52/QR/25/0_Quartierplanung Bahnhofplatz

Gradi di sensibilità al rumore · Pratteln

Documento

Numero
822
Tipo
Gradi di sensibilità al rumore
Comune
Pratteln
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
22 mag 2012
In vigore dal
22 mag 2012

Carta

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RRB0822_20120522_OPStuc_Pratteln_QP Bahnhofplatz_GK36742.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 822

vom 22. Mai 2012

Gemeinde Pratteln, Quartierplanvorschriften "Bahnhofplatz" A. Der Einwohnerrat Pratteln hat am 12. Dezember 2011 die Quartierplanvorschriften "Bahnhofplatz" beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplan-Reglement und den verbindlichen Plänen Nr. 1 Erschliessung und Freiflächen, Nr. 2 Bebauung, Nr. 3 Bauprofile. Es handelt sich dabei um eine Revision der bestehenden und teilweise umgesetzten Quartierplanvorschriften "Bahnhofplatz" (Regierungsratsbeschluss Nr. 1021 vom 18. Mai 2004). Die Überarbeitung soll die Realisierung eines Hochhauses ermöglichen. Als zulässige Nutzung sind insgesamt 26'296 m2 BGF festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 29. März 2012 unterbreitet der Gemeinderat Pratteln die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Dazu ist materiell-rechtlich noch Folgendes zu bemerken: Das Baubewilligungswesen und die Bewilligungspflicht von Bauten und Anlagen sind im Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sowie in der Verordnung dazu (RBV) abschliessend geregelt sind. Die Gemeinden können diesbezüglich weder zusätzliche Bewilligungsverfahren einführen noch zusätzliche Restriktionen erlassen. Bauten und Anlagen, die gemäss RBG und RBV bewilligungsfrei sind, erfordern auch keine Zustimmung durch den Gemeinderat. Insofern geht der Regierungsrat davon aus, dass es sich bei der im Reglement verschiedentlich geforderten "Zustimmung des Gemeinderates" um keine zusätzlichen Bewilligungsverfahren handelt und es auch keine gemäss RBG und RBV bewilligungsfreie Bauten und Anlagen betrifft. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf § 2 RBG vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die vom Einwohnerrat Pratteln am 12. Dezember 2011 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Bahnhofplatz" werden im Sinne der Erwägung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 52/QP/25/0, 52/TZP/7/8, 52/gBS/16/2 (Quartierpläne Nr. 1-3 sowie Mutation zum Teilzonenplan "Zentrum" und zum generellen Bau- und Strassenlinienplan "Abänderung der generellen Bau& Strassenlinien Güterstrasse"), 52/QR/25/0 und 52/LES/1/3 (Quartierplan-Reglement und Mutation zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.

P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden M_R\Pratteln\143 144 RRB_Einsprachen\QP\RRB822_20120522_OPStuc_Pratteln_QP Bahnhofplatz_GK36742.doc

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3. Mit dem vorliegenden Beschluss werden 52/QP/16/0 und 52/QR/16/0 vollständig aufgehoben. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:  Gemeinderat Pratteln, 4133 Pratteln  Raumplanung Holzemer GmbH, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil  Landeskanzlei (Publikation)  Bauinspektorat  Amt für Raumplanung (8)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: A . Achermann

P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden M_R\Pratteln\143 144 RRB_Einsprachen\QP\RRB822_20120522_OPStuc_Pratteln_QP Bahnhofplatz_GK36742.doc