Bretzwil, Lauwil, Ramstein-Aleten
Riserve forestali · Basilea Campagna
Documento
- Numero
- 1971
- Tipo
- Riserve forestali
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Landeskanzlei
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 16 dic 2014
- In vigore dal
- 16 dic 2014
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Basilea Campagna con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
162_RRB_Ramstein - Aleten.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1971
vom 16. Dezember 2014
Aufnahme des Gebiets "Ramstein-Aleten", Bretzwil und Lauwil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Im Jahre 2002 wurde das Gebiet "Ramstein-Aleten" zusammen mit 6 weiteren naturkundlich wertvollen Waldgebieten im Gemeindebann von Bretzwil und Lauwil als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen (Regierungsratsbeschluss Nr. 51 vom 15. Januar 2002). Im Rahmen der Erweiterung des Naturschutzgebiets "Binzenberg-Chüeweid" sowie aufgrund der Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) wurde es notwendig, den eingangs erwähnten SammelRegierungsratsbeschluss durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die räumlich voneinander getrennten Gebiete zu ersetzen. Die separate formaljuristische Behandlung ist auch zweckmässig im Hinblick auf spätere Mutationen der einzelnen Naturschutzgebiete. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss enthält den formal angepassten, jedoch unveränderten, das Gebiet "Ramstein-Aleten" betreffenden Inhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschluss. Gleichzeitig wird der frühere Beschluss aufgehoben. Die Ruine "Ramstein" wurde bereits am 18. September 1979 (RRB Nr. 2751) und das Gebiet "Aletenfluh-Muniloch" am 12. Dezember 2000 (RRB Nr. 2346) in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufgenommen. Mit der Unterschutzstellung im Jahre 2002 wurden beide Flächen zu einem zusammenhängenden Naturschutzgebiet "Ramstein-Aleten" vereinigt und von ca. 7 ha (Ruine "Ramstein": 3 ha, "Aletenfluh-Muniloch": 4 ha) auf 38.14 ha (davon 27.39 ha Waldareal) erweitert. Die nachfolgende Flächenangabe ist an die digitale Plan- und Datenerfassung angepasst worden. Das Naturschutzgebiet "Ramstein-Aleten" weist neu eine Gesamtfläche von 40.12 ha auf (davon 28.66 ha Waldareal). Diese Flächenanpassung erfordert auch eine Änderung von § 1 der zugehörigen Schutzverordnung. Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzellen des Grundbuchs Bretzwil und Lauwil:
Parzellen-Nr.
Gemeinde
Eigentümer/in
1595 Bretzwil Bürgergemeinde Bretzwil 1659 (Teilfläche) * Bretzwil Einwohnergemeinde Bretzwil 1669 (Teilfläche) * Bretzwil Einwohnergemeinde Bretzwil 1404 (Teilfläche) Bretzwil Ursula Häring-Reinhart 1657 (Teilfläche) Bretzwil Ursula Häring-Reinhart 1672 Bretzwil Ursula Häring-Reinhart 375 (Teilfläche) Lauwil Bürgergemeinde Lauwil * Wegparzelle Total Naturschutzgebiet "Ramstein-Aleten"
Mostra tutto il testo
Fläche (in ha)
Wald (in ha)
3.94 ha 0.07 ha 0.14 ha 21.22 ha 7.32 ha 3.33 ha 4.10 ha
3.94 ha 0.03 ha 0.00 ha 16.23 ha 4.07 ha 0.29 ha 4.10 ha
40.12 ha
28.66 ha
2
1.
Beschreibung
1.1
Unterschutzstellung und Erweiterung des Gebiets im Jahre 2002
Bereits 1979 wurden 9 Naturschutzgebiete im Gemeindebann Bretzwil vom Regierungsrat in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Es war dies das erste Mal, dass im Baselbiet eine Gemeinde gleichzeitig mehrere Gebiete unter Naturschutz stellen liess. Dies ist auch aus heutiger Sicht eine echte Pionierleistung im Bereiche des Natur- und Landschaftsschutzes. Weil sich aber in den beiden vergangenen Jahrzehnten die Verhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft grundlegend verändert haben, drängte sich eine Anpassung der damals erlassenen Schutzvorschriften auf. Ausgehend von diesen Bestimmungen und gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeitete die Bürgergemeinde Bretzwil im Jahre 2000 gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die bestehenden Naturschutzgebiete sowie für weitere, naturschützerisch wertvolle Waldstandorte. Auch für die Gebiete "Ulmet" und "Aleten" wurde ein solches Schutzkonzept entwickelt. Darauf basierend wurden im Jahre 2002 die Gebiete "Häxenblätz-Brangboden", "Binzenberg-Schweini", "Balsberg", "Riedberg-Stierenberg" (alle Gemeinde Bretzwil) sowie die Gebiete "Ramstein-Aleten" und "Ämmenegg-Ulmet" (Gemeinden Bretzwil und Lauwil) in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen bzw. die bestehenden Schutzbestimmungen und Schutzgebietsperimeter den heutigen Erfordernissen angepasst. Die flächenmässig stark erweiterten 6 Gebiete umfassen alle 9 obgenannten Naturschutzgebiete – mit Ausnahme des im Jahre 1998 durch Regierungsratsbeschluss Nr. 1232 vorgängig geschützten Gebietes "Eichen".
1.2 Beschreibung des Naturraumes Die Naturschutzgebiete befinden sich verteilt rund um das Dorf Bretzwil in einer Höhenlage zwischen ca. 700 bis 1050 m ü. M. Die Gemeinden Bretzwil und Lauwil liegen in der Südwest-Ecke des Oberbaselbietes, am Nordfuss des Falten- oder Kettenjuras. Die Faltenbündel haben sich hier mehrere Kilometer weit über den flachen Tafeljura geschoben. Die drei das Dorf Bretzwil im Norden und Osten flankierenden Berge "Brand" (bzw. "Brang"), "Binzenberg" und "Balsberg" bestehen aus derartigen Überschiebungsmassen, deren Wurzelzone ein bis zwei Kilometer weiter südlich im Bereich des "Riedberges" und des "Aletenkopfes" liegen. Dies erklärt die geologische Verwandtschaft dieser Gebiete, welche alle aus den gleichen Gesteinsschichten aufgebaut sind. Sie bestehen hauptsächlich aus dem bekannten Hauptrogenstein (Dogger), welcher viele der imposanten Flühe des Falten- und Tafeljuras bildet und auch hier am "Riedberg" und "Aletenkopf" als eines der ersten markanten Felsbänder des nördlichen Kettenjuras in Erscheinung tritt. Erst weiter südlich zeigt sich der Faltencharakter des Kettenjuras deutlich. Der "Riedberg" bildet zusammen mit der ebenfalls aus Hauptrogenstein bestehenden "Ämmenegg-Schattholz" eine Mulde (Synklinale), welche südlich anschliessend in eine ausgedehnte, zuoberst wegerodierte Falte übergeht (= UlmetAntiklinale). In der Mulde zwischen den harten Kalken des "Riedberges" und der "Ämmenegg" liegen die jüngeren, weicheren Tone und Mergel des Callovien und Oxfordien (Dogger und Malm). Diese bilden den geologischen Untergrund des fruchtbaren Hochtälchens am "Stierenberg" und der teilweise als Ackerland genutzten "Aleten". Dem abwechslungsreichen Aufbau des Faltenjuras mit seinen über 1000 m hohen Bergketten, den markanten Felswänden, den bewaldeten Hängen, den mageren Wiesen und Wei-
3
den, den vielfältigen Taleinschnitten und den fruchtbaren Talkesseln, in welchen die Dörfer liegen, verdanken Bretzwil und Lauwil die besondere Schönheit des Landschaftsbildes. Auch die Vielzahl an schützenswerten Naturobjekten ist darauf zurückzuführen. Alle diese Naturobjekte sind schon im Naturschutzgutachten 1971 als wertvoll erkannt und im Regionalplan Landschaft 1976 als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. Darauf gestützt und ergänzt durch einen ausführlichen Bericht mit Beschreibung und Plänen der – damals meist noch kleinflächigen – Gebiete erfolgte im Jahre 1979 die eingangs erwähnte Unterschutzstellung durch den Regierungsrat. Später wurden auch alle Objekte ins kommunale Naturinventar 1985 der Gemeinde Bretzwil aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft als – nun meist grossflächigere – Naturschutzzone ausgeschieden. Einige der Naturschutzgebiete sind im kantonalen Wald-Inventar 1994 als Objekte von regionaler Bedeutung aufgeführt, im Ornithologischen Inventar beider Basel als Wertgebiet eingestuft, im Reptilien-Inventar beider Basel als Reptilien-Lebensräume ausgewiesen und/oder im Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte enthalten. Ausserdem sind die innerhalb der Gebiete liegenden Magerwiesen und Magerweiden vertraglich gesichert. Die Naturschutzgebiete südlich des Siedlungsgebietes von Bretzwil befinden sich innerhalb der Landschaft von nationaler Bedeutung "Belchen-Passwang-Gebiet" (BLN-Objekt Nr. 1012).
