19/BSP/21/0_Baulinienplan Kernzone

Linee d'arretramento · Diegten

Documento

Numero
315
Tipo
Linee d'arretramento
Sottotipo
Linee d'arretramento
Comune
Diegten
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
16 mar 2010
In vigore dal
16 mar 2010

Carta

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File

RRB0315_20100316_Diegten_BSP_Kernzone_GK33916.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 315

vom 16. März 2010

Gemeinde Diegten, Baulinienplan "Kernzone" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Diegten hat am 9. Juni 2009 den Baulinienplan "Kernzone", bestehend aus drei Teilplänen, beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung von Baulinien im ganzen Kernzonenbereich der Gemeinde Diegten. Neben Baulinien an kommunalen Strassen umfasst der Plan auch solche längs Kantonsstrassen sowie Gewässerbaulinien und Waldbaulinien. Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat mit Schreiben vom 11. April 2005 der Gemeinde Diegten mitgeteilt, dass sie längs von Kantonsstrassen und Gewässern Baulinien gemäss § 12 Absatz 3 Raumplanungs- und Baugesetz festlegen kann. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 6. November 2009 unterbreitet der Gemeinderat Diegten den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Diegten am 9. Juni 2009 beschlossene Baulinienplan "Kernzone" (Teilpläne 1 bis 3) wird genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 19/BSP/21/0, 19/eBS/1/1, 19/eBS/4/1, 19/eBS/10/1, 19/BSP/15/1 und 19/BSP/18/1 (Baulinienplan "Kernzone" Teilpläne 1 bis 3 und Mutationen zu den Bau- und Strassenlinienplänen "Rebackerweg", "Weg Nr. 38 und Hohle Gasse", "Rischmattweg", "Zälghagweg/Bächlenweg" und "Chübelmattweg 1. Teil") versehenen Exemplare der Pläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:  Gemeinderat Diegten , 4457 Diegten  Gemeindeverwaltung Diegten 4457 Diegten  Raumplanung Holzemer, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil  Kreisgeometerbüro Liestal, Frenkendörferstrasse 17, 4410 Liestal  Landeskanzlei (Publikation)  Amt für Wald  Amt für Geoinformation P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden A_D\Diegten\143 144 RRB_Einsprachen\RRB315_20100316_Diegten_OPSt_BSP Kernzone _GK33916.doc

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Der Landschreiber: W. Mundschin

P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden A_D\Diegten\143 144 RRB_Einsprachen\RRB315_20100316_Diegten_OPSt_BSP Kernzone _GK33916.doc