65/QP/9/0_Quartierplan Bahnhofstrasse Süd
Gradi di sensibilità al rumore · Therwil
Documento
- Numero
- 1081
- Tipo
- Gradi di sensibilità al rumore
- Comune
- Therwil
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 5 lug 2005
- In vigore dal
- 5 lug 2005
Carta
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File
RRB1081_20050705_OPGü_Therwil_QP-Bahnhof-Süd.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1081
vom 5. Juli 2005
Gemeinde Therwil, Quartierplanvorschriften "Bahnhofstrasse Süd" sowie Mutation Zonenplan Siedlung im Bereich "Parzellen 311 und 312" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Therwil hat am 15. September 2004 die Quartierplanvorschriften "Bahnhofstrasse Süd" sowie eine Änderung des Zonenplanes Siedlung im Bereich "Parzellen 311 und 312" beschlossen. Die Quartierplanung befindet sich in der Nähe der Tramhaltestelle innerhalb des Teilzonenplanes "Zentrum" und ist teilweise bereits überbaut. Die Ausnützungsziffer beträgt 0.97. Es ist eine gemischte Nutzung mit Wohnen, Läden, Dienstleistungsbetriebe, etc. zulässig. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2004 und 17. Mai 2005 (Quartierplanvertrag) unterbreitet der Gemeinderat Therwil die obgenannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell- und materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Unterhalt der im Quartierplan enthaltenen Bäume und Grünflächen entlang der Kantonsstrassen durch die Gemeinde zu erfolgen hat. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1.
Die von der Einwohnergemeindeversammlung Therwil am 15. September 2004 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Bahnhofstrasse Süd" sowie die Mutation Zonenplan Siedlung im Bereich "Parzellen 311 und 312" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2.
Massgebend sind die mit den Inventarnummern 65/QP/9/0 und 65/TZPS/6/2 (Quartierplan "Bahnhofstrasse Süd", Teilplan Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3) und 65/QR/9/0 (Quartierplanreglement "Bahnhofstrasse Süd") sowie 65/ZPS/4/2 (Mutation Zonenplan Siedlung im Bereich "Parzellen 311 und 312") versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.
3.
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Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: - Gemeinderat Therwil, 4106 Therwil - Architektur Werner Burkhard, Ramsteinerstrasse 22, 4006 Basel - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Liegenschaftsverkehr - Tiefbauamt - Amt für Raumplanung (8) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)