06/QP/19/0_Birsmatte
Linee d'arretramento · Arlesheim
Documento
- Numero
- 134
- Tipo
- Linee d'arretramento
- Sottotipo
- Linee d'arretramento
- Comune
- Arlesheim
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 29 gen 2008
- In vigore dal
- 29 gen 2008
Carta
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File
RRB134_20080129_OPSt_Arlesheim_QP Birsmatte_GK30783.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 134
vom 29. Januar 2008
Gemeinde Arlesheim, Quartierplanvorschriften "Birsmatte" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim hat am 21. Juni 2007 die Quartierplanvorschriften "Birsmatte" beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und den verbindlichen Teilplänen: -
Nr. 1 Nr. 2
Bebauung, Aussenraum und Erschliessung Gebäude- und Terrainprofile
Die Quartierplanung umfasst eine Gesamtfläche von 15'598m2. Die maximal zulässige Nutzung liegt bei 86%. Die Quartierplanung "Birsmatte" löst die westliche Hälfte des bisher für gewerbliche Nutzungen vorgesehenen Teils der Quartierplanung "Schappe" ab. Sie ermöglicht die Realisierung einer attraktiven Wohnüberbauung unter Beachtung der speziellen landschaftlichen Lage und Umgebung an der Birs. B. Die öffentliche Planauflage fand vom 5. Juli 2007 bis 16. August 2007 statt. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt Nr. 27 vom 5. Juli 2007 und im Wochenblatt für das Birseck und Dornach vom 5. Juli 2007 bekannt gegeben. Die auswärtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief (Postquittung vom 29. Juni 2007) benachrichtigt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 12. September 2007 unterbreitet der Gemeinderat Arlesheim die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der Quartierplanvertrag, der Voraussetzung für die Genehmigung eines Quartierplans ist, liegt dem Antrag nicht bei und ist mit Schreiben vom 27. Dezember 2007 nachgereicht worden. Es ergeben sich folgende Bemerkungen: 1. Für die architektonische und städtebauliche Prüfung von Quartierplanungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die "Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. Diese Kommission hat die Quartierplanung "Birsmatte" an ihrer Sitzung vom 26. September 2006 behandelt und gutgeheissen. 2. Die kantonalen Fachstellen hatten Gelegenheit, im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens zu den Plänen und zum Reglement Stellung zu nehmen. Es kann dazu insbesondere auf den Prüfungsbericht des Amtes für Raumplanung vom 15. Februar 2007 verwiesen werden. Die vom Kanton gewünschten Änderungen wurden bei der Überarbeitung berücksichtigt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
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1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 21. Juni 2007 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Birsmatte" werden genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 06/QP/19/0 und 06/QP/10/2 (Quartierplan "Birsmatte" und Mutation "Quartierplan Birsmatte" zum Quartierplan "Schappe") sowie 06/QR/19/0 (Quartierplan-Reglement "Birsmatte") versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Gemeinderat Arlesheim, 4144 Arlesheim Stierli+Ruggli AG, Unterdorfstrasse 38, Postfach, 4415 Lausen Fankhauser Architektur, Seewenweg 6, 4153 Reinach Büro Dr. Christoph Stutz, Grenzacherstrasse 62, 4058 Basel Jermann, Ingenieure + Geometer AG, Reichensteinerstrasse 3, 4144 Arlesheim Landeskanzlei (Publikation) Vermessungs- und Meliorationsamt Amt für Umweltschutz und Energie Amt für Liegenschaftsverkehr Bauinspektorat Forstamt beider Basel Sicherheitsinspektorat Tiefbauamt Amt für Raumplanung (10) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: W. Mundschin