02/QP/18/0_QP Rankacker
Linee d'arretramento · Allschwil
Documento
- Numero
- 485
- Tipo
- Linee d'arretramento
- Sottotipo
- Linee d'arretramento
- Comune
- Allschwil
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 9 mar 2004
- In vigore dal
- 9 mar 2004
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Allschwil con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
RRB_0485_20040309.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Letto con il riconoscimento del testo da un file scansionato: può contenere errori.
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 485 vom 9. März 2004
Gemeinde Allschwil, Quartierplanvorschriften Rankacker 2001
A. Der Einwohnerrat Allschwil hat am 19. November 2003 die Quartierplanvorschriften "Rankacker 2001", beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und den rechtsverbindlichen Plänen
Nr. 1 Quartierplan Nutzung und Gestaltung (Bebauung, Aussenraum und Erschliessung) Nr.2 Quartierplan Schnitte A-A und B-B (Bebauung und Terraingestaltung).
Nicht grundeigentumsverbindlicher Bestandteil ist das Richtmodell 1:500. Es dient lediglich als Beurteilungsrichtlinie im Baubewilligungsverfahren.
Die Quartierplanung umfasst ein Areal von insgesamt 12'361 m2. Die maximal zulässige Nutzfläche beträgt 12'919 m2. Die Nutzungsart ist zur Hauptsache Wohnnutzung. Lediglich im Nordtrakt des Baubereiches Nr. 7 gilt die Nutzungsart der Wohn- und Geschäftszone und im Südtrakt des Baubereiches Nr. 6 ist das Erdgeschoss für die Erstellung eines Kindergartens reserviert.
Mostra tutto il testo
Mit der vorliegenden Quartierplanung sollen die bis anhin geltenden Quartierplanvorschriften "Mutation der Gesamtüberbauung 'Rankacker' 2. Bauetappe" von 1992 aufgehoben werden.
B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumstrist ist ungenutzt abgelaufen.
C. Mit Schreiben vom 9. Januar 2004 unterbreitet der Gemeinderat Allschwil den obgenannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Es ergeben sich folgende Bemerkungen:
1. Die kantonalen Fachstellen hatten Gelegenheit, im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens zur Quartierplanung "Rankacker 2001" Stellung zu nehmen. Es kann dazu insbesondere auf den Prüfungsbericht des Amtes für Raumplanung 5. April 2002 verwiesen werden. Die vom Kanton gewünschten Änderungen sind in den vorliegenden Unterlagen berücksichtigt.
2. Für die architektonische und städtebauliche Prüfung von Quartierplanungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die "Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. An ihren Sitzungen vom 24. August 2001 und 12. März 2002 hat diese Kommission die Quartierplanung "Rankacker 2001" behandelt. Die angeregten Aenderungen sind berücksichtigt worden. Die materiell-rechtliche Prüfung kann somit mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden.
3. Am 16. Februar 2004 ist der allseitig unterzeichnete Quartierplan-Vertrag (Genehmigungsvoraussetzung gemäss Ziffer 12 Abs. 5 Quartierplan-Reglement) bei der instruieren-
Bau- und Umweltschutzdirektion 2
den Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht worden. Damit sind auch die formellen Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben.
Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat folgendes:
4: 1. Die vom Einwohnerrat Allschwil am 19. November 2003 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Rankacker 2001" werden genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 2/QP/17/0 (Quartierpläne Nr. 1 und 2) und 2/QR/17/0 (Quartierplan-Reglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.
3. Die mit Beschluss vom 26. Mai 1992 vom Regierungsrat genehmigten Quartierplanvorschriften "Mutation der Gesamtüberbauung 'Rankacker' 2. Bauetappe" (Inv.-Nr. 2/QP/14/0 und 2/QR/14/0) werden aufgehoben.
4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler:
- Gemeinderat Allschwil, 4123 Allschwil
- Gemeindeverwaltung, Abteilung Raumplanung und Umweltschutz, 4123 Allschwil - Stierli-Ruggli, Ingenieure + Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen
- Architekturbüro Fankhauser, Seewenweg 6, 4153 Reinach
- Landeskanzlei (Publikation)
- Amt für Umweltschutz und Energie
- Bauinspektorat
- Amt für Raumplanung (10)
- Bau- und Umweitschutzdirektion (2) Der. Landschreiber: