GWSZ Pumpwerk Wolfstiege

Zone di protezione delle acque sotterranee · Gelterkinden

Documento

Numero
1174 / 2020
Tipo
Zone di protezione delle acque sotterranee
Comune
Gelterkinden
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Cantone
Autorità
Landeskanzlei
Approvato da
RR
Adottato
1 set 2020
In vigore dal
1 set 2020

Carta

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File

2020_09_01_1174.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr.2O2O-1174

vom 1. September 2020

Mutation der Grundwasserschutzzone Wolfstiege, Gemeinden Gelterkinden und Tecknau

1.

Sachverhalt

Die Gemeinde Gelterkinden hat als Fassungseigentümer des Pumpwerks Wolfstiege die dazugehörige Grundwasserschutzzone überprüft. Die Überprüfung der Grundwasserschutzzone hat ergeben, dass diese vergrössert werden muss und somit nicht nur auf Gemeindegebiet Gelterkinden, sondern auch auf Gemeindegebiet Tecknau zu liegen kommt. Die Gemeindeversammlung von Gelterkinden hat am 11. Dezember 2019 die Mutation für die Grundwasserschutzzone Wolfstiege, Teil Gelterkinden, beschlossen. Die Gemeindeversammlung von Tecknau hat am 3. Dezember 2019 die Mutation für die Grundwasserschutzzone Wolfstiege, Teil Tecknau, beschlossen.

Während der in $ 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG, SGS 400) vorgeschriebenen Planauflage in Gelterkinden vom 21. Februar 2020 bis 23. März 2020 ertopten drei Einsprachen. ln den Verständigungsgesprächen vom 18. Mai 2020 konnten mit den Einsprechenden Einigungen erzielt werden, Alle Einsprachen wurden deshalb zurückgezogen. Während der in $ 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG, SGS 400) vorgeschriebenen Planauflage in Tecknau vom21. Februar 2020 bis 23. März 2020 erfolgten keine Einsprachen. Die Schutzzonendossiers wurden dem Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) zur Genehmigung durch den Regierungsrat eingereicht

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2.

Erwägungen

Die Gemeinden sind gestützt auf $ 3 Absatz 6 des Wasserversorgungsgesetzes vom 3. April 1967 (SGS 455) verpflichtet, für eigene Wasserbeschatfungsanlagen die erforderlichen Schutzzonen zu errichten. Gemäss $ 29 des Grundwassergesetzes vom 3. April 1967 (SGS 454) scheiden die Gemeinden die Wasserschutzzonen in ihren Zonenplänen aus, Das formelle Verfahren richtet sich nach $ 31 des RBG.

Zweck der Grundwasserschutzzonen ist, Grund- und Quellwasser, das für die öffentliche Wasserversorgung genutzt wird, vor chemischen und mikrobiologischen Verunreinigungen zu schützen. Die Überprüfung der Mutation der Schulzzonen hat ergeben, dass die materiellen Grundsätzefür die Mutation beachtet wurden und die formalrechtfichen Voraussetzungen für die Genehmigung durch den Regierungsrat erfüllt sind.

3. Beschluss :ll: 1. Gestützt auf $ 31 Absatz 5 des RBG in Verbindung mit $ 29 des Grundwassergesetzes,

wird die von der Gemeindeversammlung Gelterkinden am 11. Dezember 2019 beschlossene Grundwasserschutzzone Wolfstiege, Teil Gelterkinden, bestehend aus einem Plan und einem Reglement, genehmigt und als allgemeinverbindlich erklärt. Massgebend sind die mit der lnventarnummer 25WZ 00 00 versehenen Pläne.

2. Gestützt auf g 31 Absatz 5 des RBG in Verbindung mit $ 29 des Grundwassergesetzes,

wird die von der Gemeindeversammlung Tecknau am 3. Dezember 2019 beschlossene Grundwasserschutzzone Wolfstiege, Teil Tecknau, bestehend aus einem Plan und einem Reglement, genehmigt und als allgemeinverbindlich erklärt. Massgebend sind die mit der lnventarnummer 63 WZ 00 00 versehenen Pläne.

3. Den durch den Regierungsratsbeschluss Nr. 2019 vom 26. Juli 1977 beschlossene Plan

(25 ZP 01 06) sowie alle damit in Verbindung stehenden Dokumente werden aufgehoben und sind nicht mehr rechtskräftig.

4, Die Ziffern 1 und 3 dieses Beschlusses sind im Amtsblatt zu veröffentlichen. Rechtsm ittel belehru ng Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Venrualtungsrecht, Bahnhofplalz 16,4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Venrualtungsrecht ist kostenpflichtig (SS 5, 20 und 43 ff. des Gesetzes vom 16. Dezember 1993 über die Verfassungs- und Venraltungsprozessord nu ng = VPO). Beilagen nur in Papier: 4 Pläne und Reglemente der Gemeinde Gelterkinden 5 Pläne und Reglemente der Gemeinde Tecknau

Verteiler ohne Beilagen: Gemeinde Gelterkinden, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden (eingeschrieben) Gemeinde Tecknau, Dorfstrasse 22, 4492 Tecknau (eingeschrieben) Landeskanzlei (Publikation im Amtsblatt) VGD, Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ([email protected]) Bau- und Umweltschutzdirektion, Amt für Raumplanung, Loredana Barbato Bau- und Umweltschutzdirektion

Die Landschreiberin

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RRB Nr. 2020-1174 vom 1. September2020

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