1.3
Beschreibung des Naturschutzgebiets "Ramstein-Aleten"
Das Gebiet "Ramstein-Aleten" liegt südlich des Dorfes Bretzwil in einer Höhenlage zwischen ca. 700 und 960 m ü.M. Die topographisch reich strukturierte Landschaft umfasst die beiden Bergköpfe "Ramstein" und "Aletenchopf", die dazwischenliegende "Ramsteinweid" sowie den Nordhang der Aleten mit der "Aletenfluh" und dem "Muniloch", welche beide auf Lauwiler Boden liegen. Der geologische Aufbau des Gebiets hängt eng mit demjenigen des benachbarten Riedberges zusammen. Dieser langgezogene Berg ist Teil des Nordschenkels einer Synklinale (= Mulde zwischen zwei Jurafalten). Die steil nach Süden abfallenden Schichten des Hauptrogensteins bilden gegen Norden die durch Bergsättel und Taleinschnitte unterbrochenen, landschaftsprägenden Felsflühe des "Riedbergchopfes", des "Aletenchopfes" und der "Aletenfluh". Zwischen "Riedberg" und "Aletenchopf" verlaufen zwei NE-SW orientierte, tektonische Bruchlinien im Bereich der beiden Schluchten des "Chrachen" und des "Chalchofen". An solchen Verwerfungen können Gesteinspakete bei tektonischen Vorgängen gegeneinander verschoben werden. Der ebenfalls aus Hauptrogenstein bestehende Schlossberg "Ramstein" ist deshalb im Vergleich zum "Aletenchopf" abgesackt. Der Untergrund der dazwischenliegenden "Ramsteinweid" besteht aus einer Erdrutschmasse. Im Bereich der "Oberen Scheune" und des "Muniloches" stehen die weicheren Mergel-Schichten des Unteren Doggers an, auf welchen sich grösstenteils ebenfalls Weideflächen befinden. Das Hofgut liegt bereits auf dem geologisch älteren Opalinuston. Rutschbewegungen an Hanglagen sind für diesen blaugrauen Ton charakteristisch und im "Muniloch" gut erkennbar. Der prägnante Schlossberg "Ramstein" zeigt mit seinen von Norden bis Süden reichenden Expositionen ein interessantes Mosaik an unterschiedlichen Lebensräumen wie feuchten Felsen, trockenen Steilborden und Waldrändern. Das Ruinengelände zeichnet sich durch eine wärmeliebende Felsflora, u.a. mit Mauerpfeffer-Arten aus. Auf dem Felskopf finden sich Fragmente des Blaugras-Buchenwaldes mit Föhren. An der steilen Westflanke des Berges stockt auf grobem Gehängeschutt ein trockener Zahnwurz-Buchenwald mit einem grösseren Baumartenspektrum. Der Bestand zeichnet sich ferner aus durch viele Stockausschläge von
4
Hagebuchen und Sommerlinden, durch zahlreiche alte und dicke Bäume sowie durch stehendes und liegendes Totholz mit Spechthöhlen. Im flacheren, südlichen Teil hat sich auf der ehemaligen Weide ein Dickicht aus Dornengebüschen in vielfältigem Wechsel mit offenen Stellen und Vorwaldstadien entwickelt. Sehr eindrücklich ist die Ansammlung alter Bäume entlang des Weges bei der Scheune: die Linden erreichen Durchmesser bis über 150 cm und auch die Eschen, Tannen, Bergahorne, Spitzahorne und Rosskastanien werden teilweise bis über 1 m dick. An seltenen oder geschützten Arten wurden hier u.a. festgestellt: Vogelbeerbaum, Mougeots Mehlbeerbaum, Felsenmispel, Filzige Steinmispel, Berberitze, Gemeiner Kreuzdorn, Alpen-Kreuzdorn, Berg-Aster, Dorniger Hauhechel, Frühlings-Schlüsselblume, Kleines Immergrün und Hirschzunge. Die Burgruine "Ramstein" ist ein beliebtes Ausflugsziel mit einer schönen Rundsicht. Die bedeutende Geschichte der im 12. Jahrhundert erbauten Burg "Ramstein", welche zeitweise im Dienste des Bischofs von Basel stand, ist u.a. in den Baselbieter Heimatblättern beschrieben. Der benachbarte "Aletenchopf" weist ebenfalls ein grosses Spektrum an Expositions- und Standortunterschieden auf mit Felsflühen, flachen Bergkuppen und verschieden steilen Hangpartien. Am sonnig-steilen Westhang hat sich ein ausgedehnter Blaugras-Buchenwald entwickelt. Der flachere Südhang beherbergt den trockenen Zahnwurz-Buchenwald mit Weisser Segge. Infolge früherer Fichten-Pflanzungen ist diese Waldgesellschaft jedoch nicht naturnah ausgebildet. Am schattigen Nordhang ist der typische Zahnwurz-Buchenwald verbreitet, mit kleinflächigen Ausbildungen des Linden-Zahnwurz-Buchenwaldes und des seltenen Hirschzungen-Ahornwaldes unter den Felsen. Auf dem nordöstlichen Teil der Felsfluh kommt ein Fragment des ebenfalls seltenen Kreten-Föhrenwaldes vor. Der Nordhang der "Aleten" findet seine Fortsetzung gegen Osten im Gebiet "Aletenfluh-Muniloch", welches in der Gemeinde Lauwil liegt. Dazwischen verläuft entlang der Gemeindegrenze eine grabenartige Verwerfung, die im unteren Bereich von feuchtem Bacheschenwald mit Bärlauch begleitet wird. An der obersten Hangkante, gegen die Magerwiese hin, findet sich ein schmales Band des Blaugras-Buchenwaldes. Auf den Schutthalden unterhalb der Felsbänder stockt kleinflächig der Linden-Zahnwurz-Buchenwald, stellenweise in der seltenen Ausbildung mit Bärlauch. In den übrigen Bereichen wächst der typische Zahnwurz-Buchenwald, welcher als Altholz wichtig ist für den Schwarzspecht und die Hohltaube. Die grösstenteils auf unruhigen Erdrutschmassen liegende "Ramsteinweide" beherbergt eine noch stark verbrachete Kalkmagerweide (Gentiano-Koelerietum). Diese Fläche war bereits stark bewaldet. Seit der Unterschutzstellung wird sie durch gezielte Pflegeeingriffe und eine Beweidung mit Ziegen wieder in eine Magerweide zurückgeführt. Schon heute weist das Gebiet wieder eine artenreiche Insekten- und Pflanzenwelt mit zahlreichen seltenen Arten auf, wie Gelber Enzian, Silberdistel, Geflecktes Knabenkraut, Stattliche Orchis, Langspornige Handwurz, Frühlings-Schlüsselblume, Kümmel, Bittere und Gemeine Kreuzblume, Zittergras, Gemeine Kammschmiele und Knäuelblütige Glockenblume. Insgesamt wurden hier über 50 Pflanzenarten festgestellt. Auch im Gebiet der "Aleten" sind noch Magerweiden- und Magerwiesen-Reste vorhanden. Südlich des "Aletenchopfes" befindet sich eine schön ausgebildete Kalkmagerweide sowie entlang der Gemeindegrenze zu Lauwil eine Trespen-Magerwiese (Teucrio-Mesobrometum). Diese letztgenannte Magerwiese ist in typischer Ausbildung nur noch als schmales Band dem strauchreichen Waldrand entlang erhalten. Sie ist jedoch aufgrund ihres Artenreichtums an Pflanzen (u.a. Orchideen), Schmetterlingen und anderen Insekten immer noch wertvoll.
5
Auf diesen Mager-Standorten wachsen einige Gebüschgruppen, in welchen u.a. auch der seltene Faulbaum vorkommt. Weitere bedeutsame Arten sind: Silberdistel, Gelber Enzian, Frühlings-Enzian, Abbisskraut, Gemeiner Wundklee, Zittergras, Stattliche Orchis, Geflecktes Knabenkraut, Langspornige Handwurz, Frühlings-Schlüsselblume, Knäuelblütige Glockenblume, Gemeines Sonnenröschen, Schachbrettfalter und Weissbinden-Mohrenfalter (Erebialigea). Wichtig ist, dass die südlich angrenzenden, gemäss Zonenplan bereits geschützten Wiesenbereiche ihrem Aufwertungspotential entsprechend ausgemagert und durch einen Pufferstreifen zum Acker hin vor Düngereintrag geschützt werden. Zum naturschützerischen Wert des Gebietes tragen auch das Chrachenbächli und der Aubach bei, welche auf kurzer Strecke die "Ramsteinweide" durchfliessen.
2.
Bedeutung und Schutzziele
Aufgrund der bedeutenden Naturwerte wurden diverse Bereiche des Gebietes "RamsteinAleten" im kommunalen Zonenplan Landschaft 1987 als Naturschutzzone ausgeschieden. Die Ruine "Ramstein" und die Magerweiden sind im kommunalen Naturinventar von 1985 der Gemeinde Bretzwil aufgeführt. Der grösste Teil dieser Magerwiesen und -weiden ist durch Bewirtschaftungsvereinbarungen gesichert. Insgesamt hat das Naturschutzgebiet regionale Bedeutung. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Ramstein-Aleten" sind: a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; c. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung von seltenen Arten, insbesondere der lichtliebenden Arten; d. Förderung und Erhaltung der artenreichen Magerwiesen und –weiden mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften sowie der stellenweise vorkommenden Bodenvernässungen; e. Förderung und Erhaltung ungestörter Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; f. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; g. Erhaltung und Förderung der naturnahen Fliessgewässer; h. Erhaltung und Förderung der Feldgehölze, Hecken, Einzelbäume und Büsche; i. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten. Aus Sicht des Artenschutzes prioritär sind insbesondere die Enziane, die Orchideen, die Silberdistel, die Arten der Felsstandorte und Magerwiesen, insbesondere die Schmetterlinge. Das Nutz- und Schutzkonzept für das Naturschutzgebiet "Ramstein-Aleten" vom 02.07.2001, mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung, bildet die Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im neuen Naturschutzgebiet. Diese Dokumente sind integraler Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist das Nutz- und Schutzkonzepte zu überprüfen. Die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen für die nächste Periode sind neu zu ermitteln und dementsprechend zu entrichten.
6
3.
Gefährdung und Schutz
Gefährdet sind insbesondere die Magerwiesen und -weiden durch eine zu intensive landwirtschaftliche Nutzung der unmittelbar angrenzenden Landwirtschaftsflächen im Gebiet "Aleten" sowie durch eine zu starke Verbuschung der "Ramsteinweide" südlich der Ruine. Darum sind auf der Weide periodische Pflegeeingriffe nötig. Zum Schutze der Magerwiese "Aleten" muss ein Pufferstreifen zur angrenzenden Ackerfläche geschaffen werden. Probleme entstehen ferner, wenn die Freizeitaktivitäten abseits der Wege zunehmen oder in den naturschützerisch besonders sensiblen Bereichen stattfinden (z.B. Felsstandorte, Magerwiesen- und Weiden, ungestörte Waldstandorte), weil dadurch seltene und auch geschützte Arten wie Orchideen, Felspflanzen, Reptilien und Vögel geschädigt oder in ihrer Lebensentwicklung gestört würden. Verschiedene Erholungsnutzungen sind daher mit den Schutzzielen unvereinbar. Andere Aktivitäten lassen sich hingegen im Naturschutzgebiet auf geeignete Weise lenken, sodass die erwähnten Schutzziele gewährleistet bleiben. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das generelle Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt und Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Absatz 1, Buchstabe a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt. Im Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen, unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen und die Jagd folgt im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip. Dies führt zu einer lediglich extensiven Bejagung des Gebietes. nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht in Widerspruch zu den Schutzzielen der verschiedenen Naturschutzgebiete. Die fachgerechte Bejagung z.B. des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen – und insbesondere der seltenen – Baumarten.
