37/LES/2/1_Quartierplanung "Scholer-Areal"

Gradi di sensibilità al rumore · Lausen

Documento

Numero
13
Tipo
Gradi di sensibilità al rumore
Comune
Lausen
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
5 gen 2021
In vigore dal
5 gen 2021

Carta

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File

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Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2021-13

vom 5. Januar 2021

Gemeinde Lausen, Quartierplanvorschriften «Scholer-Areal»

1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Lausen hat am 17. Juni 2020 die Quartierplanvorschriften «Scholer-Areal» beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Wohn-/Geschäftsüberbauung mit einem Alterszentrum sowie betreutem Wohnen mit einer Ausnützung von 113 %. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

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C. Mit Schreiben vom 13. August 2020 unterbreitet der Gemeinderat Lausen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgende Erwägung verwiesen. Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass das Baubewilligungswesen im Raumplanungsund Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 und in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 abschliessend geregelt ist. Der Gemeinde steht diesbezüglich keine zusätzliche Regelungskompetenz zu. Insbesondere regelt das kantonale Recht in § 87 RBV abschliessend, welche Unterlagen zusammen mit dem Baugesuch einzureichen sind. Die Gemeinden sind jedoch befugt, im Rahmen ihrer Einsprachemöglichkeit den Antrag zu stellen, dass die Baubewilligungsbehörde zusätzliche Unterlagen einverlangt. 2.

Beschluss

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Lausen am 17. Juni 2020 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Scholer-Areal» werden im Sinne der Erwägung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 37/QP/12/0 und 37/ZPS/2/4 (Quartierplan «Scholer-Areal, Situation und Schnitte») sowie 37/QR/12/0 und 37/LES/2/1 (Quartierplanreglement «Scholer-Areal») versehenen Exemplare des Plans und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Lausen, 4415 Lausen – Stierli+Ruggli, Ingenieure+Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation) – BUD, Bereich Raumentwicklung, Sandra Tschopp – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: