45/eBS/5/0_Bau- und Strassenlinienplan Winkelweg
Linee d'arretramento · Niederdorf
Documento
- Numero
- 2457
- Tipo
- Linee d'arretramento
- Sottotipo
- Linee d'arretramento
- Comune
- Niederdorf
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 19 set 1978
- In vigore dal
- 19 set 1978
Carta
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File
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Testo
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
2457 j 19. September 1978
Nr. vom
Gemeinde Niederdorf, Bau- und Strassenlinienplan "Winkelweg"
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf hat am 20. Juni 1978
dem Bau- und Strassenlinienplan "Winkelweg" zugestimmt.
B. Die öffentliche Planauflage hat vom 1. bis 30. Juli 1978 stattgefunden. Sie wurde durch Publikation im Amtsblatt Nr. 25 vom 29. Juni 1978 und im Waldenburger Bezirksanzeiger gleichen Datums bekanntgegeben. Die betroffenen Grundeigentümer wurden überdies mit eingeschriebenen Brief vom 30. Juni 1978 (Postquittung) benachrichtigt. Die beiden eingegangenen Einsprachen wurden im Rahmen der Verständigungsverhandlungen schriftlich zurückgezogen.
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C. Mit Schreiben vom 25. August 1978 unterbreitet der Gemeinderat Niederdorf den Erlass zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen.
Der Regierungsrat zieht in Erwägung: I.
Die Gemeinden sind gestützt auf $ 4 in Verbindung mit den $$ 27, 85, 86, 92 und 94 des kantonalen Baugesetzes vn 15. Juni 1967 befugt, im Interesse der baulichen Entwicklung Bau- und Strassenlinienpläne aufzustellen.
I. Gemäss $ 3 des Baugesetzes bedürfen die Bawvorschriften der Gemeinden - und darunter fallen auch die Bau- und Strassenlinienpläne - der Genehmigung des Regierungsrates. Die dem Genehmigungsentscheid vorausgehende Prü-
fung ist dabei auf eine Rechtmässigkeitskontrolle und eine Emessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung beschränkt.
III.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Gesichtspunkte hat die Prüfung folgendes ergeben:
l. Rechtmässigkeitskontrolle
Sowohl formell-rechtlich wie materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt.
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2. Emessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung
Auch in dieser Beziehung sind keine Einwände zu erheben.
://: 1. Gestützt auf $ 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes von
15. Juni 1967 wird der von der Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf am 20. Juni 1978 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Winkelweg" genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
Massgebend sind die mit der Inventarnummer 45/&S/5/0 ver-
m
sehenen Planexemplare.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Mitteilung an Gemeinderat Niederdorf Ingenieurbüro Sutter + Gudenrath, Im Hooland, Arboldswil Kreisgeometerbüro, Rheinstr. 3, Liestal Landeskanzlei Vermessungsamt Planungsant (4) Baudirektion (2)
Der Lanäschreiber:
vr