Diegten: Hauptstrasse, Oberdiegten
Linee d'arretramento · Basilea Campagna
Documento
- Numero
- 571
- Tipo
- Linee d'arretramento
- Sottotipo
- Linee d'arretramento
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Cantone
- Autorità
- BUD GSK
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 19 feb 1974
- In vigore dal
- 19 feb 1974
Carta
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File
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Testo
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10. 73 - 100000 - 18
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
19. Februar 1974
InderBiesbemmäurbau des Nationalstrassenan. schlusses und Korrektion der Kantonsstrasse in Oberdiegten, Werkplangenehmigung. N
Mit Schreiben vom 5. Dezember 1972 hat das Eidg. Amt für Strassen- und Flussbau dem Ausbau des Nationalstrassen- Anschlusses und der Korrektion der Kantonsstrasse in Oberdiegten zugestimmt.
Nachdem das Projekt mit den Gemeindebehörden Diegten bereinigt war, wurden die Projektpläne sowie der Strassenund Baulinienplan während 30 Tagen, vom 4. Juni 1973 bis 3. Juli 1973 öffentlich aufgelegt. Die Planauflage wurde im Amtsblatt vom 30. Mai 1973 und in der "Basellandschaftlichen Zeitung" sowie der "Sissacher Volksstimme" publiziert. Die vom Bauvorhaben betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 1. Juni 1973 auf die Planauflage aufwmerksam gemacht. Gleichzeitig wurde ihnen bekanntgegeben, dass sie bis zum 3. Juli 1973 gegen die aufgelegten Pläne Einsprache erheben können.
Während der Planauflagezeit haben eine Anzahl der durch das Projekt betroffenen Landeigentümer rechtzeitig Einsprache erhoben.
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Die eingegangenen Einsprachen gegen das Projekt wurden von der Kommission für die Behandlung der Einsprachen beim Nationalstrassenbau behandelt, wobei den Einsprechern Gelegenheit gegeben wurde, ihre Einwände gegen das Projekt dieser Kommission persönlich vorzutragen. Die verbliebenen Einsprachen wurden mit den Regierungsratsbeschlüssen Nr. 3378, 3379, 3380, 3381, 3382 und 3383 am 23. Oktober 1973 erledigt. Anschliessend wurden die Projektpläne ergänzt.
"Zwecks Einleitung des Schätzungsverfahrens nach eidg.
Recht sind die nun vorliegenden Werkpläne zu genehmigen.
://: 1. Der Regierungsrat nimmt Kenntnis davon, dass
gegen das Allgemeine Bauprojekt für den Ausbau
des Nationalstrassenanschlusses und die Korrektion der Kantonsstrasse in Oberdiegten keine unerledigten Einsprachen mehr vorliegen und das Plangenehmigungsverfahren abge-
schlossen ist.
2. Als Werkpläne werden genehmigt:
2.1 Bau- und Strassenlinienplan
_ Situation M 1:500, Plan Nr. 560 a
2.2 Projektplan, Situation M 1:500, Plan Nr. 561 b
2.3 Längenprofil M 1:500/50, Plan Nr, 562 b
2.4 Querprofile M 1:50 (1 - 18), Plan Nr. 563 b
2.5 Querprofile M 1:50 (19 - 39), Plan Nr. 564 b
2.6 Normalprofil M 1:50, Plan Nr. 565 a 2.7 Landerwerbsplan M 1:50, Plan Nr. 566 b
2.8 Landerwerbsliste, Plan Nr. 567 a. 3. Das Tiefbauamt wird ermächtigt, das Schätzungs-
verfahren nach eidg. Recht einzuleiten.
Mitteilung an Gemeinderat Diegten Finanzdirektion Finanzkontrolle Staatskasse
Dr. jur. G. Feigenwinter, Präsident der Eidg. Schätzungskommission 7. Kreis, Rotackerstrasse 7, Liestal
Bodenamt (3) Tiefbauamt (3) Baudirektion (2)
Der Landschreiber: