06/QP/2/17_Ortskern

Linee d'arretramento · Arlesheim

Documento

Numero
2250
Tipo
Linee d'arretramento
Sottotipo
Linee d'arretramento
Comune
Arlesheim
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
28 nov 2000
In vigore dal
28 nov 2000

Carta

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File

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Testo

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 2250 vom 28. November 2000

Gemeinde Arlesheim, Mutation Nr. 14 zur Quartierplanung Ortskern

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim hat am 12. April 2000 die Mutation Nr. 14 zur Quartierplanung Ortskern beschlossen. Die Mutation besteht aus zwei Teilplänen. Mit der Mutation werden die Voraussetzungen für eine Verbesserung der städtebaulichen Situation im Bereich des Altersheims Landruhe geschaffen.

B. Während der Auflagefrist ist folgende Einsprache eingereicht worden:

Die Einsprache ist mit Schreiben vom 31. Oktober 2000 zurückgezogen worden.

c. Mit Schreiben vom 1. November 2000 unterbreitet der Gemeinderat Arlesheim die Mutation Nr. 14 zur Quartierplanung Ortskern zur regierungsrätlichen Genehmigung.

Der Regierungsrat weist die Gemeinde Arlesheim darauf hin, dass sie die Anpassung der Quartierplanung Ortskern an die heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das seit 1. Januar 1999 gültige Raumplanungs- und Baugesetz, in nächster Zukunft ins Auge fassen sollte.

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Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

:/1: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 12. April 2000 beschlossene Mutation Nr. 14 zur Quartierplanung Ortskern wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 06/QP/2/17 (Mutation Nr. 14 zur Quartierplanung Ortskern) versehenen Exemplare der Pläne.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfertigung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen

enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.

Verteiler: - Gemeinderat Arlesheim, 4144 Arlesheim

- Jermann Ingenieure + Geometer AG, Reichensteinerstrasse 3, 4144 Arlesheim - Kreisgeometerbüro Arlesheim, Domplatz 9, 4144 Arlesheim - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Liegenschaftsverkehr - Bauinspektorat - Vermessungs- und Meliorationsamt - Amt für Raumplanung (7) (2 Archiv, ZD, ES, KD, NL, OP) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreibers

„Olteben