Lauwil, Deigsberg
Riserve forestali · Basilea Campagna
Documento
- Numero
- 313
- Tipo
- Riserve forestali
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Landeskanzlei
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 10 mar 2009
- In vigore dal
- 10 mar 2009
Carta
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File
146_RRB_Deigsberg.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0313
vom 10. März 2009
Naturschutzgebiet "Deigsberg", Lauwil: Neuer Schutzbeschluss Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeitete die Bürgergemeinde Lauwil im Jahre 2000 gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die naturschützerisch wertvollsten Waldstandorte im Gemeindebann Lauwil. Darauf basierend wurde das Gebiet "Deigsberg" – zusammen mit den Gebieten "Muniloch-Aletenfluh", "Bürtenfluh-Arifluh", "Hundsmatt-Geissberg" und "Schattberg-Hohwacht" – durch Regierungsratsbeschluss Nr. 2346 vom 12. Dezember 2000 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Aufgrund der Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) wurde es notwendig, diesen SammelRegierungsratsbeschluss durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die räumlich voneinander getrennten Gebiete zu ersetzen. Die separate formaljuristische Behandlung ist auch zweckmässig im Hinblick auf spätere Mutationen der Naturschutzgebiete. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss über das Gebiet "Deigsberg" enthält den formal angepassten, jedoch unveränderten Inhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses. Gleichzeitig wird der frühere Beschluss hiermit aufgehoben. Das Naturschutzgebiet "Deigsberg" weist eine Gesamtfläche von 5.99 ha auf (davon 5.94 ha Waldareal). Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzellen des Grundbuchs Lauwil:
Parzellen-Nr.
Gemeinde
Eigentümer/in
202 404 (Teilfläche)
Lauwil Lauwil
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Einwohnergemeinde Lauwil Einwohnergemeinde Lauwil
Total
Naturschutzgebiet "Deigsberg"
1.
Fläche (in ha) 0.05 5.94
Wald (in ha) 0.00 5.94
5.99
5.94
Beschreibung
Der "Deigsberg" liegt nordöstlich des Dorfes in einer Höhenlage zwischen ca. 620 und 710 m ü.M. Die Gemeinde Lauwil befindet sich am Nordrand des Faltenjuras, dessen Faltenbündel sich bis mehrere Kilometer weit über den flachen Tafeljura geschoben haben. Der "Deigsberg" besteht aus einer derartigen Überschiebungsmasse des oberen Hauptmuschelkalkes aus der Trias-Zeit. Weiter südlich werden die Gesteinsschichten in der Regel mit zunehmender Höhe gegen die Passwang-Kette hin jünger (vgl. "Bürtenfluh-Arifluh"). Am warmen, trockenen, unerschlossenen Südhang des Deigsbergs wächst der typische Weisssegen-Buchenwald mit ausgeprägter Kraut- und Strauchschicht. In flächiger, naturnaher Ausbildung ist diese Waldgesellschaft gesamtschweizerisch nicht häufig. Als lichter Laubmischwald bietet
P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Deigsberg_Lauwil\RRB\RRB0313_20090310_NLIm_NSG Deigsberg.doc
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dieser Waldtyp vielen wärmeliebenden Pflanzen Lebensraum, darunter auch seltenen Baumarten (wie z.B. Elsbeere) und verschiedenen Orchideenarten. Dazwischen kommt lokal auch der seltene Linden-Zahnwurz-Buchenwald mit Immenblatt vor und am Waldrand ein Magerwiesen-Fragment. Die südexponierten Waldränder eignen sich gut zur Aufwertung.
2.
Bedeutung und Schutzziele
Der "Deigsberg" wurde aufgrund seiner Naturwerte bereits im Jahre 1985 ins Naturschutzinventar der Gemeinde aufgenommen. Er ist Bestandteil des ornithologischen Wertgebiets, welches mit dem Gebiet "Unter Gillen" zusammenhängt, in dessen Altholzbeständen ein Hohltauben-Paar brütet. Gemäss Reptilien-Inventar ist der untere Teil des "Deigsbergs", insbesondere im Bereich des Scheibenstands, Lebensraum von Eidechsen. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Deigsberg" sind: a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Förderung lichter Waldbestände als Lebensräume licht- und wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Reptilien; c. Förderung von stufig aufgebauten Waldrändern; d. Förderung der Magerwiese; e. Erhaltung und Förderung seltener Arten, insbesondere der Eichen und Orchideen. Für die Umsetzung der Schutzziele ist das Nutz- und Schutzkonzept mit Abgeltungsberechnung für die Wald-Naturschutzgebiete in der Gemeinde Lauwil vom 31.03.2000 massgebend. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist dieses Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen und die finanzielle Abgeltung des Minderertrags neu zu ermitteln.
3.
Schutzverordnung
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Deigsberg", Lauwil, wurde vom Regierungsrat am 12. Dezember 2000 erlassen. Sie bleibt unverändert in Rechtskraft.
4.
Unterschutzstellung
Die Grundeigentümerschaft sowie der Gemeinderat Lauwil waren mit der Aufnahme des Gebiets "Deigsberg" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft im Jahre 2002 einverstanden. Die vorliegende formale Anpassung der Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag des Amtes für Wald beider Basel und der Abteilung Naturund Landschaftsschutz des Amtes für Raumplanung.
..//.. 1.
Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Deigsberg", bestehend aus der Parzelle Nr. 202 und einer Teilfläche der Parzelle Nr. 404, im Grundbuch Lauwil, als Objekt von re-
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gionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. 2.
Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in beiliegendem Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 5.99 ha.
3.
Die zugehörige Verordnung über das Naturschutzgebiet "Deigsberg", Lauwil, vom 12. Dezember 2000, bleibt in Rechtskraft. Der dazugehörige Plan wird aufgehoben und durch den neuen Plan ersetzt.
4.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991, die Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher jeweils den entsprechenden Konti im Rahmen des bewilligten Budgets zu belasten.
5.
Die Einwohnergemeinde Lauwil wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.
7.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
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Verteiler: (alle mit Plan) Einwohnergemeinde Lauwil, 4426 Lauwil Revierförster M. Roth, Baselweg 11, 4418 Reigoldswil − Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal − Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal − Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil − Sportamt, St. Jakobstr. 43, 4133 Pratteln (3) − Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach − Bezirksschreiberei Waldenburg, Grundbuchamt, Hauptstrasse 21, 4437 Waldenburg − Landeskanzlei (Gesetzessammlung) − Finanz- und Kirchendirektion − Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion − Amt für Wald beider Basel − Sicherheitsdirektion − Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion − Amt für Kultur, Abteilung Kantonsarchäologie − Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion − Amt für Raumplanung (5) − Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: Mundschin
Basi legali
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921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione