Gelterkinden, Zangenweidli

Riserve forestali · Basilea Campagna

Documento

Numero
1607
Tipo
Riserve forestali
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Cantone
Autorità
Landeskanzlei
Approvato da
RR
Adottato
16 ott 2001
In vigore dal
16 ott 2001

Carta

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File

156_RRB_Zangenweidli.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1607

vom 16. Oktober 2001

Aufnahme des Gebietes "Zangenweidli", Gelterkinden, ins Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft

Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeitete die Bürgergemeinde Gelterkinden 1999 gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die beiden naturschützerisch wertvollen Waldstandorte „Eital“ und "Zangenweidli“ in den Gemeinden Tecknau und Gelterkinden. Darauf basierend wird nun das Gebiet „Zangenweidli“ ins Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. 1.

Beschreibung des Gebietes

Das Gebiet "Zangenweidli" befindet sich südöstlich des Siedlungsgebietes von Gelterkinden an der westlichen Hangflanke des "Zangengrabens" in einer Höhenlage von ca. 540 bis 600 m.ü.M. Der "Zangengraben" ist ein von Norden nach Süden verlaufendes Seitental des "Gelterkinder Berges“, einer ausgedehnten, flachen Juratafel, welche vorwiegend aus Hauptrogenstein besteht. Durch den "Zangengraben" verläuft eine Verwerfung mit abgesunkenem Westflügel, weshalb hier die jüngeren Effinger Schichten (Malm) anstehen. Das „Zangenweidli“ ist aufgrund seiner topographischen Lage gegen Norden, Osten und Süden exponiert. Auf den skelettreichen und schnell austrocknenden Mergelböden hat sich ein stufiger und urwaldähnlicher Föhren-Mischwald mit reicher Strauch- und Krautschicht ausgebildet. Liguster in der kriechenden Wuchsform, lianenartige Waldreben und Efeu an den Bäumen, viel Alt- und Totholz sowie zahlreiche seltene Pflanzen zeichnen diesen lichten und trockenen Wald aus. Pflanzensoziologisch handelt es sich um Lungenkraut-Buchenwald mit Immenblatt und um Weissseggen-Buchenwald, beide in der wechselfeuchten Ausbildung mit kriechendem Liguster. Deshalb bildet der Weisssegen-Buchenwald mit den zahlreichen Waldföhren, den Wacholder- und Berberitzen-Sträuchern sowie den Orchideen einen Übergang zum seltenen Orchideen-Föhrenwald. Bemerkenswert sind die Vorkommen des Wilden Birnbaumes, der Mücken-Handwurz, des Gefleckten Knabenkrautes sowie des Wiesen-Zweiblattes. Diese Arten weisen auf den früheren Artenreichtum dieser ehemaligen Waldwiese hin. Mit der Wiederbewaldung - nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung - verschwanden beispielsweise die Enziane. Das vogelreiche Gebiet schliesst an das ornithologische Wertegebiet „Zangen“ an, welches Lebensraum für Hohltaube, Grünspecht und Pirol bietet. Das Naturschutzgebiet „Zangenweidli“ weist eine Gesamtfläche von 5,51 ha auf (alles Waldareal). Es umfasst eine Teilfläche der Parzelle Nr. 1824, welche der Bürgergemeinde Gelterkinden gehört.

P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Zangenweidli_Gelterkinden\RRB\RRB_Zangenweidli_2001_1607.doc

2

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2.

Bedeutung und Schutzziele

Der besondere Naturwert des Gebietes wurde schon durch das Naturschutzgutachten 1971 erfasst, weshalb es im Regionalplan Landschaft als Naturschutzgebiet bezeichnet ist und im kommunalen Zonenplan Landschaft von 1997 ist der Zangengraben mit einem Teil des Gebietes „Zangenweidli“ als Naturschutzzone ausgewiesen. Auch im Waldinventar 1994 ist das Gebiet als wertvoll eingestuft. Ausserdem wurde der „Zangengraben“ als Erosionsgraben von kantonaler Bedeutung ins Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte aufgenommen. Insgesamt hat das Naturschutzgebiet "Zangenweidli" aus naturschützerischer Sicht regionale Bedeutung. Aufgrund der spezifischen Naturwerte ergeben sich für das neue Naturschutzgebiet folgende Schutzziele: a. Erhaltung und Förderung des lichten Waldbestandes als Lebensraum licht- und wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten; b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen, extensiv genutzten Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; c. Erhaltung und Förderung des Struktur- und Arten-Reichtums sowie des Alt- und TotholzAnteils; d. Erhaltung und Förderung der seltenen und geschützten Arten; e. Erhaltung des geologischen Naturobjektes. Folgende seltene Arten sind aus Sicht des Artenschutzes speziell zu fördern: Wildbirne, Elsbeerbaum, Wacholder, Berberitze, Faulbaum und die Orchideen. Durch eine Ausdehnung des Lichten Waldes auf alle geeigneten Flächen innerhalb des Naturschutzgebietes lassen sich die Lebensbedingungen dieser Arten wesentlich verbessern. Das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Eital und Zangenweidli in den Gemeinden Tecknau und Gelterkinden vom 22.11.1999 mit der zugehörigen Abgeltungsberechnung bildet die Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im neuen Naturschutzgebiet. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist das Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen und die sich daraus allenfalls ergebende finanzielle Abgeltung neu zu ermitteln. 3. Gefährdung und Schutz Zur Zeit bestehen keine direkten Gefährdungsfaktoren für das Naturschutzgebiet. Eine potentielle Gefahr bildet jedoch die Erholungsnutzung. Durch Picknicken - insbesondere wilde Feuerstellen - würde die schutzwürdige Vegetation geschädigt. Veranstaltungen im Naturschutzgebiet während der Vegetationszeit hätten zusätzliche Beeinträchtigungen zur Folge. Wie dargelegt geht es um die Sicherung und Erhaltung eines Gebietes mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen oder Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Art.14 Abs.2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das generelle Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt und Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht im Sinne von §1 Abs.1 lit.a. des Dekretes über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt.

3

Die Bürgergemeinde Gelterkinden als betroffene Grundeigentümerin sowie der Gemeinderat Gelterkinden sind mit der Aufnahme des Gebietes in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Bürgergemeinde Gelterkinden, des Forstamtes beider Basel und der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung. ://:

1.

Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 (NLG) wird das Gebiet „Zangenweidli“, Gelterkinden, bestehend aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1824, im Eigentum der Bürgergemeinde Gelterkinden, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2.

Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist im beiliegenden Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 5,51 ha.

3.

Im Sinne der Erwägungen werden folgende Schutzmassnahmen festgelegt: a. Freizeitaktivitäten mit übermässigen Immissionen auf Flora und Fauna sind untersagt. b. Veranstaltungen unterliegen einer generellen Bewilligungspflicht. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kantonalen forstrechtlichen Bestimmungen. Die kantonale Naturschutzfachstelle ist von der Bewilligungsbehörde jeweils vorgängig anzuhören. Die Durchführung von Veranstaltungen kann abseits der erlaubten Wege unter Beachtung der Schutzziele nur zwischen 01. August und 31. März bewilligt werden.

4.

Der Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Zangenweidli" wird genehmigt. Die Verordnung tritt nach Rechtskraft des vorliegenden Regierungsratsbeschlusses in Kraft.

5.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die Abgeltung gemäss §§ 17 und 18 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 festzulegen und zu Lasten des Budgets 2001 dem Konto 2355.562.70002 zu verbuchen.

6.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.

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Verteiler:

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Bürgergemeinde Gelterkinden, 4460 Gelterkinden (mit Plan) Gemeinderat Gelterkinden, 4460 Gelterkinden (mit Plan) Revierförster A. Freivogel, Balkenweg 9, 4460 Gelterkinden (mit Plan) Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal (mit Plan) Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal (mit Plan) Kantonales Sportamt, St. Jakobstr.43, 4133 Pratteln (3) (mit Plan) Forstamt beider Basel (mit Plan) Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Landeskanzlei (Publikation) Amt für Raumplanung Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft (3) Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Bau- und Umweltschutzdirektion (2)