36/BSP/11/0_Bau- und Strassenlinienplan "Hoherweg"
Linee d'arretramento · Langenbruck
Documento
- Numero
- 1812
- Tipo
- Linee d'arretramento
- Sottotipo
- Linee d'arretramento
- Comune
- Langenbruck
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 12 nov 2002
- In vigore dal
- 12 nov 2002
Carta
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File
RRB_1812_20021112.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1812 vom 12. November 2002
Gemeinde Langenbruck, Bau- und Strassenlinienplan "Hoherweg", Mutationen "Hoherweg" zum Zonenplan Siedlung und zum Strassennetzplan Siedlung
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Langenbruck hat am 28. Mai 2002 den Bau- und Strassenlinienplan "Hoherweg" und die damit verbundenen Mutationen zum Zonenplan Siedlung und zum Strassennetzplan Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die Konkretisierung des Erschliessungskonzeptes im Bereich Hoherweg.
B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 30. Juli 2002 unterbreitet der Gemeinderat Langenbruck den obengenannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die vom Kanton im Vorprüfungsbericht vom 6. März 2002 und in der Besprechung vom 27. Sept. 02 gewünschten Änderungen nur teilweise berücksichtigt wurden. Der Regierungsrat bemängelt nach wie vor, dass dem raumplanerischen Ziel der haushälterischen Bodennutzung und den Vorgaben bezüglich des, Waldabstandes mit dem vorliegenden Planungsbeschluss zu wenig Rechnung getragen wird. Unter Berücksichtigung der Gemeinde-Autonomie und der Eigenverantwortlichkeit der Gemeinde sieht sich der Regierungsrat jedoch nicht veranlasst zu intervenieren, schliesst jedoch mit der Genehmigung eine spätere Verringerung des gesetzlichen Waldabstandes mittels Baulinien im vorliegenden Gebiet aus. Er
Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
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Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat folgendes:
A. 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Langenbruck am 28. Mai 2002 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Hoherweg” und die damit verbundenen Mutationen zum Zonenplan Siedlung und zum Strassennetzplan Siedlung werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 38/BSP/11/0 (Bau- und Strassenlinienplan "Hoherweg"), 36/ZPS/1/5 (Mutation "Hoherweg" zum Zonenplan Siedlung), 36/SPS/1/2 (Mutation "Hoherweg" zum Strassennetzplan Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Bau- und Umweltschutzdirektion 2
Verteiler: - Gemeinderat Langenbruck, 4438 Langenbruck - Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil - Kreisgeometerbüro Liestal/Waldenburg, Rheinstr. 27, 4410 Liestal - Landeskanzlei (Publikation) — Amt für Liegenschaftsverkehr - Bauinspektorat - Forstamt beider Basel - Tiefbauamt - Vermessungs- und Meliorationsamt - Amtfür Raumplanung (10) (6 Archiv, ZD, OP, NL, ES) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: