73/ZPS/3/0_Zonenplan Siedlung (Teilplan A und B)

Piano d'utilizzazione · Ziefen

Documento

Numero
874
Tipo
Piano d'utilizzazione
Sottotipo
Piano delle zone
Comune
Ziefen
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
14 giu 2016
In vigore dal
14 giu 2016

Carta

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File

RRB_0874_20160614_anonym.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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zonen von Ziefen anlässlich einer kommenden Überprüfung gegebenenfalls reduziert werden müssen. Da es sich um vorbestandene Bauzonen handelt, weist der Regierungsrat auch auf die Erschliessungspflicht seitens der Gemeinde hin (Artikel 19 RPG sowie § 20 RBG).

Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Den von der Einwohnergemeindeversammlung Ziefen am 16. Juni 2015 beschlossenen Zonenplan Siedlung und das Zonenreglement Siedlung werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. Sistierung: § 12 Absatz 4 des Zonenreglements Siedlung wird zusammen mit der Einsprache von und sistiert. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 73/ZPS/3/0 (Zonenplan Siedlung) und 73/ZRS/2/0 (Zonenreglement Siedlung) sowie 73/LES/3/0 (Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Mit dem vorliegenden Beschluss werden der Zonenplan Siedlung (73/ZPS/2/0) und das Zonenreglement Siedlung (73/ZRS/1/0) inkl. aller Mutationen aufgehoben. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen. 5. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätlichen Eintragungen (Erwägungen und Nichtgenehmigungen) zu übernehmen.

Verteiler: -

(eingeschrieben) Stierli + Ruggli, Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber: