78/TZPL/1/0_TZPL Schachental
Piano d'utilizzazione · Dittingen
Documento
- Numero
- 825
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Sottotipo
- Piano delle zone parziale
- Comune
- Dittingen
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 22 mag 2001
- In vigore dal
- 22 mag 2001
Carta
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File
RRB_0825_20010522.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 825 vom 22. Mai 2001
Gemeinde Dittingen, Teilzonenvorschriften, Teilstrassennetzplan "Schachental"
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Dittingen hat am 14. Juni 1999 die Teilzonenvorschriften "Schachental" (bestehend aus dem Teilzonenplan und dem Teilzonenreglement) sowie den Teilstrassennetzplan "Schachental" beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung von Art und Mass der Nutzung sowie der konzeptionellen Erschliessung im Schachental.
B. Innert der Auflagefrist ist folgende Einsprache eingereicht worden: - Einwohnergemeinde Laufen, 4242 Laufen
Aufgrund der Einspracheverhandlung vom 30. Oktober 1999 ist die Einsprache zurückgezogen worden. Es bleiben seitens der Einwohnergemeinde jedoch noch formelle Fragen bezüglich der Erweiterung der Deponiezone in der Gemeinde Laufen offen.
C. Mit Schreiben vom 19. April 2000 unterbreitet der Gemeinderat Dittingen die obgenannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung.
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Aus rechtlichen Gründen und im Sinne der Verfahrenskoordination musste die Rechtskraft der Waldgrenzenkarte abgewartet werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich ein Weiterausbau der auf dem Gemeindegebiet von Dittingen liegenden Deponie (Auffüllung) nur realisieren lässt, wenn eine angrenzende Deponiezone auch in der Gemeinde Laufen ausgeschieden wird. Der Gemeinderat Dittingen wird angewiesen, die entsprechende Koordination mit der Gemeinde Laufen einzuleiten.
Im Bereich der Steinabbauzone befindet sich zudem eine späteiszeitliche Fundstelle von internationaler Bedeutung. Die Gemeinde wird aufgefordert, im Rahmen einer Untersuchung festzustellen, ob sich daraus Auswirkungen auf den künftigen Steinabbau ergeben.
Für Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
:/I: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Dittingen am 14. Juni 1999 beschlossenen Teilzonenvorschriften "Schachental" (bestehend aus dem Teilzonenplan und dem Teilzonenreglement) und der Teilstrassennetzplan "Schachental werden - im Sinne der Erwägungen - genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 78/TZP8/1/0, 78/TZPL/1/O (Teilzonenplan Siedlung "Schachental“, Teilzonenplan Landschaft "Schachental'); 78/TZRSI1/0, 78/TZRLI1/O (Teilzonenreglement Siedlung "Schachental", Teilzonenreglement Landschaft "Schachental") 78/TSPS/2/0, 78/TSPL/1/0O (Teilstra-
ssennetzplan Siedlung, Teilstrassennetzplan Landschaft) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler:
- Gemeinderat Dittingen, 4222 Zwiagen =2 73 ran jer
- Jermann Ingenieure + Geometer AG, Hauptstrasse 90, 4102 Binningen - Ingenieur- und Vermessungsbüro Peter Jäckle, Hinterfeldstrasse 62, 4242 Laufen - Landeskanzlei (Publikation)
- Amt für Liegenschaftsverkehr
- Bauinspektorat Laufental
- Forstamt Laufental
- Tiefbauamt
- Vermessungs- und Meliorationsamt
- Amt für Raumplanung (16)
- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreibers
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