47/ZPS/3/0_Zonenplan Siedlung Revision 2004

Piano d'utilizzazione · Oberdorf (BL)

Documento

Numero
768
Tipo
Piano d'utilizzazione
Sottotipo
Piano delle zone
Comune
Oberdorf (BL)
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
16 mag 2006
In vigore dal
16 mag 2006

Carta

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File

RRB768_20060516_OPSt_Oberdorf_ZPS Revision und digitale Erfassung 2004_GK28320.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 768

vom 16. Mai 2006

Gemeinde Oberdorf, Zonenplan Siedlung, Revision und digitale Erfassung 2004, Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan A. Die Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf hat am 16. Juni 2004 den Zonenplan Siedlung (Revision und digitale Erfassung 2004) und den Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan beschlossen. Es handelt sich dabei um die Anpassung des Zonenplanes an das neue Raumplanungs- und Baugesetz sowie um Aenderungen der Zonenzuweisung in Einzelfällen. Der neue Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan berücksichtigt diese Aenderungen. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2004 unterbreitet der Gemeinderat Oberdorf den Zonenplan Siedlung sowie den Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan zusammen mit weiteren Planungsbeschlüssen zur regierungsrätlichen Genehmigung. Bei der technischen und inhaltlichen Ueberprüfung der digitalisierten Daten bzw. der Pläne haben sich einige Unstimmigkeiten und Ungenauigkeiten herausgestellt, die im Laufe der letzten Monate bereinigt wurden und teilweise als geringfügige Aenderungen in der Zonenzuweisung im Sinne von § 31 Absatz 5 Raumplanungs- und Baugesetz zu behandeln sind. Der Gemeinde Oberdorf beantragt denn auch, die entsprechenden Aenderungen vorzunehmen. Die Aenderungen sind im Planausdruck vom 17. Februar 2006, der zur Genehmigung vorgelegt wird, enthalten. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

://:

1.

Der von der Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf am 16. Juni 2004 beschlossene Zonenplan Siedlung (Digitale Erfassung 2004, Version vom 17. Februar 2006 mit den geringfügigen Aenderungen) und der LärmEmpfindlichkeitsstufen-Plan werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

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2.

Massgebend sind die mit den Inventarnummern 47/ZPS/3/0 (Zonenplan Siedlung, Digitale Erfassung 2004) und 47/LES/2/0 (Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan) versehenen Exemplare der Pläne.

3.

Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: -

2

- Gemeinderat, - Ingenieur- und Planungsbüro - Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach - Kreisgeometerbüro - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Liegenschaftsverkehr - Amt für Umweltschutz und Energie - Bauinspektorat - Forstamt - Tiefbauamt - Vermessungs- und Meliorationsamt - Amt für Raumplanung - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfertigung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.

Der Landschreiber: W. Mundschin