4.
Unterschutzstellung
Die Bürgergemeinden von Bretzwil und Lauwil und Frau Ursula Häring-Reinhart als Grundeigentümerschaft sowie die Gemeinderäte von Bretzwil und Lauwil waren seinerzeit im Jahre 2002 mit der Aufnahme des Gebiets "Ramstein-Aleten" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die vorliegende formale Anpassung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung. ://:
1.
Gestützt auf § 12 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet "Ramstein-Aleten", bestehend aus den Parzellen Nr. 1595 und 1672 und Teilflächen der Parzellen Nr. 1404, 1657, 1659 und 1669, alle im Grundbuch Bretzwil, sowie einer Teilfläche der Parzelle Nr. 375, im Grundbuch Lauwil, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
2.
Der Schutzgebiets-Perimeter ist in beiliegendem Plan verbindlich festgelegt. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 40.12 ha.
7
3.
Die zugehörige Schutzverordnung legt die Nutzung sowie die Schutz- und Pflegemassnahmen gemäss § 12 Absatz 3 des NLG für das Naturschutzgebiet fest. Die Änderung dieser Verordnung vom 15. Januar 2002 über das Naturschutzgebiet "Ramstein-Aleten", Bretzwil, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.
4.
Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gelten folgende Beschlüsse als aufgehoben: Regierungsratsbeschluss Nr. 2751 vom 18. September 1979 betreffend die Aufnahme verschiedener Naturschutzgebiete in Bretzwil in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft; Regierungsratsverordnung vom 18. September 1979 über 9 Naturschutzgebiete in Bretzwil; Verordnung vom 12. Dezember 2000 über das Naturschutzgebiet "MunilochAletenfluh" (RRB Nr. 2349); Regierungsratsbeschluss Nr. 51 vom 15. Januar 2002 betreffend der Aufnahme der Gebiete "Häxenblätz-Brangboden", "Binzenberg-Schweini", "Balsberg", "Ramstein-Aleten", "Riedberg-Stierenberg" und "Ämmenegg-Ulmet", Gemeinden Bretzwil und Lauwil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte.
5.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher dem jeweils bewilligten Budget gemäss den entsprechenden Innenaufträgen und Kostenarten zu belasten.
6.
Die Einwohnergemeinden Bretzwil und Lauwil werden angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.
7.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
8
Verteiler: (alle mit Plan) Bürgergemeinde Bretzwil, 4207 Bretzwil Gemeinderat Bretzwil, 4207 Bretzwil Bürgergemeinde Lauwil, 4426 Lauwil Gemeinderat Lauwil, 4426 Lauwil Ursula Häring-Reinhart, Untere Hofackerstrasse 1, 4414 Füllinsdorf A. + B. Loosli, Hof Ramstein, 4207 Bretzwil André Minnig, Revierförster, Gemeindeverwaltung, 4418 Reigoldswil Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil IG Klettern Basler Jura, Patrik Müller, Furlenstrasse 19, 4415 Lausen IG Mountainbike Schweiz, Saskia Schenker, Lindenstrasse 2, 4452 Itingen ROLV Nordwestschweiz, Rémy Gröflin, Präsident, Duttli 13, 4446 Buckten Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach Zivilrechtsverwaltung, Grundbuchamt, Domplatz 9, 4144 Arlesheim Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion VGD, Amt für Wald beider Basel Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BKSD, Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie BUD, Bereich GSB, Rechtsabteilung BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion
Der Landschreiber:
Basi legali
570 · kWaG · Cantone
790 · Cantone
790.453 · Cantone
921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione