Langenbruck, Schöntal-Weiher

Riserve forestali · Basilea Campagna

Documento

Numero
911
Tipo
Riserve forestali
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Cantone
Autorità
Landeskanzlei
Approvato da
RR
Adottato
12 apr 1994
In vigore dal
12 apr 1994

Carta

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File

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Testo

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Antrag an den Regierungsrat

Direktion/Sachbearbeiter Gegenstand: BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION Aufnahme des Gebietes "Schöntal- DIR/AOR/ Im/wi Weiher", Langenbruck, in das Inventar der geschützten Naturobjekte Genehmigung

Diskussion verlangt: RRB Nr. N 311

12 April! 1004

Mitberichte (siehe Weisung des Regierungsrates vom 13. Dezember 1977) (GS 26.628)

- Justizdirektion, Rechtsdienst: — Landeskanzlei:

— Personalamt:

- Finanzdirektion:

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— Direktion des Innern:

- Baudirektion:

- Erziehungsdirektion:

- Landwirtschaftsdirektion:

29. März 1994

Die Bau- und Umweltschutzdirektion unterbreitet den vom Amt für Orts-

Regionalplanung, Abt. Natur- und Landschaftsschutz ausgearbeiteten Entwurf eines Regierungsratsbeschlusses betreffend "Schöntal-Weiher", Langenbruck, in das Inventar der geschützten Naturob-

jekte des Kantons Basel-Landschaft.

://: Beschluss gemäss Entwurf.

Verteiler:

- Gemeinderat Langenbruck, 4438 Langenbruck - Bezirksschreiberei Waldenburg, Hauptstr.

4437 Waldenburg

- Bund für Naturschutz Baselland (BNBL)

Postfach 491, 4410 Liestal

- Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal - Dr. Andreas Klein, Büro Ökoskop, Fabrikweg 14,

4460 Gelterkinden

John Schmid, Stollenrain 10, 4144 Arlesheim

- H.R. Blaser, Hofgut Schöntal, 4438 Langenbruck

Gebietes

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kanton Basel-Landschaft

Nr: 911 vom 12. April 1994

Aufnahme des Schöntal-Weihers, Langenbruck, in das Inventar

der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft

Der Weiher gehört zum Besitz des Klosters Schöntal, Langenbruck und liegt östlich der Klostergebäude linksseitig des Chilchzimmerbachs rund 750 m.ü.M. Das Kloster befindet sich im Besitz von Herrn John Schmid, Arlesheim. Die Gesamtfläche des geschützten Naturobjektes beträgt rund 43 a, der Weiher ist ca. 13 a gross.

Der Schöntal-Weiher entstand durch die Ausbeutung von Lehm, der im Kloster zu Ziegeln gebrannt wurde. Diese wurden für das Kloster verwendet. Die Aufschüttung eines Dammes und ein Abfluss-System mit Schieber lassen vermuten, dass der Weiher später der Fischzucht diente. Darauf weisen auch die Karpfen hin, die vor der Sanierung des Gewässers 1993 noch gefunden

wurden.

Der Schöntal-Weiher wird durch Drainage-Zuflüsse gespiesen und über einen schmalen, aus Kalksteinblöcken gemauerten Kanal und einem unterirdischen Abfluss in den Chilchzimmerbach entwäs-

sert.

Besonders wertvoll und schützenswert sind stehende Gewässer mit offenen Wasserflächen unterschiedlicher Tiefe und diversen Verlandungszonen. Deshalb liess Herr Schmid, der Besitzer, für den weitgehend verlandeten Weiher ein Sanierungs- und Gestaltungskonzept erarbeiten. 1993 wurde der Weiher ausgebaggert, so dass wieder ein tiefes, offenes Gewässer entstand. Aus naturschützerischen Gründen wurde ein Teil der Verlandungszone belassen. Eine Aufwertung durch gezielte Gestaltungsmassnahmen erfuhr der Uferbereich. Dank der getroffenen Massnahmen ist der Weiher wieder ein Feuchtbiotop, der zahlreichen Pflanzen-

und Tierarten einen Lebensraum bietet. Das Gewässer soll wei-

terhin als Laichplatz von Grasfrosch, Erdkröte und Bergmolch erhalten und gefördert werden. Diese drei Amphibien-Arten kom-

men hier in grossen Populationen vor.

Die eigentliche Besonderheit des Weihers ist der vom Aussterben bedrohte Schlamm-Schachtelhalm, der in den letzten Jahrzehnten im Kanton stark zurückging. An offenen Stellen wächst ausserdem das Schwimmende Laichkraut, das gemäss der Roten Liste von Baselland gefährdet ist. Weitere typische Pflanzenarten von Feuchtbiotopen sind: Sumpfdotterblume, Spierstaude, Rohrkolben, Wald-Engelwurz und Kleine Wasserlinse. Bemerkenswert ist ferner das Vorkommen von Grosseggen (Scharfkantige und Hohe Segge). Grauerle und Lavendelweide sind charakteristische Baumarten solcher Standorte. Erwähnenswert sind auch die beiden markanten Traubeneichen am Nordwestufer des Wei-

hers.

Vorrangige Schutzziele für den Weiher sind:

- Erhaltung des Teiches als Laichgewässer und Lebensraum für gefährdete Amphibienarten sowie für Wasserwirbellose;

- Erhaltung und Förderung des Feuchtbiotopes mit seinen verschiedenartigen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften;

2. Erhaltung und Förderung des Grosseggenbestandes sowie des Schlammschachtelhalmes;

- Erhaltung der Gehölze und Einzelbäume;

- Erhaltung des Weihers als kulturhistorisches Zeugnis.

Um diese Schutzziele zu erreichen, sind verschiedene Schutzmassnahmen zu treffen. Insbesondere dürfen die Uferbereiche nicht beweidet werden. Innerhalb des Naturschutzgebietes ist auch das Ausbringen von Düngemitteln und Bioziden untersagt. Die Gehölze sind sachgerecht zu pflegen (selektiv und abschnittweise). Die Krautsäume sollten alle 1 - 2 Jahre einmal gemäht werden (im Herbst). Allfällige Problemkräuter, welche im Saumbereich aufkommen könnten, müssen gezielt und mecha-

nisch entfernt werden.

Der Eigentümer, Herr John Schmid, Arlesheim, und die Gemeinde Langenbruck, sind mit der Aufnahme der Grundstücke in das In-

ventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Land-

schaft einverstanden.

Gestützt auf $S 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird der Schöntal-Weiher, Teil von Parzelle Nr. 436, im Eigentum von Herrn John Schmid, Arlesheim, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufgenommen. Die Gesamtfläche beträgt 43 a.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustel-

lung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwer-

de erhoben werden.

Verteiler: - John Schmid, Stollenrain 10,

4144 Arlesheim

- H.R. Blaser, Hofgut Schöntal, 4438 Langenbruck

- Gemeinderat Langenbruck, 4438 Langenbruck

- Bezirksschreiberei Waldenburg, Hauptstr. 21, 4437 Waldenburg

= Bund für Naturschutz Baselland (BNBL) Postfach 491, 4410 Liestal

- Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal

- Dr. Andreas Klein, Büro Ökoskop, Fabrikweg 14, 4460 Gelterkinden

- Forstamt