Reigoldswil, Geissrain

Riserve forestali · Basilea Campagna

Documento

Numero
317
Tipo
Riserve forestali
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Cantone
Autorità
Landeskanzlei
Approvato da
RR
Adottato
1 mar 2011
In vigore dal
1 mar 2011

Carta

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File

172_RRB_Geissrain.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0317

vom 01. März 2011

Aufnahme des Gebiets "Geissrain", Reigoldswil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeiteten die Bürgergemeinden Reigoldswil, Lauwil und Titterten im Jahre 2000 gemeinsam mit dem Amt für Wald beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die naturschützerisch wertvollsten Waldstandorte in den drei Gemeinden. Darauf basierend wurde das Gebiet "Geissrain" – zusammen mit den Gebieten "Widenhölzli", "Rifenstein-Horniflue", "Gillen", "Baberten", "Ängiberg-Bürtenflue", "Schelmenloch-Bärengraben", "Änzianen" und "Schattberg" – mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2022 vom 9. Dezember 2002 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Im Hinblick auf die Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) war es zweckmässig, diesen SammelRegierungsratsbeschluss durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die räumlich voneinander getrennten Gebiete zu ersetzen. Die separate formaljuristische Behandlung vereinfacht zudem spätere Mutationen der Naturschutzgebiete. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss über das Gebiet "Geissrain" enthält den formal angepassten, jedoch unveränderten Inhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses. Gleichzeitig wird der frühere Beschluss hiermit aufgehoben. Die nachfolgende Flächenangabe wurde an die digitale Plan- und Datenerfassung angepasst. Das Naturschutzgebiet "Geissrain" weist neu eine Gesamtfläche von 3.59 ha auf (alles Waldareal). Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzelle des Grundbuchs Reigoldswil:

Parzellen-Nr.

Gemeinde

Eigentümer/in

176 (Teilfläche)

Reigoldswil

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Bürgergemeinde Reigoldswil

Total

Naturschutzgebiet "Geissrain"

1.

Fläche (in ha) 3.59

Wald (in ha) 3.59

3.59

3.59

Beschreibung des Naturraums

Die Gemeinden Reigoldswil, Lauwil, Waldenburg und Titterten liegen in der Südwest-Ecke des Kantons am Nordrand des Falten- oder Kettenjuras. Die Faltenbündel haben sich hier mehrere Kilometer weit über den flachen Tafeljura geschoben. Das nordöstlich von Reigoldswil gelegene Gebiet "Horniflue-Rifenstein" besteht aus einer derartigen Überschiebungsmasse, welche hauptsächlich aus dem bekannten Hauptrogenstein (Dogger) aufgebaut ist. Dieser bildet viele der imposanten Flühe des Falten- und Tafeljuras und tritt auch hier eingangs des Dorfes Reigoldswil als markante "Horniflue" in Erscheinung. Auch südlich des Dorfes kennzeichnen mehrere schräg gestellte, in west-östlicher Streichrichtung verlau-

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fende Schubflächen diese unruhige, tektonisch sehr komplexe Überschiebungszone an der Grenze zwischen Falten- und Tafeljura. Hier sind es jedoch die älteren Schichten des Muschelkalkes aus der Trias-Zeit, dessen Kalkbänke u.a. am Nordhang der "Gillen" und an der "Babertenfluh" zu Tage treten. Am schönsten aufgeschlossen ist dieses kompakte Kalkgestein jedoch im Steinbruch "Grund", welcher heute nicht mehr in Betrieb ist. Mit zunehmender Höhe gegen die Passwang-Kette hin werden die Gesteinsschichten in der Regel jünger. Auch zeigt sich dort an den ausgeprägten Mulden (Synklinalen) und Falten (Antiklinalen) der typische Charakter des Kettenjuras. So liegen die weithin sichtbaren, nordexponierten Felsbänder des Gebietes "Ariflue-Bürtenflue" im Nordschenkel einer Synklinale (Mulde), deren Südschenkel durch die südexponierte Fluh am östlichen "Schattberg" abgeschlossen wird. Beide Felsbänke bestehen aus dem gleichen Gesteinsmaterial, den verwitterungsresistenten Sequankalken des Malm. In der dazwischenliegenden Mulde finden sich jüngere, tertiäre Ablagerungen aus weichen Mergeln und Süsswasserkalken des Oligozäns (ca. 25 Mio. Jahre alt), welche den Untergrund der ausgedehnten Weiden auf der "Bürten" bilden. Topographisch besonders auffällig ist der tiefe, süd-nord-verlaufende Graben, den die Hintere Frenke von der "Wasserfallen" herkommend quer in die Jura-Schichten geschnitten hat. Die stellenweise in gleicher Richtung verlaufenden Verwerfungslinien südlich und nördlich des Dorfes deuten auf einen tektonischen Zusammenhang hin. Durch die romantische Schlucht der Hinteren Frenke im "Schelmenloch" verläuft ein Naturpfad, welcher als erster Lehrpfad dieser Art im Kanton Basel-Landschaft bereits im Jahre 1974 – zusammen mit Teilen der "Bürtenfluh" und der "Änzianenfluh" – unter kantonalen Schutz gestellt wurde. Dem abwechslungsreichen Aufbau des Faltenjuras mit seinen über 1'100 m hohen Gipfelpunkten, den markanten Felswänden, den naturnah bewaldeten Hängen und den mageren Wiesen und Weiden, den vielfältigen Taleinschnitten und den fruchtbaren Talkesseln, in welchem die Dörfer liegen, verdanken Reigoldswil, Lauwil, Waldenburg und Titterten die besondere Schönheit des Landschaftsbildes. Auch die Vielzahl an schützenswerten Naturobjekten ist darauf zurückzuführen. Eine solch hohe Dichte an schutzwürdigen Naturobjekten ist – abgesehen vom Blauen-Südhang und der Gemeinde Liesberg – einmalig für das Baselbiet.

2.

Beschreibung des Naturschutzgebiets

Der "Geissrain" liegt südöstlich des Dorfes in einer Höhenlage zwischen ca. 750 und 870 m ü.M. Die felsige Krete besteht aus Hauptrogenstein, welcher im Nord-Schenkel einer Synklinale (Mulde) des Faltenjuras liegt. Auf den Hauptrogenstein folgen an der steilen, nordwestlich exponierten Flanke die Mergelkalke des Unteren Doggers und am Waldrand, gegen die landwirtschaftlich genutzte "Stöckmatt" hin, die weicheren Schichten des Opalinustones. Auf dem steinig-trockenen, südlich bis nordwestlich exponierten Bergrücken hat sich ein kleines Mosaik verschiedener Waldgesellschaften entwickelt. Auf dem Felsgrat kommt der seltene Kreten-Föhrenwald mit reicher Strauchschicht vor. Hangabwärts stocken verschiedene Varianten des Zahnwurz- und des Linden-Zahnwurz-Buchenwaldes, in sonnigeren Lagen in der Ausbildung mit Immenblatt. Das Waldgebiet weist neben zahlreichen Gehölzarten viele montan-subalpine Arten auf. Seltenere Arten sind: Ästige Graslilie, Wundklee und JuraBärenklau. Durch die steile, schlecht zugängliche Lage eignet es sich sehr gut zur Entwicklung einer ungestörten Altholzinsel. Zugleich erfüllt der südexponierte Kretenbereich des "Geissrain" eine wichtige Rolle im regionalen Biotopverbund bedeutsamer ReptilienLebensräume.

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3.

Bedeutung und Schutzziele

Aufgrund der Naturwerte wurde der "Geissrain" ins kommunale Naturinventar 1986 aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft als Naturschutzzone ausgeschieden. Die Bedeutung des Gebietes als Trittstein-Biotop im regionalen Verbund bedeutender Reptilien-Biotope wurde im Rahmen des Konzeptes für "Aufwertungsmassnahmen zu Gunsten der Reptilien im Gebiet Richtiflue-Studenflüe-Bärengraben" 2001 erkannt. Insbesondere aufgrund dieser ökologischen Vernetzungsfunktion hat das Naturschutzgebiet "Geissrain" regionale Bedeutung. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Geissrain" sind: a. Förderung des Objektes als Trittstein-Biotop für Reptilien; b. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; c. Förderung von extensiv gepflegten, Alt- und Totholz reichen sowie stufig aufgebauten Waldbeständen; d. Förderung eines naturnahen, stufig aufgebauten Waldrandes; e. Förderung seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten. Für die Umsetzung der Naturschutzziele ist das Nutz- und Schutzkonzept mit Abgeltungsberechnung für die Wald-Naturschutzgebiete in der Gemeinde Reigoldswil und angrenzender Gebiete in der Gemeinde Titterten vom 23.6.2000 massgebend. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist dieses Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen und die sich daraus ergebenden finanziellen Abgeltungen neu zu ermitteln und entsprechend zu entrichten.

4.

Gefährdung und Schutz

Das Gebiet ist nicht gefährdet. Daher drängen sich keine spezifischen Schutzmassnahmen auf, welche über die grundlegenden Schutzmassnahmen in § 3 der Schutzverordnung hinausgehen. Im Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Jagd im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip folgt. Danach können im Jagdrevier nur eine limitierte Anzahl Pächter überhaupt jagen. Im Revier Reigoldswil sind maximal 10 Jäger zur Jagdausübung berechtigt. Mit derzeit 8 Mitgliedern weist die Jagdgesellschaft keine Vollbesetzung des Pächter-Bestandes auf, was folglich nur eine extensive Bejagung des Reviers erlaubt (jährlich eine Jagd im Gebiet). Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen der verschiedenen Naturschutzgebiete. Die fachgerechte Bejagung z.B. des Reh- und des Gamswildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen und insbesondere der seltenen Baumarten.

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5.

Unterschutzstellung

Die Bürgergemeinde Reigoldswil als Grundeigentümerin und der Gemeinderat von Reigoldswil waren mit der Aufnahme des Gebiets "Geissrain" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft im Jahre 2002 einverstanden. Die vorliegende formale Anpassung der Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel. ..//.. 1.

Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Geissrain", bestehend aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 176, im Grundbuch Reigoldswil, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2.

Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in beiliegendem Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 3.59 ha.

3.

Die Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Geissrain", Reigoldswil, vom 9. Dezember 2002, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.

4.

Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses wird der Regierungsratsbeschluss Nr. 2022 vom 9. Dezember 2002 aufgehoben.

5.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991, die Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher dem jeweils bewilligten Budget gemäss den entsprechenden Innenaufträgen und Kostenarten zu belasten.

6.

Die Einwohnergemeinde Reigoldswil wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.

7.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

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Verteiler: (alle mit Plan) − Bürgergemeinde Reigoldswil, 4418 Reigoldswil − Gemeinderat Reigoldswil, 4418 Reigoldswil − Revierförster R. Maurer, Forstverwaltung, Hauptstrasse 38, 4437 Waldenburg − Revierförster André Minnig, Gemeindeverwaltung, 4418 Reigoldswil − Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal − Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal − Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil − Jakob Weber, IG Mountainbike Schweiz, Sperberweg 2, 4125 Riehen − Hanspeter Preiswerk, Regionaler Orientierungslaufverband (ROLV NWS), Vordere Birsstrasse 18, 4127 Birsfelden − Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln − Bezirksschreiberei Waldenburg, Grundbuchamt, Hauptstrasse 21, 4437 Waldenburg − Landeskanzlei (Gesetzessammlung) − Finanz- und Kirchendirektion − Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion − Amt für Wald beider Basel − Sicherheitsdirektion − Amt für Kultur, Abteilung Kantonsarchäologie − Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion − Amt für Raumplanung (4) − Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: A. Achermann

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