Münchenstein: Emil Frey-Strasse, Loogstrasse-Heiligholz

Linee d'arretramento · Basilea Campagna

Documento

Numero
2408
Tipo
Linee d'arretramento
Sottotipo
Linee d'arretramento
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Cantone
Autorità
BUD GSK
Approvato da
RR
Adottato
17 lug 1956
In vigore dal
17 lug 1956

Carta

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File

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Testo

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ESSEN

18 - % 55 - 20000

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2408 vom 17. Juli 1056. t

Veranlasst durch die rege Bautätigkeit sowie den Ausbau des Geleisekörpers der Trambalın Basel - Aescoh und den verkehrstechniach ninderwertigen Zustand muss die iimil Freystrasse ab Kantonsgrenze bis heiligholz im Gemeindebann Münchenstein innert kürsester Frist einsr durohgreifenden Korrektion unterzogen werden.

Die vorliegenden definitiven Bau- und Ütrassenlinienpläne bilden die Grundlage für die Ausarbeitung des Ausführungsprojektes,

Die Emil Freystrasse bildet sine wichtige Disgonalverbindung zwischen der Fernverkehrestrasse No. 18: Delaberg - Basel und den Freilager auf dem Areal der Dreispitzverwaltung sowie in direkter Fortsetzung mit der St, Jukobsstrasse und den bufenanlagen in Birsfelden. Ausserdem dient sie der Äirschlisegsung der künftigen Woln- und Industriezonender Gemeinde Münchenstein zwischen Heiligholz und Ruchfeld. Die auf Seite des Kantons Baselstadt vorhandene Fahrbahnbreite von 9.0 n wird deshalb an der Kantonsgrense bis zum öohwertrain Übernonmen, von wo aus sie bis Bruckgut bei Minchenstein beibehalten werden soll. Ab Schwertrain bis lieiligholz wird für die mil Freystrasse durchgehend sine Fahrbahn von 8,0 m Breite vorgesshen, damit hei einseitigen Parking dem Durchgungeverkehr eine Fahrbahn von 6,0 m Breite zur Verfügung bleibt.

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Die Linienführung der korrigierten ütrasse wird dem Verlauf der bestebenden genau angepasst, ausgenommen im Abschnitt zwischen Bruderkolzstrasse und Binningerstrasse, wo die scharfe und unibersichtliche 3-ÄAurva in Interesse der Verkahrssicherheit durch eine Neuanluge begradigt werden muss,

Im Abschnitt Kuntonsgerenze bis üJchwertrain wird der schöne Baumbestand am westseltigen Ötraasenrend durch die Anordnunz eines ‚4,0 m breiten Trottoirs erhalten. Demzufolge muss das zurzeit strassenseitige Tramgeleise aufgehoben und osteeite des äusseren Jtranges neu verlegt werden. Durch diese Verlegung des Geleisekörpers wird beim Niveau “bergang in Ruchfeld die Vebersicht wesentlich verbessert, Auf den von der Freilager \.3, dort vorgesehenen Grossparkplatz wurde du4bei Ricksicht genommen. Die PFlatzverhältniuse gestatten es, die neue Jtrassenlinie vor den Restaurant zum Johwert (Parz. 2445) bie 3 n weetwärts zu verlegen, 80 dass auch dort bessere Purkierungemöglichkeiten ent-

etehen. Die Strassengabelung sowie die Tramhaltestelle "Ruchfeld" werden nach modernen Gesichtupunkten ausgebildet.

Zwischen 3chwertrein und Bruderholsstraass werden beidseits der Fahrbahn Gehwege von 2,0 m resp. 1,5 m angeordnet, während anschliessend bis Heiligholz nur ein Gehweg von 2,0 m Breite längs den Liogenschaften am westseitigen Strassenrand notwendig ist. Bahnkörper und Gehwegawerden durch Rundsteinabschlisse von der Fahrbahn getrennt.

Die Lage der Ausgestaltung der Tramlialtestellen ist mit den zuständigen Instanzen vereinbart worden. Der Gemeinderat von Münchenstei bat den vorgelegten Bau- und Strassenlinienplänen mit Schreiben vom 17 Juni 1456 zugestimmt, mit Ausnahme der Geradelegung beim Tunnelweg,die er hauptsächlich wegen des vermehrten Landbedarfes ablehnt.

Wie aus den Plänen jedoch ersichtlich ist, enthält der zwinchen dem Durchstich und der alten Strasse eingeschlossene Landstreifen Bautiefen von 10 bis 28 m, die eine rationelle Veberbauung auf 160 nm Länge ohne weiteres gestatten. Die alte Strasse wird zur Aufnahme des Lokalverkehrs auf 6,0 m Breite reduziert und mit lotrechten Sinmtlindungen an die Durchgangsstrasse angeschlossen. Die an beiden linden des eingesohlassenen Landstrsifens möglichen Purkplätze sind nur aus dieser Lokalstrasse zugänglich und gefährden somit den Verkehr auf der lauptstrasse nicht. Das Begahren des Gemeinderates, man möge den Durohstich weglassen und die scharfe S-Kurve auf die Nornalbreite ausbauen, muss deshalb aus verkehrstechnischen und buutechnischen Gründen ab.elehnt werden.

Laut & 60 dea Geuetzes betreffend das Bauwesen vom 15. Mai 1941 werden die ätrassen- und Buulinien an Kantonsstrassen nach Anhören der Gemeinde auf Antrag des Regierungsrates vom Landrat festgesetzt.

ı//s 1. Das Begehren des Gemeinderates von Münchenstein um Ausba:

der bestehenden 3-Kurve beim Tunnelweg wird abzelehnt.

2. Die von der Baudirektion vorgelegten definitiven Bau-und Strassenlinienpläne der Wmil Firsystrasse im Gemeindebann Munchenstein ab Kantonsgrenze bis Heillghkolz werden gutgehsissen und gestützt auf ) 60 des Jesatzes betreffend das Bruwesen vom 15, Mai 1941 dem Landrat zur Beschlusafassung unterbreitet.

5, Der vorgelegte \ntwurf eines Berichtes an den Landrat wird genehmigt.

Sitteilung an den Gemsinderat von en das 3trasser- und Was an die Yaudirektion (2).

“inchenstein, serbauinspektorat,

Der 2. ne

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