34/QP/2/0_Quartierplan Kohler-Areal
Gradi di sensibilità al rumore · Läufelfingen
Documento
- Numero
- 718
- Tipo
- Gradi di sensibilità al rumore
- Comune
- Läufelfingen
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 17 mag 2016
- In vigore dal
- 17 mag 2016
Carta
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File
RRB_0718_20160517_OPGü_Läufelfingen_QP Kohler Areal_GK41670.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0718
vom 17. Mai 2016
Gemeinde Läufelfingen, Quartierplanvorschriften "Kohler-Areal" A. Die Gemeindeversammlung Läufelfingen hat am 3. Dezember 2015 den Quartierplan und das Quartierplanreglement "Kohler-Areal" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine im Dorfkern liegende Quartierplanung, für die die Zentrumsnutzung vorgesehen ist. B. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 26. Februar und 9. März 2016 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Zudem beantragt der Gemeinderat im Einvernehmen mit der betroffenen Grundeigentümerin eine geringfügige Änderung im Sinne von § 31 Absatz 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998. Dabei soll ein Streifen von einem Meter Breite, der nördlich vom Quartierplan liegt, von der Zone mit Quartierplanpflicht in die angrenzende Zentrumszone umgezont werden. Der Regierungsrat kann dieser geringfügigen Änderung zustimmen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Gestützt auf § 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Die von der Gemeindeversammlung Läufelfingen am 3. Dezember 2015 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Kohler-Areal" werden mit nachfolgender Änderung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. Änderung: Nördlich an das Quartierplanareal angrenzend wird ein Streifen der angrenzenden Zentrumszone zugewiesen. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 34/QP/2/0 und 34/ZPS/2/5 (Quartierplan "Kohler-Areal") sowie 34/QR/2/0 (Quartierplanreglement "Kohler-Areal") versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: - Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen - Stierli + Ruggli, Ingenieure und Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen - Landeskanzlei (Publikation) - BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung - Bau- und Umweltschutzdirektion Der Landschreiber: