produkten. In normalem sauerstoffhaltigem Grundwasser sind Eisen und Mangan nicht nachweisbar. Erhöhte Eisenwerte sind hier jeweils ein Hinweis auf Korrosionen des Leitungsmateriales.
Aluminium [Erfahrungswert: 0.05 mg/l; Toleranzwert: 0.2 mg/l] Aluminium ist ein häufiges Element im Boden. Bei der Wasseraufbereitung wird Aluminium als Flockungsmittel eingesetzt. Bei tiefem pH (unter 5) kann Aluminium Pflanzen und Fische schädigen.
Magnesium [Erfahrungswert: 5 - 30 mg/l; Toleranzwert: 50 mg/l] Magnesium ist ein häufiges Element im Gesteinsuntergrund (Dolomit). Hohe Konzentrationen von Magnesium können den Wassergeschmack beeinflussen.
BAKTERIOLOGISCHE ANALYSE Gewisse Mikroorganismen verursachen beim Menschen verschiedene Krankheiten. Falls Abwasser ins Trinkwasser gelangt, können Typhus-, Cholera-, Kinderlähmungserreger und andere übertragen werden. Aus praktischen Gründen ist es nicht möglich, die Trinkwasseranalysen auf alle möglichen Erreger zu untersuchen. Daher wird nur kontrolliert, ob Indikatororganismen anwesend sind, die auf eine fäkale Verunreinigung schliessen lassen. Als Indikatororganismen dienen die Fäkalbakterien Escherichia coli und Enterokokken. Gelegentlich werden ergänzende Untersuchungen vorgenommen (Gesamtkeimzahl, aerobe mesophile Keime, Endowüchsige Keime). Es sollten weder Escherichia coli noch Enterokokken nachweisbar sein (Toleranzwert).
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Anhang Nr. 3
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN GRUNDWASSERSCHUTZZONEN A) Ziel und Zweck der Schutzzonen Grund- und Quellwasser sind ein wichtiger Bestandteil des Wasserkreislaufes und der verschiedenen Ökosysteme. Grundwasser ist mit einem Anteil von über 80 % der wichtigste und wertvollste Rohstoff für die Trinkwasserversorgung der Schweiz. Ein Schutz des Grundwassers ist von grosser Bedeutung, damit es auch kommenden Generationen in ausreichenden Mengen und guter Qualität zur Verfügung steht. Die zunehmende Gefährdung des Trinkwassers durch Überbauungen, Verkehrswege, Landwirtschaft und Chemikalien hat 1971 Parlament und Bundesrat zur Schaffung eines Gewässerschutzgesetzes veranlasst, das ermöglichen sollte, die lebenswichtigen Trinkwasservorkommen zu erhalten. Da es sich um ein elementares Nahrungsmittel handelt, wurde dem Schutz des Grundwassers rechtlich Priorität eingeräumt. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) wurde 1991 revidiert und ergänzt. Die öffentlichen und privaten Gewässer mit Einschluss der Quelle unterstehen dem Schutz des eidg. Gewässerschutzgesetzes. Gestützt auf das Gewässerschutzgesetz trat am 1. Januar 1999 die Gewässerschutzverordnung (GSchV, 28. Oktober 1998) in Kraft. In Art. 29 der GSchV wird festgehalten, dass die Kantone zum Schutz der im öffentlichen Interesse liegenden Quellwasserfassungen Grundwasserschutzzonen (Art. 20 GSchG) ausscheiden. Grundwasserschutzzonen sollen Trinkwasserfassungen vor Beeinträchtigungen schützen. Sie sollen gewährleisten, dass die Entnahme von Wasser aus bestehenden Fassungen zum Zweck der Trink- und Brauchwasserversorgung heute und in Zukunft sichergestellt ist. In der Wegleitung Grundwasserschutz wird das Verfahren der Ausscheidung detailliert erläutert. Die Gefährdung einer Fassung nimmt mit zunehmender Entfernung vom Verschmutzungsherd ab, weshalb die Schutzzone S in drei Zonen mit abgestuften Vorschriften unterteilt wird.
B) Dimensionierungsgrundsätze Für die Dimensionierung der Zone S3 (Weitere Schutzzone) gelten folgende Regeln (Auszug aus der Wegleitung 'Grundwasserschutz', 2004):
Stromaufwärts soll der Abstand vom äusseren Rand der Zone S2 bis zum äusseren Rand der Zone S3 etwa so gross sein, wie der Abstand von der Zone S1 bis zum äusseren Rand der Zone S2.
Stromabwärts soll die Zone S3 zumindest den Entnahmebereich bis zum unteren Kulminationspunkt umfassen. Es ist dies derjenige Punkt, von dem aus das Grundwasser auch bei ungünstigen Voraussetzungen nicht mehr zur Fassung zurückströmen kann.
Bei der Dimensionierung der Zone S2 (Engere Schutzzone) sind insbesondere die lokalen geologischen und hydrogeologischen Faktoren zu berücksichtigen. In Anhang 4 Ziffer 123 der GSchV steht: 1 Die Zone S2 soll verhindern, dass:
a. Keime und Viren in die Grundwasserfassung oder -anreicherungsanlage gelangen; b. das Grundwasser durch Grabungen und unterirdische Arbeiten verunreinigt wird; und c. der Grundwasserfluss durch unterirdische Anlagen behindert wird. 2 Sie wird bei Lockergesteinsgrundwasser so dimensioniert, dass:
a. die Fliessdauer des Grundwassers vom äusseren Rand der Zone S2 bis zur Grundwasserfassung oder -anreicherungsanlage mindestens zehn Tage beträgt; und
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Anhang Nr. 3
b. der Abstand von der Zone S1 bis zum äusseren Rand der Zone S2 in Zuströmrichtung mindestens 100 m beträgt; .... Bei der Bemessung der Schutzzone ist von der Entnahmemenge auszugehen, die aus hydrogeologischer Sicht bzw. aufgrund der Konzession über längere Zeit gefördert werden darf. Die Zone S1 (Fassungsbereich) umfasst die Fassungsanlage d.h. bei Vertikalfilterbrunnen den Brunnenschacht, bei Horizontalfilterbrunnen den Brunnenschacht und die Horizontalstränge sowie bei Quellfassung den Fassungsstrang mit Sickerrohren. Die Grösse der Zone S1 ist unter anderem vom Bautyp der Trinkwasserfassung (Vertikal-/Horizontalfilterbrunnen, Quellfassung) abhängig. Die Ausdehnung der Zone S1 sollte vom äusseren Rand eines Fassungselementes gemessen mindestens 10 m betragen. Bei Quellfassungen kann der Grenzabstand talseitig weniger als 10 m betragen, soll aber bergseitig zum Schutz vor Einschwemmungen umso grösser sein.
C) Einschränkungen in den Schutzzonen In der Zone S3 sind gemäss Anhang 4 Ziffer 221 der GSchV nicht zulässig: a. industrielle und gewerbliche Betriebe, von denen eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht; b. Einbauten, die das Speichervolumen oder den Durchflussquerschnitt des Grundwasserleiters verringern; c. Versickerung von Abwasser, ausgenommen die Versickerung von nicht verschmutztem Abwasser von Dachflächen (…) über eine bewachsene Bodenschicht; d. wesentliche Verminderung der schützenden Deckschicht; e. Rohrleitungen, die dem Rohrleitungsgesetz vom 4. Oktober 1963 unterstehen; ausgenommen sind Gasleitungen; f. Kreisläufe, die Wärme dem Untergrund entziehen oder an den Untergrund abgeben; g. erdverlegte Lagerbehälter und Rohrleitungen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten; h. Lagerbehälter mit wassergefährdenden Flüssigkeiten mit mehr als 450 l Nutzvolumen je Schutzbauwerk; ausgenommen sind freistehende Lagerbehälter mit Heiz- oder Dieselöl zur Energieversorgung von Gebäuden oder Betrieben für längstens zwei Jahre; das gesamte Nutzvolumen darf höchstens 30 m3 je Schutzbauwerk betragen; i. Betriebsanlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten mit mehr als 2000 l Nutzvolumen. In der Zone S2 gelten gemäss Anhang 4 Ziffer 222 der GSchV folgende Einschränkungen: ‚In der Zone S2 gelten die Anforderungen nach Ziffer 221; überdies sind ... nicht zulässig: a. das Erstellen von Anlagen; die Behörde kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen gestatten, wenn eine Gefährdung der Trinkwassernutzung ausgeschlossen werden kann; b. Grabungen, welche die schützende Deckschicht nachteilig verändern; c. Versickerung von Abwasser; d. andere Tätigkeiten, die das Trinkwasser quantitativ und qualitativ beeinträchtigen können.’ In der Zone S1 sind nur bauliche Eingriffe und andere Tätigkeiten zulässig, welche der Wasserversorgung dienen.
D) Anforderungen an den Schutzzonenplan Die Umgrenzungen der Schutzzonen S1, S2 und S3 lassen sich in eine «hydrogeologische» und eine «praktische» Umgrenzung unterscheiden. Die hydrogeologische Umgrenzung basiert auf hydrogeologischen Kriterien und richtet sich nach den Anforderungen der Gewässerschutzverordnung. Die praktische Umgrenzung umhüllt die hydrogeologische Umgrenzung und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten wie Gelände- und Parzellenverhältnisse, Waldränder usw. Sie stellt im Schutzzonenplan die rechtskräftige Umgrenzung dar.
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Basi legali
bGS 814.0 · Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · Cantone
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione