Teilzonenplan Höhe, Parz. Nrn. 954,1456
Piano d'utilizzazione · Walzenhausen
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Comune
- Walzenhausen
- Cantone
- Appenzello Esterno
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- Regierungsrat
- Adottato
- 23 gen 2001
- In vigore dal
- 23 gen 2001
Carta
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File
CH73_19_GE_Teilzonenplan Höhe, Parz. Nrn. 954, 1456.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Protokoll des Regierungsrates
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23. Januar 2001 L.
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Gemeinde Walzenhausen: Teilzonenplan Höhe Parz. 954/1456; Genehmigung
A.
Einleitung
Der Gemeinderat Walzenhausen hat mit Protokollauszug vom 12. Dezember 2000 dem Regierungsrat beantragt, den Teilzonenplan Höhe Parz. 954/1456 zu genehmigen.
8.
Ausgangslage
Auf der Parzelle Nr. 1456 resp. der Teilparzelle Nr. 954 ist ein Mehrfamilienhaus sowie eine Sammeltiefgarage geplant. Um die Tiefgarage zweckmässig ins Gelände zu situieren, ersuchte der Bauherr und Grundeigentümer die Gemeinde Walzenhausen um eine Zonenplankorrektur resp. um einen flächengleichen Zonenabtausch. Der Gemeinderat unterstützt die Umzonung. Aufgrund des kleinen Flächenausmasses der Umzonung ist das geringfügige Verfahren gernäss Art. 51 EG zum RPG vorgesehen. Das Planungsamt wurde über die Planung informiert. Auf eine formelle Vorprüfung wurde in gegenseitiger Übereinstimmung verzichtet.
C.
Erwägungen
Beim flächengleichen Zonenabtausch zwischen der Bauzone (WG2) und der Nichtbauzone (L) im Ausmass von 35 m2 handelt es sich materiell um ein Vorhaben von geringfügiger Bedeutung. Es sind keine kantonalen Interessen berührt. Die Anwendung des geringfügigen Verfahrens erscheint als zweckmässig.
D.
Beschluss
1. Der Teilzonenplan wird genehmigt. 2. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 200.- erhoben.
- 2-
Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit seiner Zustellung schriftlich Beschwerde an das Verwaltungsgericht, 9043 Trogen, erhoben werden (Art. 9 Abs. 1 lit. a Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, VwGerG; bGS 143.6). Die Beschwerde hat einen Antrag und eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Auszug an
Baudirektion Sekretariat Baudirektion Zentralstelle für Baugesuche *) Kantonales Planungsamt App. A.Rh. **) Gemeinderat Walzenhausen ***)
*)
je 1 Expl. Beilagen: Erläuterungsbericht, Teilzonenplan ohne Unterschrift der Grundeigentümer mit Genehmigungsvermerk **) je 1 Expl. Beilagen: Erläuterungsbericht, Teilzonenplan mit .Unterschrift der Grundeigentümer und Genehmigungsvermerk, Protokoll des Gemeinderates Walzenhausen vom 12. Dezember 2000 ***) 2 Expl. Erläuterungsbericht, je 1 Expl. Teilzonenplan mit und ohne Unterschrift der Grundeigentümer mit Genehmigungsvermerk, Rechnung
fm Auftrag des Regierungsrates Der Ratschreiber:
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Versandt am
Basi legali
bGS 721.1 · Baugesetz · Cantone
bGS 814.0 · Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione