81/QP/3/0_QP Viehmarktplatz

Linee d'arretramento · Laufen

Documento

Numero
456
Tipo
Linee d'arretramento
Sottotipo
Linee d'arretramento
Comune
Laufen
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
27 mar 2007
In vigore dal
27 mar 2007

Carta

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File

RRB0456_20070327_Laufen_OPLr_QP Viehmarktplatz_GK 2007.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 456

vom 27. März 2007

Gemeinde Laufen, Quartierplanvorschriften Viehmarktplatz A. Die Einwohnergemeindeversammlung Laufen hat am 19. Oktober 2006 die Quartierplanvorschriften Viehmarktplatz beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem Quartierplan mit den integrierten Schnittplänen. Die bisherige Grundnutzung des Quartierplan-Areals wird aufgehoben. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 6. Februar 2007 unterbreitet der Stadtrat Laufen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Es ergeben sich folgende Bemerkungen: 1. Für die architektonische und städtebauliche Prüfung von Quartierplanungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen, eingesetzt. Diese Kommission hat gemeinsam mit der Kantonalen Denkmal- und Heimatschutzkommission die Quartierplanvorschriften Viehmarktplatz an verschiedenen Sitzungen behandelt. Die nun vorliegenden Quartierplanvorschriften übernehmen die Empfehlungen dieser beiden Kommissionen. 2. Die kantonalen Fachstellen hatten zudem Gelegenheit, im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens zu den Plänen und zum Reglement Stellung zu nehmen. Es kann dazu insbesondere auf den Prüfungsbericht des Amtes für Raumplanung vom 21. September 2006 verwiesen werden. Die vom Kanton gewünschten Änderungen wurden bei der Überarbeitung berücksichtigt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf § 2 RBG vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Laufen am 19. Oktober 2006 beschlossenen Quartierplanvorschriften Viehmarktplatz werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 81/QP/3/0 und 81/ZPS/1/2 (Quartierplan Viehmarktplatz und Mutation zum Zonenplan Siedlung) sowie 81/QR/3/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

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Verteiler:  Stadtrat Laufen, 4242 Laufen  Stadtverwaltung, Bauabteilung, 4242 Laufen  Zwimpfer Partner, St. Albananlage 66, 4002 Basel  Ingenieur- und Vermessungsbüro Peter Jäckle, Hinterfeldstrasse 62, 4242 Laufen  Landeskanzlei (Publikation)  Vermessungs- und Meliorationsamt  Bauinspektorat  Tiefbauamt  Amt für Raumplanung (8)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin