73/QP/1/1_Quartierplan Heissenstein
Gradi di sensibilità al rumore · Ziefen
Documento
- Numero
- 3301
- Tipo
- Gradi di sensibilità al rumore
- Comune
- Ziefen
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 11 dic 1984
- In vigore dal
- 11 dic 1984
Carta
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File
RRB_3301_19841211.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr.
vom
3301
11. Dezember 1984
Gemeinde Zie f e n , Quartierplanung "Heissenstein" (Aufhebung der bisherigen Quartierplanung vom 28. Juni 1977, Regierungsratsbeschluss Nr. 1801) A.
Die
1984
Mostra tutto il testo
Einwohnergemeindeversammlung
den
geänderten
Quartierplan
liefen
"Heissenstein"
aus dem. Quartierplan-Reglement, den dem Richtmodell beschlossen. Alle Quartierplan-Vorschriften stehenden insbesondere
hat
am
28.
Mai
bestehend 7 und 1
Plänen Nrn. im Widerspruch zu den früheren Vorschriften,
bisherige Quartierplanung vom 28. Juni Regierungsratsbeschl uss Nr. 1801, wurden für das Areal
1977 ,
die
aufgehoben. B.
Die öffentliche Auflage fand vom 2. Juli bis 31. Juli
1984
statt.
26 vom 28. fen
von
Sie wurde Juni
durch
Publikationen
im Amtsblatt Nr.
1984 und im Amtsanzeiger der Gemeinde lie
Ende Juni
1984 bekanntgegeben.
Der betroffene aus
wärtige Grundeigentümer wurde mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt.
Innert der Auflagefrist sind keine Einspra
chen eingegangen. C. Mit Schreiben vom 3. September 1984 ersucht der Gemeinde rat liefen um die regierungsrätliche Genehmigung der geän derten
Quartierplanung
heiten
wird
auf
die
"Heissenstein".
Akten
und
auf
Für
die
weitere
Einzel
nachfolgenden
Erwä
gungen verwiesen. Der Regierungsrat zieht in Erwägung: I. Das
18
a 80
140 000
kantonale
Baugesetz
vom
15.
Juni
1967
gibt
den
Gemein-
2
den gemäss § 4 die Befugnis, Quartierpläne sowie die dazuge hörenden Reglementsbestimmungen zu erlassen. Diese Quartierpl an-Vorschri f ten erwachsen jedoch
erst mit der regierungs-
rätlichen Genehmigung in Rechtskraft. Laut § 3 Absatz 2 des Baugesetzes beschränkt sich dabei die der Genehmigung voraus gehende Prüfung des Einwohnergemeindeversammlungsbeschlusses auf die Rechtmässigkeit und eine Ermessenskontrolle aus Grün den der Regionalplanung. II. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen hat die Prüfung der Quartierplan-Vorschri ften
“Heissenstein" folgen
des ergeben: 1. Rechtmässigkeitskontrolle Sowohl formell-rechtl ich als
auch
materieil-rechtl ich
sind
die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt. Die vorliegende Quartierplanung ist von der Kantonalen Fachkommission zur Beurteilung von Areal Überbauungen an ihrer Sitzung vom 22.
Februar 1984 behandelt und grundsätzlich
gutgeheissen worden. Die
Ueberarbeitung
der
rechtskräftigen
Quartierplanung
von
1977 war notwendig geworden, weil die bisherige Quartierplanuhg einen Wohnungstyp vorsah, für den in der Gemeinde lie fen keine Nachfrage besteht. 2. Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung Aus Gründen
der Regionalplanung ergeben sich zur vorliegen
den Quartierplanung keine Bemerkungen. ://: 1. Gestützt auf § 3 Absatz 2 des Kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 wird die von der Einwohnergemein deversammlung liefen am 28. Mai 1984 beschlossene Quartierplanung
"Heissenstein"
bestehend
aus
dem
3
7) und dem Quartierplan-RegQuartierplan (Pläne 1 lement - im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Die bisherige Quartierplanung vom 28. Juni 1977, Regierungsratsbeschluss N r. 1801 wird aufgehoben. 3. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 73/QP/ 1/1 (Quartierplan ) sowie 73/QR/l/l (QuartierplanReglement)
versehenen
Exemplare
des
Planes
und
des
Regiementes. 4. Die Ziffern 1 bis 3 dieses Beschlusses sind gestützt auf § 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungs rat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentiichen.
Mitteilung an Gemeinderat liefen, 4417 Ziefen Schwerer, Liner & Partner AG, Planer und Architekten, Fischmarkt 12, 4410 Liestal Landeskanzlei (Amtsblatt) Amt für Liegenschaftsverkehr Baupolizeiamt (2) Amt für Orts- und Regionalplanung (8) Bau- und Landwirtschaftsdirektion (2)
Der Landschreiber: