72/eBS/1/0_Waldbaulinienplan "Felli"

Linee d'arretramento dal bosco · Zeglingen

Documento

Numero
2755
Tipo
Linee d'arretramento dal bosco
Comune
Zeglingen
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
17 ago 1971
In vigore dal
17 ago 1971

Carta

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File

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Testo

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3, 69 - 50000

Nr.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

27155 1 17. August 1971

vom

inienplan "Felli".

A. Die Tinwohnergemeindeversammlung Zeglingen hat am 4. Mai 1971 dem Waldbaulinienplan "Felli" zugestimmt.

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B. Die öffentliche Auflage fand vom 24. Mai bis 22. Juni 971 statt. Sie wurde durch Publikation im Amtsblatt Nr. 20

von 19. Mai 1971 und durch einen entsprechenden Anschlag be-

m

kanntgegeben. Auswärtige Grundeigentümer waren nicht zu be-

nachrichtigen. Einsprachen gingen keine ein. Mit Schreiben vom 9. Juli 1971 unterbreitet der Gemeinderat Zeglingen den

Plan zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen.

Der Regierungsrat zieht in Erwägung:

ee

Die Gemeinden sind gestützt auf $ 4 in Verbindung nit den $$ 27, 85, 86, 92 und 94 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 befugt, im Interesse der baulichen Entwicklung Bau- und Strassenlinienpläne aufzustellen,

Gemäss $ 3 des Baugesetzes bedürfen die Bauvorschriften der Gemeinden - und darunter fallen auch die Bav- und Strassenlinienpläne - der Genehmigung des Regierungsrates. Die den Genehmigungsentscheid vorausgehende Prüfung ist dabei auf eine Rechtmässigkeitskontrolle und eine Ermessenskontrolle aus

Gründen der Regionalplanung beschränkt. IL.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Gesichtspunkte hat die Prüfung folgendes ergeben:

1. Rechtmässigkeitskontrolle

Sowohl formell-rechtlich wie auch materiel-rechtlich konnte kein Verstoss gegen Vorschriften der Gemeinde, des Kantons und des Bundes festgestellt werden.

2. Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung

In dieser Be

zu erheben.

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Hassgebend sind die mit der Inventarnummer

19T beschloss

und

T2/eBS/1/0 versehenen Waldbaulinienpläne.

Die Ziffern L und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft in Amtsblatt zu veröffentlichen.

Mitteilung an Gemeinderat Teglingen (2)

Technisches Büro FP. Dettwiler, Weihermatt 2, Gelterkinden

Landeskanzlei Baupolizelamt Kantonsforstamt (2) Meliorationsamt (3) Plenungsent (3) Baudirektion (2)