52_Q_17_ Quartierplan Media Markt (Parzelle 2122)
Piano d'utilizzazione speciale · Pratteln
Documento
- Numero
- 1944
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di quartiere
- Comune
- Pratteln
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 6 dic 2005
- In vigore dal
- 6 dic 2005
Carta
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Testo
52/QR Gemeinde Pratteln
/
Kanton Baselland
QUARTIERPLAN (PARZ.2122) "MEDIA MARKT"
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REGLEMENT/PLANE
22. Okt. 2001/ rev. 19.02.2004/ rev. 28.04.2004/ rev. 20.09.2004/ rev. 25.10.2004/ rev. 26.09.2005 Ducksch + Anliker Architekten AG, Langenthai
REGLEMENT
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1.
Erlass
1.1
Die Einwohnergemeinde Pratteln erlässt, gestützt auf § 2 sowie § 37ff des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetztes vom 8. Januar 1998, für die Parzelle 2122 (Zone G1 a) Quartierplanvorschriften, bestehend aus dem Quartierplan (Situationsplan Nr. 2001-20-01, Grundrissplan/Untergeschoss Nr. 2001-20-02, Schnittplan Nr. 2001-20-03 und Grundrissplänen / 1. Obergeschosse Nr. 2001-20-04, 2. Obergeschoss Nr. 2001-20-05) und dem Reglement.
2.
Geltungsbereich, Inhalt
2.1
Diese neuen Quartierplanvorschriften gelten innerhalb des Quartierplanperimeters gemäss Quartierplan Mst. 1:500.
2.2
Die Vorschriften sind verbindlich für: · Lage und Grösse der Bauten · Höhe der Bauten · Mass der Bruttogeschossflächen · Art und Mass der Nutzung · Gestaltung der Bauten · Erschliessung und Parkierung · Freiflächengestaltung
2.3
Dort wo der Quartierplan keine Sonderregelungen enthält, gelten die Vorschriften des Teilzonenplanes nGewerbeareal Grüssen 11" vom 17. März 1987 bzw. vom 21. März 1995 (Mutation).
3.
Art und Mass der Nutzung
3.1
In den im Quartierplan festgehaltenen Bauten sind folgende Nutzungen gestattet: · Verkaufsräume (Nonfood) · Kunden- / Personal restaurant · Büros und Nebenräume · Gewerbliche Nutzung samt Nebenräumen · Lager / Umschlag / Betrieb · Parkplätze · Abwartswohnung · Technische Räume
3.2
Folgende Nutzungen sind ausgeschlossen: Umschlag, Lagerung und Verkauf von Stoffen, Erzeugnissen, Sonderabfällen, Mikroorganismen oder gefährlichen Gütern im Sinne der Störfallverordnung vom 27.2.91 über den Schutz vor Störfällen, sowie Verkaufsbetriebe für Waren des täglichen Bedarfs.
2
3.3
Die Parzelle 2122 umfasst eine Grundfläche von 6'041 m2. Der Baukörper wird durch die maximale Gebäudeflucht Obergeschoss, den Baukörper neu Erdgeschoss sowie die maximale Gebäudehöhe gemäss Schnitt A - A und B - B bestimmt. Die Zusammenstellung der zulässigen Nutzflächenmasse ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
TABELLE DER ZULÄSSIGEN NUTZFLÄCHENMASSE Geschoss / Nutzung
1. Unterqeschoss · Autoeinstellhalle · Technik/Lager/Betrieb/ Personal/WC · Erschliessung, Mall · Werkstatt
Bruttogeschossfläche (BGF) m2
Nettoladenfläche (NLF) m2
4'380 m2 320 m2 75 m2 55 m2
Erdgeschoss bis Q.Oberqeschoss · Verkauf · Büro · Lager · Kundenrestaurant · Nebenräume, Umschlag · Erschliessung, Nottreppen
4'360 m2 2'489 m2 710 m2 256 m2 417 m2 168 m2
4'000 m2
Total
13'230 m2
4'000 m2
Kleinere Verschiebungen der Nutzflächentotale sind im Rahmen des Baugesuchsverfahrens mit Zustimmung des Gemeinderates möglich. Dies gilt auch für spätere Umnutzungen und Umbauten.
3.4
Grenzabstand unterirdische Bauten: Von dem Grenzabstand zur nördlich angrenzenden Parzelle GB Nr. 5075 für die unterirdische Einstellhalle wird abgewichen. Die unterirdische Einstellhalle darf mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn an die Grenze gestellt werden.
4.
Gestaltung
4.1
Alle Bauten sind derart in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung einzugliedern, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird. Dies gilt besonders für die Baumassenverteilung, Bauform, Dach- und Fassadengestaltung sowie für die Material- und Farbwahl. Die Gestaltungsvorschriften gelten auch für spätere Umbauten und Renovationen.
3
5.
Erschliessung
5.1
Die Ergebnisse berücksichtigen
5.2
Die Zu- und Wegfahrt zum Geschäftsareal muss jederzeit gewährleistet sein.
