37/ZPS/2/3_Quartierplan Bahnweg

Piano d'utilizzazione · Lausen

Documento

Numero
1004
Tipo
Piano d'utilizzazione
Sottotipo
Piano delle zone
Comune
Lausen
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
13 ago 2019
In vigore dal
13 ago 2019

Carta

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File

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Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2019-1004

vom 13. August 2019

Gemeinde Lausen, Quartierplanvorschriften «Bahnweg»

1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Lausen hat am 5. Dezember 2018 die Quartierplanvorschriften «Bahnweg» beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Wohnüberbauung mit einer Ausnützung von 151 %. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

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C. Mit Schreiben vom 4. Februar 2019 unterbreitet der Gemeinderat Lausen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Mit Brief vom 7. Juni 2019 beantragt der Gemeinderat zudem im Einvernehmen mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer geringfügige Änderungen im Sinne von § 31 Absatz 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998. Es handelt sich dabei um Änderungen im Zusammenhang mit der Störfallvorsorge in § 4 Absatz 6 des Quartierplanreglementes und im Aussenbereich von Baubereich A. Der Regierungsrat kann diesen Änderungen zustimmen. Diese sind in den zur Genehmigung vorliegenden Quartierplanvorschriften bereits enthalten. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgende Erwägung verwiesen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei der Baulinie für Nebenbauten um eingeschossige Bauten handelt. 2.

Beschluss

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Lausen am 5. Dezember 2018 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Bahnweg» werden im Sinne der Erwägung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 37/QP/11/0 und 37/ZPS/2/3 (Quartierplan «Bahnweg») sowie 37/QR/11/0 (Quartierplanreglement «Bahnweg») versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Lausen, 4415 Lausen – Stierli+Ruggli, Ingenieure+Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – BUD, Bereich RBB, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion

Die Landschreiberin: