Reigoldswil, Widenhölzli

Riserve forestali · Basilea Campagna

Documento

Numero
315
Tipo
Riserve forestali
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Cantone
Autorità
Landeskanzlei
Approvato da
RR
Adottato
1 mar 2011
In vigore dal
1 mar 2011

Carta

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File

168_RRB_Wiedenholz.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0315

vom 01. März 2011

Aufnahme des Gebiets "Widenhölzli", Reigoldswil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeiteten die Bürgergemeinden Reigoldswil, Lauwil und Titterten im Jahre 2000 gemeinsam mit dem Amt für Wald beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die naturschützerisch wertvollsten Waldstandorte in den drei Gemeinden. Darauf basierend wurde das Gebiet "Widenhölzli" – zusammen mit den Gebieten "Rifenstein-Horniflue", "Gillen", "Baberten", "Geissrain", "Ängiberg-Bürtenflue", "Schelmenloch-Bärengraben", "Änzianen" und "Schattberg" – mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2022 vom 9. Dezember 2002 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Im Hinblick auf die Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) war es zweckmässig, diesen SammelRegierungsratsbeschluss durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die räumlich voneinander getrennten Gebiete zu ersetzen. Die separate formaljuristische Behandlung vereinfacht zudem spätere Mutationen der Naturschutzgebiete. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss über das Gebiet "Widenhölzli" enthält den formal angepassten, jedoch unveränderten Inhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses. Gleichzeitig wird der frühere Beschluss hiermit aufgehoben. Die nachfolgende Flächenangabe wurden an die digitale Plan- und Datenerfassung angepasst. Das Naturschutzgebiet "Widenhölzli" weist neu eine Gesamtfläche von 4.27 ha auf (alles Waldareal). Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzelle des Grundbuchs Reigoldswil:

Parzellen-Nr.

Gemeinde

Eigentümer/in

1047 (Teilfläche)

Reigoldswil

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Bürgergemeinde Reigoldswil

Total

Naturschutzgebiet "Widenhölzli"

1.

Fläche (in ha) 4.27

Wald (in ha) 4.27

4.27

4.27

Beschreibung des Naturschutzgebiets

Das "Widenhölzli" liegt an der Nordwestecke des Gemeindebanns von Reigoldswil in einer Höhenlage von ca. 640 bis 700 m ü.M. Es befindet sich am Fusse einer der letzten grossen Überschiebungsmassen an der Grenze zwischen dem Falten- und Tafeljura, zu welcher der benachbarte "Richtenberg" und der "Binzenberg" gehören. Hier beginnt der eigentliche Tafeljura mit seinen leicht schräg gestellten Gesteinsschichten, die allerdings weiter nördlich am "Holzenberg" bereits wieder stark aufgerichtet und teilweise übereinander geschoben

P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Widenhölzli_Reigoldswil\RRB\RRB315_20110301_NLIm_NSG Widenhölzli.doc

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sind. Es handelt sich um die Sequankalke des Malm, welche am "Widenhölzli" zu Tage treten und den Untergrund bilden. Auf den mässig trockenen Kalkböden hat sich ein Lungenkraut-Buchenwald mit Immenblatt entwickelt. Dieser geht im trockeneren, oberen Bereich in einen typischen Seggen-Buchenwald über und am frischeren Nordhang in einen typischen Lungenkraut-Buchenwald. Das artenreiche Feldgehölz enthält mehrere schöne, freigestellte Eichengruppen und weitere licht- und wärmeliebende Baum- und Straucharten wie Mehlbeerbaum, Eiche und grosse Bestände an Maiglöckchen in der Krautschicht. Das viele stehende und liegende Totholz bietet Insekten und anderen Kleintieren wertvollen Lebensraum. Das Feldgehölz ist mit dem Offenland abwechslungsreich verzahnt und eignet sich deshalb ausgezeichnet zur weiteren Förderung von reich strukturierten Waldrändern. Gemäss Reptilien-Inventar bieten diese Waldränder geeigneten Lebensraum für Eidechsen. In der südwestlichen Fortsetzung des Gehölzes sind ausserdem wertvolle Strauchgruppen mit Dornensträuchern vorhanden. In der hier angrenzenden "Chüeweid" wurden gemäss Ornithologischem Inventar neben einer hohen Neuntöterdichte auch einige Goldammer-Reviere festgestellt. Die Entwicklung von dornbuschreichen, ausgebuchteten und stufigen Waldrändern am "Widenhölzli" kommt speziell auch diesen seltenen und gefährdeten Vogelarten zugute.

