Quartierplan Im Grund, Änderung
Piano d'utilizzazione · Walzenhausen
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Comune
- Walzenhausen
- Cantone
- Appenzello Esterno
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- Regierungsrat
- Adottato
- 15 ott 1991
- In vigore dal
- 15 ott 1991
Carta
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File
CH73_19_GE_Quartierplan Im Grund, Änderung.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Protokoll des Regierungsrates
Kanton Appenzell A.Rh. 15. Oktober 1991 L.
Gemeinde Walzenhausen: rung "Im Grund"
Genehmigung der Quartierplanände
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Dem Bericht der Baudirektion vom 11. September 1991 ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 4.Juli 1991 ersucht der Gemeinderat Wal zenhausen um Genehmigung einer geringfügigen Aenderung des Quartierplanes "Im Grund". Materielles Vor dem Kauf des Quartierplangebietes "Im Grund" war der Kanton Besitzer zumindest jenes Geländeteiles, der im ge nehmigten Quartierplan als Gebiet P ausgeschieden wurde. Im Zeitraum des Bodenverkaufs bzw. der Bearbeitung des Quartierplanes befand sich die Staatsstrasse bzw.. die Quartierstrasse ab Einlenker in der Projektierungsphase. Zur Sicherstellung einer optimalen Linienführung der Staatsstrasse (vor allem im Kurvenbereich zu diesem Quar tierplan-Teil) und der Uebersichtlichkeit beim Einlenker der Quartierstrasse in die Staatsstrasse wurde dieses re lativ grosszügig bemessene Gebiet vor der definitiven Er stellung der Strassen als P im Quartierplan ausgeschieden. In der Zwischenzeit wurden die Strassenprojekte ausge führt. Die Baugesellschaft des Quartierplanes "Im Grund" gelangte mit der Bitte an die Gemeinde, mit dem Verfahren einer geringfügigen Aenderung das Gebiet A auf Kosten des Gebietes P zu erweitern. In der Stellungnahme des kantonalen Tiefbauamtes an das kantonale Planungsamt vom 6. Februar 1991 wurde aufgrund der neuen Situation eine Ausdehnung des Gebietes A zuge stimmt unter der Bedingung, dass im Bereich der Einmündung einwandfreies ein Erschliessungsstrasse/-Staatsstrasse Sichtfeld ausgeschieden wird.
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Diese Bedingung ist im vorgelegten Plan erfüllt in Ue bereinstimmung mit dem Vorprüfungsbericht des Planungs amtes vom 12. Februar 1991 gemäss Art. 47 EG zum RPG. Formelles Die vom Gemeinderat am 25. Februar 1991 erlassene Quar tierplanänderung "Im Grund" ist vom 5. März 1991 bis 4. April 1991 öffentlich aufgelegen. Auf Grund der Einspra cheverhandlung hat der Einsprecher gemäss Schreiben des Gemeinder�tes vom 4. Juli 1991 seine Einsprache zurückge zogen. Somit steht der Genehmigung nichts im Wege. Gemäss Art. 9 Abs. 4 der gültigen Bauordnung von Walzenhausen liegt die Annahme der Aenderung des Quartierplanes im Kom petenzbereich des Gemeinderates. Die Baudirektion beantragt, gestützt auf Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG sowie Art. 9 des Gesetzes über die Verwal tungsgebühren: 1. Die Aenderung zum Quartierplan "Im Grund", vom Gemein derat am 25. Februar 1991 erlassen, sei zu genehmigen. 2. Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. 150.-- zu erheben. Beschluss:
Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion.
Amtsblatt (Ziffer 1).
Auszug an
versandt am
Baudirektion Sekretariat der Baudirektion Baubuchhaltung Zentralstelle für Baugesuche; Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Kantonales Planungsamt; Beilage: Quartier plan mit Genehmigungsvermerk Gemeinderat Walzenhausen; Beilage: Quartier plan mit Genehmigungsvermerk; Rechnung
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Im Auftrag des Regier11ngsrates Der Ratschreiber i. V.: