78/TZPS/1/0_TZPS Schachental

Piano d'utilizzazione · Dittingen

Documento

Numero
825
Tipo
Piano d'utilizzazione
Sottotipo
Piano delle zone parziale
Comune
Dittingen
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
22 mag 2001
In vigore dal
22 mag 2001

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Dittingen con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

RRB_0825_20010522.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Letto con il riconoscimento del testo da un file scansionato: può contenere errori.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 825 vom 22. Mai 2001

Gemeinde Dittingen, Teilzonenvorschriften, Teilstrassennetzplan "Schachental"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Dittingen hat am 14. Juni 1999 die Teilzonenvorschriften "Schachental" (bestehend aus dem Teilzonenplan und dem Teilzonenreglement) sowie den Teilstrassennetzplan "Schachental" beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung von Art und Mass der Nutzung sowie der konzeptionellen Erschliessung im Schachental.

B. Innert der Auflagefrist ist folgende Einsprache eingereicht worden: - Einwohnergemeinde Laufen, 4242 Laufen

Aufgrund der Einspracheverhandlung vom 30. Oktober 1999 ist die Einsprache zurückgezogen worden. Es bleiben seitens der Einwohnergemeinde jedoch noch formelle Fragen bezüglich der Erweiterung der Deponiezone in der Gemeinde Laufen offen.

C. Mit Schreiben vom 19. April 2000 unterbreitet der Gemeinderat Dittingen die obgenannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung.

Mostra tutto il testo

Aus rechtlichen Gründen und im Sinne der Verfahrenskoordination musste die Rechtskraft der Waldgrenzenkarte abgewartet werden.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich ein Weiterausbau der auf dem Gemeindegebiet von Dittingen liegenden Deponie (Auffüllung) nur realisieren lässt, wenn eine angrenzende Deponiezone auch in der Gemeinde Laufen ausgeschieden wird. Der Gemeinderat Dittingen wird angewiesen, die entsprechende Koordination mit der Gemeinde Laufen einzuleiten.

Im Bereich der Steinabbauzone befindet sich zudem eine späteiszeitliche Fundstelle von internationaler Bedeutung. Die Gemeinde wird aufgefordert, im Rahmen einer Untersuchung festzustellen, ob sich daraus Auswirkungen auf den künftigen Steinabbau ergeben.

Für Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

:/I: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Dittingen am 14. Juni 1999 beschlossenen Teilzonenvorschriften "Schachental" (bestehend aus dem Teilzonenplan und dem Teilzonenreglement) und der Teilstrassennetzplan "Schachental werden - im Sinne der Erwägungen - genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 78/TZP8/1/0, 78/TZPL/1/O (Teilzonenplan Siedlung "Schachental“, Teilzonenplan Landschaft "Schachental'); 78/TZRSI1/0, 78/TZRLI1/O (Teilzonenreglement Siedlung "Schachental", Teilzonenreglement Landschaft "Schachental") 78/TSPS/2/0, 78/TSPL/1/0O (Teilstra-

ssennetzplan Siedlung, Teilstrassennetzplan Landschaft) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Gemeinderat Dittingen, 4222 Zwiagen =2 73 ran jer

- Jermann Ingenieure + Geometer AG, Hauptstrasse 90, 4102 Binningen - Ingenieur- und Vermessungsbüro Peter Jäckle, Hinterfeldstrasse 62, 4242 Laufen - Landeskanzlei (Publikation)

- Amt für Liegenschaftsverkehr

- Bauinspektorat Laufental

- Forstamt Laufental

- Tiefbauamt

- Vermessungs- und Meliorationsamt

- Amt für Raumplanung (16)

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreibers

Ü