2.

Bedeutung und Schutzziele

Aufgrund der bedeutenden Naturwerte wurde das "Widenhölzli" und weitere Gehölze im Gebiet der "Chüeweid" bereits durch das Naturschutzgutachten 1971 erfasst und im Regionalplan Landschaft 1976 als Naturschutzzone ausgeschieden. Später wurden Teilgebiete auch ins kommunale Naturinventar 1986 aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft vom 16. Juli 1991 (RRB Nr. 2254) als Naturschutzzone ausgeschieden. Im Zusammenhang mit dem angrenzenden Gebiet "Chüeweid" und für den Biotop-Verbund hat das "Widenhölzli" regionale Bedeutung. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Widenhölzli" sind: a. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; c. Förderung von extensiv gepflegten, strukturreichen, stufig aufgebauten sowie Alt- und Totholz reichen Waldbeständen; d. Förderung seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten. Aus Sicht des Artenschutzes sind insbesondere die Lichtholzarten sowie Dornsträucher zu fördern. Für die Umsetzung der Naturschutzziele ist das Nutz- und Schutzkonzept mit Abgeltungsberechnung für die Wald-Naturschutzgebiete in der Gemeinde Reigoldswil und angrenzender Gebiete in der Gemeinde Titterten vom 23.6.2000 massgebend. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist dieses Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen und die sich daraus ergebenden finanziellen Abgeltungen neu zu ermitteln und entsprechend zu entrichten.

3

3.

Gefährdung und Schutz

Das Gebiet ist nicht gefährdet. Daher drängen sich keine spezifischen Schutzmassnahmen auf, welche über die grundlegenden Schutzmassnahmen in § 3 der Schutzverordnung hinausgehen. Im Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Jagd im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip folgt. Danach können im Jagdrevier nur eine limitierte Anzahl Pächter überhaupt jagen. Im Revier Reigoldswil sind maximal 10 Jäger zur Jagdausübung berechtigt. Mit derzeit 8 Mitgliedern weist die Jagdgesellschaft keine Vollbesetzung des Pächter-Bestandes auf, was folglich nur eine extensive Bejagung des Reviers erlaubt (jährlich eine Jagd im Gebiet). Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht in Widerspruch zu den Schutzzielen der verschiedenen Naturschutzgebiete. Die fachgerechte Bejagung z.B. des Reh- und des Gamswildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen und insbesondere der seltenen Baumarten.

4.

Unterschutzstellung

Die Bürgergemeinde Reigoldswil als betroffene Grundeigentümerin und der Gemeinderat von Reigoldswil waren mit der Aufnahme des Gebiets "Widenhölzli" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft im Jahre 2002 einverstanden. Die vorliegende formale Anpassung der Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung.

..//.. 1.

Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Widenhölzli", bestehend aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1047, im Grundbuch Reigoldswil, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2.

Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in beiliegendem Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 4.27 ha.

3.

Die Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Widenhölzli", Reigoldswil, vom 9. Dezember 2002, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.

4.

Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses wird der Regierungsratsbeschluss Nr. 2022 vom 9. Dezember 2002 aufgehoben.

5.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991,

4

die Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher dem jeweils bewilligten Budget gemäss den entsprechenden Innenaufträgen und Kostenarten zu belasten. 6.

Die Einwohnergemeinde Reigoldswil wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.

7.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

Verteiler: (alle mit Plan) − Bürgergemeinde Reigoldswil, 4418 Reigoldswil − Gemeinderat Reigoldswil, 4418 Reigoldswil − Revierförster André Minnig, Gemeindeverwaltung, 4418 Reigoldswil − Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal − Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal − Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil − Jakob Weber, IG Mountainbike Schweiz, Sperberweg 2, 4125 Riehen − Hanspeter Preiswerk, Regionaler Orientierungslaufverband (ROLV NWS), Vordere Birsstrasse 18, 4127 Birsfelden − Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln − Bezirksschreiberei Waldenburg, Grundbuchamt, Hauptstrasse 21, 4437 Waldenburg − Landeskanzlei (Gesetzessammlung) − Finanz- und Kirchendirektion − Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion − Amt für Wald beider Basel − Sicherheitsdirektion − Amt für Kultur, Abteilung Kantonsarchäologie − Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion − Amt für Raumplanung (4) − Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: A. Achermann