5.3
Öffentlicher Verkehr: Das Gewerbeareal der Parzelle 2122 ( Media Markt ) schliesst sich dem Shuttle-Bus-Betrieb der Fachmärkte im Gebiet Grüssen an und beteiligt sich an den Kosten. Bei befriedigender Nutzung des Shuttle-Busses ist ein Kostenbeitrag über den Versuchsbetrieb hinaus zu leisten. Die Beurteilung der Nutzung und der Kostentragung wird im Einvernehmen zwischen dem Gemeinderat und den Betreibern vorgenommen. Im Zusammenhang mit der kantonalen Studie "Optimierung öV-Erschliessung Pratteln Nord" ist ein neues öV-Trassee mit Haltestelle im Gebiet Grüssen vorgesehen. Die Kosten für die direkte Erschliessung des Einkaufscenters ab öV-Trassee / Haltestelle wie z.B. für Treppen und Lifte werden von der Tivona Omikron AG übernommen.
5.4
Erschliessungsbeitrag: Die "Tivona Omikron AG", Basel, leistet einen einmaligen Beitrag fonds perdu an den Gemeindeanteil für die periphere Entlastungserschliessung des Gewerbeareals Grüssen in der Höhe von CHF 453'075.- (inkl. eine allfällige Mehrwertsteuer). Dieser Beitrag deckt jede gegenwärtige oder zukünftige zonenkonforme und bewilligte Nutzung der Parzelle 2122 ab.
des Verkehrsgutachtens
sind
bei der Realisierung des Bauvorhabens zu
a
Die reglementarischen Strassenbeiträge sind damit nicht abgegolten. Die Beitragszahlung der "Tivona Omikron AG" ist zweckgebunden für periphere Entlastungserschliessungen des privaten und öffentlichen Verkehrs zugunsten des Gewerbegebietes Grüssen, wie zum Beispiel zugunsten der Projekte "Knoten Kunimatt", "Anschluss Rheinstrasse", " Bushaltestellen" und weitere zur Entlastung des "Gewerbeareals Grüssen" erforderlichen Projekte (z.B. Kreisel Direkterschliessung ab Salinenstrasse-GrÜssenweg).
a
Die "Tivona Omikron AG" verpflichtet sich, Ihren Beitrag von CHF 453'075.- in drei Raten je CHF 151 '025.--, erstmals ab Erhalt der gestützt auf den Quartierplan zu erteilenden rechtsgültigen Baubewilligung , zweitmals und folgende jeweils nach weiteren drei Monaten zu bezahlen.
6.
Parkierung
6.1
Parkplätze: Die Parkplätze (Autos, Velos und Motorräder), gemäss Parkplatznachweis 6.2, sowie die zugehörigen Verkehrsflächen müssen bei Eröffnung des Verkaufsgeschäftes zur Verfügung stehen und markiert und signalisiert sein.
6.2
Parkplatznachweis: Zahlen aus Verkehrsgutachten Glaser Saxer Keller AG. (vgl. Beilage)
6.3
Erforderliche Parkplatzzahl auf Grund der unter Punkt 3.3 aufgeführten Tabelle über die zulässigen Nutzflächemasse.
4
Anzahl
Anzahl P
Effektive P
Arbeitsplätze
ohne Reduktion
R = 0.72
massgebend
Total pp
Stammplätze
Besucherplätze
Stammplätze
Besucherplätze
36
Büro
83
34
17
24
12
Gewerbe/Lager
6
3
2
2
2
4
Verkauf
88
36
153
26
110
136
Restaurant
7
3
26
2
19
21
Total
184
76
198
54
143
197
Bei jeder Änderung der Nutzflächenanteile ist der Nachweis für eine ausreichende Anzahl Parkplätze zu erbringen und das Verkehrsgutachten entsprechend anzupassen.
6.4
Erforderliche Velo-/Mofa-Abstellplätze: Es sind 60 Velo / Mofaplätze vorzusehen, wenn möglich in der Nähe des Eingangs und gedeckt. Mindestens die Hälfte davon ist zu überdachen.
6.5
Die Parkhäuser im Gewerbegebiet Grüssen sind mit einem geschossweisen Leitsystem und einer entsprechenden Anzeige "FREI/BESETZT" bei der jeweiligen Einfahrt auszurüsten. Für die Einführung eines Parkleitsystems ist eine Schnittstelle für die Datentransfers zu übergeordneten Stellen einzurichten. Die Kosten werden entsprechend der Anzahl Parkplätze zwischen den verschiedenen Zentren aufgeteilt.
7.
Freiflächengestaltung
7.1
Die Lage der geplanten Grünflächen ist im Quartierplan dargestellt.
7.2
Mit dem Baugesuch ist ein detaillierter Umgebungsplan einzureichen. Dieser muss beinhalten: Grünflächen und Bepflanzung, Beläge, Terraingestaltung, Parkplätze (Autos, Velos, Mofas und Motorräder) und Zu- und Wegfahrten etc. Die Umgebungsgestaltung und die Fussgängerführung längs des Grüssenweges erfolgt in Absprache mit der Gemeinde Pratteln.
