Bretzwil, Balsberg
Riserve forestali · Basilea Campagna
Documento
- Numero
- 1969
- Tipo
- Riserve forestali
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Landeskanzlei
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 16 dic 2014
- In vigore dal
- 16 dic 2014
Carta
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Testo
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1969
vom 16. Dezember 2014
Aufnahme des Gebiets "Balsberg", Bretzwil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Im Jahre 2002 wurde das Gebiet "Balsberg" zusammen mit 6 weiteren naturkundlich wertvollen Waldgebieten im Gemeindebann von Bretzwil und Lauwil als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen (Regierungsratsbeschluss Nr. 51 vom 15. Januar 2002). Im Rahmen der Erweiterung des Naturschutzgebiets "Binzenberg-Chüeweid" sowie aufgrund der Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) wurde es notwendig, den eingangs erwähnten SammelRegierungsratsbeschluss durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die räumlich voneinander getrennten Gebiete zu ersetzen. Die separate formaljuristische Behandlung ist auch zweckmässig im Hinblick auf spätere Mutationen der einzelnen Naturschutzgebiete. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss enthält den formal angepassten, jedoch unveränderten, das Gebiet "Balsberg" betreffenden Inhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses. Gleichzeitig wird der frühere Beschluss aufgehoben. Mit der Unterschutzstellung im Jahre 2002 wurde das Naturschutzgebiet von vorgängig ca. 2 ha auf 6.99 ha erweitert (alles Waldareal). Die Flächenangaben der digitalen Plan- und Datenerfassung stimmen damit überein. Die formale Anpassung der Unterschutzstellung erfordert eine Änderung von § 1 der zugehörigen Schutzverordnung. Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzelle des Grundbuchs Bretzwil:
Parzellen-Nr.
Gemeinde
1383 (Teilfläche) Bretzwil Total
Eigentümer/in Bürgergemeinde Bretzwil
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Fläche (in ha) 6.99
Wald (in ha) 6.99
6.99
6.99
Naturschutzgebiet "Balsberg"
1.
Beschreibung
1.1
Unterschutzstellung und Erweiterung des Gebiets im Jahre 2002
Bereits 1979 wurden 9 Naturschutzgebiete im Gemeindebann Bretzwil vom Regierungsrat in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Es war dies das erste Mal, dass im Baselbiet eine Gemeinde gleichzeitig mehrere Gebiete unter Naturschutz stellen liess. Dies ist auch aus heutiger Sicht eine echte Pionierleistung im Bereiche des Natur- und Landschaftsschutzes. Weil sich aber in den beiden vergangenen Jahrzehnten die Verhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft grundlegend verändert haben, drängte sich eine Anpassung der damals erlassenen Schutzvorschriften auf. Ausgehend von diesen Bestimmungen und gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbei-
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tete die Bürgergemeinde Bretzwil im Jahre 2000 gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die bestehenden Naturschutzgebiete sowie für weitere, naturschützerisch wertvolle Waldstandorte. Auch für die Gebiete "Ulmet" und "Aleten" wurde ein solches Schutzkonzept entwickelt. Darauf basierend wurden im Jahre 2002 die Gebiete "Häxenblätz-Brangboden", "Binzenberg-Schweini", "Balsberg", "Riedberg-Stierenberg" (alle Gemeinde Bretzwil) sowie die Gebiete "Ramstein-Aleten" und "Ämmenegg-Ulmet" (Gemeinden Bretzwil und Lauwil) in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen bzw. die bestehenden Schutzbestimmungen und Schutzgebietsperimeter den heutigen Erfordernissen angepasst. Die flächenmässig stark erweiterten 6 Gebiete umfassen alle 9 obgenannten Naturschutzgebiete – mit Ausnahme des im Jahre 1998 durch Regierungsratsbeschluss Nr. 1232 vorgängig geschützten Gebietes "Eichen".
1.2 Beschreibung des Naturraumes Die Naturschutzgebiete befinden sich verteilt rund um das Dorf Bretzwil in einer Höhenlage zwischen ca. 700 bis 1050 m ü. M. Die Gemeinden Bretzwil und Lauwil liegen in der Südwest-Ecke des Oberbaselbietes, am Nordfuss des Falten- oder Kettenjuras. Die Faltenbündel haben sich hier mehrere Kilometer weit über den flachen Tafeljura geschoben. Die drei das Dorf Bretzwil im Norden und Osten flankierenden Berge "Brand" (bzw. "Brang"), "Binzenberg" und "Balsberg" bestehen aus derartigen Überschiebungsmassen, deren Wurzelzone ein bis zwei Kilometer weiter südlich im Bereich des "Riedberges" und des "Aletenkopfes" liegen. Dies erklärt die geologische Verwandtschaft dieser Gebiete, welche alle aus den gleichen Gesteinsschichten aufgebaut sind. Sie bestehen hauptsächlich aus dem bekannten Hauptrogenstein (Dogger), welcher viele der imposanten Flühe des Falten- und Tafeljuras bildet und auch hier am "Riedberg" und "Aletenkopf" als eines der ersten markanten Felsbänder des nördlichen Kettenjuras in Erscheinung tritt. Erst weiter südlich zeigt sich der Faltencharakter des Kettenjuras deutlich. Der "Riedberg" bildet zusammen mit der ebenfalls aus Hauptrogenstein bestehenden "Ämmenegg-Schattholz" eine Mulde (Synklinale), welche südlich anschliessend in eine ausgedehnte, zuoberst wegerodierte Falte übergeht (= UlmetAntiklinale). In der Mulde zwischen den harten Kalken des "Riedberges" und der "Ämmenegg" liegen die jüngeren, weicheren Tone und Mergel des Callovien und Oxfordien (Dogger und Malm). Diese bilden den geologischen Untergrund des fruchtbaren Hochtälchens am "Stierenberg" und der teilweise als Ackerland genutzten "Aleten". Dem abwechslungsreichen Aufbau des Faltenjuras mit seinen über 1000 m hohen Bergketten, den markanten Felswänden, den bewaldeten Hängen, den mageren Wiesen und Weiden, den vielfältigen Taleinschnitten und den fruchtbaren Talkesseln, in welchen die Dörfer liegen, verdanken Bretzwil und Lauwil die besondere Schönheit des Landschaftsbildes. Auch die Vielzahl an schützenswerten Naturobjekten ist darauf zurückzuführen. Alle diese Naturobjekte sind schon im Naturschutzgutachten 1971 als wertvoll erkannt und im Regionalplan Landschaft 1976 als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. Darauf gestützt und ergänzt durch einen ausführlichen Bericht mit Beschreibung und Plänen der – damals meist noch kleinflächigen – Gebiete erfolgte im Jahre 1979 die eingangs erwähnte Unterschutzstellung durch den Regierungsrat. Später wurden auch alle Objekte ins kommunale Naturinventar 1985 der Gemeinde Bretzwil aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft als – nun meist grossflächigere – Naturschutzzone ausgeschieden. Einige der Naturschutzgebiete sind im kantonalen Wald-Inventar 1994 als Objekte von regionaler Bedeutung aufgeführt, im Ornithologischen Inventar beider Basel als Wertgebiet eingestuft, im Reptilien-Inventar bei-
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der Basel als Reptilien-Lebensräume ausgewiesen und/oder im Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte enthalten. Ausserdem sind die innerhalb der Gebiete liegenden Magerwiesen und Magerweiden vertraglich gesichert. Die Naturschutzgebiete südlich des Siedlungsgebietes von Bretzwil befinden sich innerhalb der Landschaft von nationaler Bedeutung "Belchen-Passwang-Gebiet" (BLN-Objekt Nr. 1012).
1.3
Beschreibung des Naturschutzgebiets "Balsberg"
Der "Balsberg" liegt nordöstlich des Dorfes in einer Höhenlage zwischen ca. 700 bis 800 m ü. M., im Südschenkel einer Synklinale der bereits beschriebenen Überschiebungsmasse des Faltenjuras. Die Gesteinsschichten (Unterer Dogger und Hauptrogenstein) tauchen hier deshalb mit rund 40° nach Norden ab. Am warmen, südwestlich exponierten Hang des "Balsberges" liegt eine grosse, alte Mergelgrube. Hier ist der Gehängeschutt aufgeschlossen mit kiesgrossen Bruchstücken sowie einigen grösseren, abgerutschten Blöcken des weiter oben anstehenden Hauptrogensteines. Solche Aufschlüsse werden immer seltener, weshalb die "Balsberg-Grube" in das Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte aufgenommen wurde. Auf dem mergeligen Gehängeschutt der Grube kommt eine vielfältige, trockene bis feuchte Pioniervegetation vor, u.a. mit Dost, Schachtelhalm- und Binsen-Arten. Am sonnigen Südhang stockt ein lichter Buchen-Föhrenmischwald mit repräsentativen Waldgesellschaften wie Lungenkraut-Buchenwald mit Immenblatt im unteren Bereich und WeisseggenBuchenwald in trockener und wechselfeuchter Ausbildung im oberen Bereich. Zuoberst, auf dem Bergkopf, findet sich ein sehr schöner Blaugras-Buchenwald. Bemerkenswerte Arten des Gebietes sind: Rotes und Weissliches Waldvögelein (Orchideen), Alpen-Ziest, Elsbeerbaum, Wacholder, Alpenkreuzdorn, Grünspecht, Grauspecht und Berglaubsänger. Am Waldrand stehen einige wertvolle, alte und dicke Buchen, Trauben-Eichen und Berg-Ahorne. Eine vielfältige Strauchschicht auf der gegenüberliegenden Wegseite schliesst den Wald gegen die angrenzende Weide ab.
2.
Bedeutung und Schutzziele
Am 18. September 1979 nahm der Regierungsrat die "Balsberg-Grube" ins Inventar der geschützten Naturobjekte auf (RRB Nr. 2751). Aufgrund der bedeutenden Naturwerte wurde der grösste Teil des Südhangs des Gebietes ins kommunale Naturinventar 1985 aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft 1987 als Naturschutzzone ausgeschieden. Der "Balsberg" ist im Ornithologischen Inventar beider Basel als Wertgebiet bezeichnet. Im kantonalen Wald-Inventar 1994 ist er als Objekt von regionaler Bedeutung aufgeführt. Die Grube ist gemäss Reptilien-Inventar beider Basel ein potentieller Reptilien-Lebensraum. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Balsberg" sind: a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen, extensiv genutzten Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteiles; c. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; d. Erhaltung und Förderung der offenen Grube als geologisches Objekt sowie als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Reptilien; e. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
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f. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der lichtliebenden Arten. Das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete in der Gemeinde Bretzwil vom 30.06.2001 mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung bildet die Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im neuen Naturschutzgebiet. Diese Dokumente sind integraler Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist das Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen. Die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen für die nächste Periode sind neu zu ermitteln und dementsprechend zu entrichten.
3.
Gefährdung und Schutz
Wichtigste Gefährdungsfaktoren für das Schutzgebiet sind zur Zeit die Wiederbewaldung der Pionierflächen sowie potentiell die Erholungsnutzung. Durch die sachgerechte Pflege des Gruben-Areales lässt sich eine fortschreitende Vegetationsentwicklung verhindern. Da die Grubenaufschüttung seit einigen Jahren abgeschlossen ist, bleibt der geologische Aufschluss im heutigen Umfange bestehen. Für störungsempfindliche und für geschützte Arten ergäben sich Probleme bei einer Zunahme der Erholungsnutzung, weil das Gebiet kleinflächig ist und bisher ungestört war. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Mit einer geeigneten Lenkung der Erholungsnutzung im Naturschutzgebiet können die erwähnten Schutzziele erreicht werden. Aus diesem Grunde wird das generelle Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt und Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Absatz 1, Buchstabe a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt. Im Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen, unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen und die Jagd folgt im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip. Dies führt zu einer lediglich extensiven Bejagung des Gebietes. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht in Widerspruch zu den Schutzzielen der verschiedenen Naturschutzgebiete. Die fachgerechte Bejagung z.B. des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen – und insbesondere der seltenen – Baumarten.
4.
Unterschutzstellung
Die Bürgergemeinde Bretzwil als Grundeigentümerin und der Gemeinderat Bretzwil waren seinerzeit im Jahre 2002 mit der Aufnahme des Gebiets "Balsberg" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die vorliegende formale Anpassung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.
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://:
1.
Gestützt auf § 12 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet "Balsberg", bestehend aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1383, im Grundbuch Bretzwil, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
2.
Der Schutzgebiets-Perimeter ist in beiliegendem Plan verbindlich festgelegt. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 6.99 ha.
3.
Die zugehörige Schutzverordnung legt die Nutzung sowie die Schutz- und Pflegemassnahmen gemäss § 12 Absatz 3 des NLG für das Naturschutzgebiet fest. Die Änderung dieser Verordnung vom 15. Januar 2002 über das Naturschutzgebiet "Balsberg", Bretzwil, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.
4.
Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gelten folgende Beschlüsse als aufgehoben: Regierungsratsbeschluss Nr. 2751 vom 18. September 1979 betreffend die Aufnahme verschiedener Naturschutzgebiete in Bretzwil in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft; Regierungsratsverordnung vom 18. September 1979 über 9 Naturschutzgebiete in Bretzwil; Regierungsratsbeschluss Nr. 51 vom 15. Januar 2002 betreffend der Aufnahme der Gebiete "Häxenblätz-Brangboden", "Binzenberg-Schweini", "Balsberg", "Ramstein-Aleten", "Riedberg-Stierenberg" und "Ämmenegg-Ulmet", Gemeinden Bretzwil und Lauwil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte.
5.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher dem jeweils bewilligten Budget gemäss den entsprechenden Innenaufträgen und Kostenarten zu belasten.
6.
Die Einwohnergemeinde Bretzwil wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.
7.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
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Verteiler: (alle mit Plan) Bürgergemeinde Bretzwil, 4207 Bretzwil Gemeinderat Bretzwil, 4207 Bretzwil André Minnig, Revierförster, Gemeindeverwaltung, 4418 Reigoldswil Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil IG Klettern Basler Jura, Patrik Müller, Furlenstrasse 19, 4415 Lausen IG Mountainbike Schweiz, Saskia Schenker, Lindenstrasse 2, 4452 Itingen ROLV Nordwestschweiz, Rémy Gröflin, Präsident, Duttli 13, 4446 Buckten Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach Zivilrechtsverwaltung, Grundbuchamt, Domplatz 9, 4144 Arlesheim Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion VGD, Amt für Wald beider Basel Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BKSD, Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie BUD, Bereich GSB, Rechtsabteilung BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion
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