62/LES/1/5_Quartierplan Bahnhof Zentrum QP2

Gradi di sensibilità al rumore · Sissach

Documento

Numero
853
Tipo
Gradi di sensibilità al rumore
Comune
Sissach
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
15 giu 2021
In vigore dal
15 giu 2021

Carta

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File

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Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2021-853

vom 15. Juni 2021

Gemeinde Sissach, Quartierplanvorschriften «QP 2, Bahnhof-Zentrum»

1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Sissach hat am 9. April 2019 die Quartierplanvorschriften «QP 2, Bahnhof-Zentrum» beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Wohn-/Geschäftsüberbauung mit einer Ausnützung von rund 134 %. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

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C. Mit Schreiben vom 4. Juli 2019 unterbreitet der Gemeinderat Sissach den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Mit Protokollauszug vom 24. Februar 2020 beantragt der Gemeinderat zudem im Einvernehmen mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern geringfügige Änderungen im Sinne von § 31 Absatz 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998. Es handelt sich dabei um Änderungen im Zusammenhang mit der Störfallvorsorge in § 10 des Quartierplanreglements. Diese sind für die Genehmigung der vorliegenden Quartierplanung zwingend. Der Regierungsrat kann diesen Änderungen zustimmen. Sie sind in den zur Genehmigung vorliegenden Quartierplanvorschriften bereits enthalten. Der Quartierplanvertrag wurde mit Schreiben vom 4. März 2021 eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass das Baubewilligungswesen im RBG und in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 abschliessend geregelt ist. Der Gemeinde steht diesbezüglich keine zusätzliche Regelungskompetenz zu. Insbesondere regelt das kantonale Recht in § 87 RBV abschliessend, welche Unterlagen zusammen mit dem Baugesuch einzureichen sind. Sofern für die Beurteilung von Baugesuchen notwendig, kann der Gemeinderat indes die Einreichung von zusätzlichen Dokumenten bei der Baubewilligungsbehörde beantragen. Im Weiteren wird auf Folgendes hingewiesen: Sollten begehbare Dächer geplant werden, dürfen keine zusätzlichen architektonischen Elemente zur Absturzsicherung verwendet werden. Eine allfällige Absturzsicherung muss als Teil des Hausabschlusses gelesen und im Volumen integriert werden. 2.

Beschluss

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Sissach am 9. April 2019 beschlossenen Quartierplanvorschriften «QP 2, Bahnhof-Zentrum» werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 62/QP/18/0 und 62/TZPS/5/5 (Quartierplanung «Bahnhof-Zentrum, QP 2; Situationsplan und Schnitte 1:500») sowie 62/QR/18/0 und 62/LES/1/5 (Quartierplan «QP 2, Bahnhof-Zentrum»; Reglement) versehenen Exemplare des Plans und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Sissach, Bahnhofstrasse 1, Postfach, 4450 Sissach – Planteam S AG, Zeughausgasse 33, 4410 Liestal – Landeskanzlei (Publikation) – BUD, Bereich Raumplanung ([email protected]) – Bau- und Umweltschutzdirektion

Die Landschreiberin:

RRB Nr. 2021-853 vom 15. Juni 2021

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