7.3
Im Sinne des ökologischen Ausgleiches sollen einheimische, standortgerechte Pflanzen verwendet und die Wasserversickerung durch geeignete Belagswahl gefördert werden. Die Dachflächen sind als extensive Dachbegrünung mit einheimischem Saatgut (Basler Mischung) und natürlichem Bodensubstrat auszubilden. Neu erstellte Parkplätze sind möglichst mit naturnahen Belägen zu erstellen.
5
8.
Umwelt
8.1
Innerhalb des QP Perimeters Parzelle 2122 "Gewerbeareal Grüssen" gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe 111. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) ist mit der Einreichung des Baugesuches nachzuweisen.
8.2
Die Ergebnisse der aktuellen Gesamtbetrachtung der Umweltauswirkungen (Verkehr, Luft, Lärm) der Quartierplanungen Pratteln Mitte sind bei der Realisierung des Bauvorhabens zu berücksichtigen.
9.
Ver- und Entsorgung
9.1
Energie: Im Gewerbegebiet Grüssen ist der Aufbau eines Industrie-Wärmeverbundes in Vorbereitung. Es ist vorzusehen die Quartierplanung (Parzelle 2122) an diesen Verbund anzuschliessen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Wärmeverbund kann die notwendige Wärmeversorgung für das Bauvorhaben gewährleisten. Die Wärmegestehungskosten sind vergleichbar mit einer konventionellen Wärmeversorgung unter Berücksichtigung von kalkulatorischen Energiepreiszuschlägen, welche in den kantonseigenen Bauten zur Anwendung gelangen. Bei der Energieversorgung im Quartierplanareal ist die kantonale Publikation "Energie in der Ortsplanung" zu beachten.
9.2
Abfall: Für die Abfallbewirtschaftung im Rahmen des Quartierplan-Perimeters gelten die Bestimmungen auf Stufe Bund, Kanton (insbesondere Abschnitt D des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft) und der Gemeinde (Abfallreglement). Für die Bauvorhaben selbst ist den Behörden jeweils ein Entsorgungskonzept gemäss Empfehlung SIA 430 vorzulegen. Für die im Rahmen der vorgesehenen Nutzungen zu erwartenden Abfälle ist zusammen mit dem jeweiligen Baugesuch ein Entsorgungskonzept einzureichen. Dieses muss aufzeigen, wo und in welchen Mengen Abfälle anfallen und wie diese gemäss den gesetzlichen Vorgaben getrennt erfasst bzw. zur Verwertung oder Entsorgung weitergeleitet werden. Im weiteren muss ersichtlich sein, wer für die Durchsetzung einer korrekten Abfallbewirtschaftung zuständig ist. Gestützt auf dieses Konzept sind die Standorte für die erforderlichen Infrastruktur-Einrichtungen (Container, Papierpresse, etc.) auf den Plänen im Baugesuch auszuweisen.
10.
Ausnahmen
Geringfügige Abweichungen kann der Gemeinderat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen beantragen, sofern die Gesamtkonzeption der Quartierplanvorschriften nicht massgeblich verändert wird.
11.
Schlussbestimmungen
11.1
Der Gemeinderat überwacht die Anwendung der Quartierplanvorschriften unter Vorbehalt des Baubewilligungsverfahrens.
6
11 .2
Alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden früheren Zonenvorschriften gelten als aufgehoben.
11 .3
Die Quartierplanvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Rechtskraft.
11.4
Nach Genehmigung des Quartierplans müssen die notwendigen Durchleitungsrechte für Werkleitungen, Grenzbaurechte, Näherbaurechte, sowie z.B. allfällige Geh- und Fahrrechte als Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden . Die nötigen Rechte und Lasten werden im Quartierplanvertrag geregelt. Die Gemeinde Pratteln wird ermächtigt, die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch zu veranlassen .
11 .5
Nach Genehmigung der Quartierplanvorschriften werden die Pläne und das Reglement der Gemeinde Pratteln in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Der Datenaustausch erfolgt im INTERLlS-Format.
12.
Einverständnis des Grundeigentümers
Der Grundeigentümer der Parzelle 2122 erklärt sich mit diesen Quartierplanvorschriften einverstanden .
Einverstanden, Pratteln den
13.
.4./. Ao./100(
Der Grundeigentü Tivona Omikron AG. B
Beschlüsse
Beschluss des Gemeinderates Beschluss des Einwohnerrates
5 .... . -: ......
Referendumsfrist Urnenabstimmung
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Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr.
vom..
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Planauflage
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Namens des Gemeinderates Der Gemeindeverwalter:
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Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschluss
Nr. }.~~4 .... vom .. ....~ß: . P.~.~:. 2005
Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr. ... 1~
........ vom .. ZS.. ::Del;. . o? 7
14.
Anhang
Fassadenpläne im Mst. 1:500
• Nord- / Westfassade • Süd- / Ostfassade • Grundbuchplan
15.
Plan-Nr. 2001-20-06 Plan-Nr. 2001-20-07 Situationsplan von GEOPRAT AG, Mst. 1:500
Beilagen
• Verkehrsgutachten des Ingenieursbüros Glaser Saxer Keller AG, Bottmingen vom 25.4.2001; Tabelle 1 und 2
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