Lampenberg: Hauptstrasse 1. Teilstück
Linee d'arretramento · Basilea Campagna
Documento
- Numero
- 2805
- Tipo
- Linee d'arretramento
- Sottotipo
- Linee d'arretramento
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Cantone
- Autorità
- BUD GSK
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 20 ago 1974
- In vigore dal
- 20 ago 1974
Carta
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File
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Testo
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ug aus
Mit Beschluss Nr. 1646 vom 15, M rat den Bou= und Strassenlinienplan der Kantensstrosse zwischen Parzelle Nr. 198 und Baugebietsgrenze südlich des Dorfes in der Gemeinde Lumpenberg genehmigt. Die Baudirektion wurde mit gleichem Beschluss beauftragt, die Planaufloge gemäss $ 37 des Baugesetzes von 15, Juni 1967 durchzuführen,
Der Bau- und Strassonlinienplan wurde während 30 Tagen, vom 22, Oktober bis 20. November 1973 auf der Gemeindeverwaltung l.ampenberg öffentlich aufgelegt, Die Planauflage wurde im Amts“ blatt Nr, 42 vom 18. Oktober 1973 und in verschiedenen Tageszeitungen publiziert. Die vom Bau- und Strassenlinienplan betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenen Brief vom 19, Oktober 1973 auf die Plonauflage aufmerksam gemacht, Gleichzeitig wurde ihnen bekanntgegeben, dass sie bis zum 20. November 1973 gegen die oufgelegten Pläne Einsprache erheben können,
Während der Auflagezeit haben die Gomeinde sowie eine Anzahl der durch den Bau= und Strassenlinienplan betroffenen Grundeigentümer rechtzeitig Einsprache erhoben, An den Sitzungen der Kommission zur Behandlung der Einsprachen gegen kantonale Strassenbauvorhoben hatten die Einsprecher nochmals Gelegenheit, ihre schriftlich eingereichten Abänderungsanträge hinsichtlich‘ Projektgestaltung zu begründen. In der Folge wurden alle Einsprachen im 1. Teilstück, Parzellen Nr. 198 bis Nr, 135, bereinigt oder mit Regierungsratsbeschluss entschieden, Das Plan“
genehmigungsverfohren in diesen Teilstück gilt als abgeschlossen,
ı//: 1. Der Regierungsrat nimmt Kenntnis davon, dass gegen
den Bau- und Strassenlinierplan der Kantonsstrasso,
1. Teilstück, Parzellen Nr, 198 bis Nr, 135 in der
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10.73. 109000 - 18
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Gemeinde Lampenberg keine unerled} sprachen mehr vorliegen und dass das Plangenehmigungsverfah-
ren abgeschlossen ist,
2, Der mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1646 vom 15. Mai 1973 genehmigte Bau- und Strassenlinienplan der Kantonsstrasse, 1L, Teilstück, in Lampenberg, Plan
Nr. 1145, wird als rechtsgültig erklärt.
Mitteilung an Gemeinderat Lampenberg
Ingenieurbüro R, Hegglin, dipl. Ing. ETH/STA Teichweg 190, Sissach
Baulandumlegungsgenossenschaft z. Nds Herrn Regenass, L.cmpenberg
Vormessungsamt Tiefbauamt (3)
Baudirektion (2)
:Der Lanäschreiber:
DAN