43/TZPL/1/0_Teillandschaftsplan Bruderholz
Piano d'utilizzazione · Münchenstein
Documento
- Numero
- 1368
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Sottotipo
- Piano delle zone parziale
- Comune
- Münchenstein
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 2 mag 1972
- In vigore dal
- 2 mag 1972
Carta
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File
RRB_1368_19720502.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
.n Nr. 1368 vom 2, Mai 1972
;t, Gemeinde Münchenstein
A, Die Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein hat am 12. Februar 1970 den Zonenplan "Teillandschaftsplan Bruderholz" samt den dazugehörenden Regenentsbestimmungen be-
schlossen.
B. Die öffentliche Planauflage hat vom 28. August bis 27. September 1970 stattgefunden. Sie ist durch Publikation im Amtshlatt Nr. 34 vom 27. August 1970, im Wochenblatt für das Birseck vom 28. August 1970 sowie mittels eingeschriebenem Brief vom 26. August 1970 (Postquittung) an die auswärtigen Grundeigentüner bekannt gemacht worden,
Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen einge-
gangen.
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C. Mit Schreiben von 1, Oktober 1970 ersucht der Gemeinderat Münchenstein um die regierungsrätliche Genehnigung des Gemeindeversammlungsbeschlusses,
Der Regierungsrat zieht in Erwägung: I.
Die der Genehmigung vorausgehende Veberprüfung des Gemeindeversamnlungsbeschlusses beschränkt sich laut $ 3 Absatz 2 des Baugesetzes auf die Rechtmässigkeit und auf eine Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung.
II.
Unter dieser einschränkenden Veberprüfungsbefugnis hat die Kontrolle des beschlossenen Teillandschaftsplanes Bruderholz folgendes ergeben:
1. Die formell-rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung des Gemeindeversammlungsbeschlusses sind erfüllt,
j 2. Materiell-rechtlich ist gegen die beschlossene Teillandschaftsplanung nichts einzuwenden.
3. Die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalpla-
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m nung ergibt ebenfalls keinerlei Einwendungen gegen den Be-
schluss der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein. ©
ıl/: 1:
2.
Gestützt auf 8 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 wird der Beschluss der Einwohner gemeindeversammlung Münchenstein betreffend den Zonenplan "Teillandschaftsplan Bruderholz" bestehend aus Plan und Reglementsbestinmungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
Massgebend sind die vom Regierungsrat unter dem heutigen Beschlussdatum unterzeichneten und mit den Inventarnumern A3/TZPL/1/O (Teilzonenplan Landschaft) und 43/TZRL/1/0O (Teilzonenreglement Landschaft) versehenen Pläne.
Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft in Amtsblatt zu veröffentlichen,
Mitteilung an Gemeinderat Münchenstein (2)
Bauverwaltung Münchenstein
Kreisgeometerbüro Arleshein, Domplatz 9, Arlesheim
Landeskanzlei
Bodenamt (3) Regionalplanungsstelle (3) Tiefbauamt (3) Baupolizeiant (3) Planungsamt (4) Baudirektion (2)
Der Landschreiber: