Blauen, Blauenweide

Riserve forestali · Basilea Campagna

Documento

Numero
1796
Tipo
Riserve forestali
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Cantone
Autorità
Landeskanzlei
Approvato da
RR
Adottato
11 dic 2007
In vigore dal
11 dic 2007

Carta

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Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1796

vom 1'1. Dezember 2007

Erweiterung des Naturschutzgebietes "Blauenweide", Gemeinde Blauen Die biologisch sehr vielfältige "Blauenweide" wurde bereits im Jahre 1988 vom Kanton Bern unter Schutz gestellt. Nach dem Kantonswechsel wurde dieser Rechtsschutz vom Kanton Basel-Landschaft generell übernommen und das Gebiet in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen (Regierungsratsbeschluss Nr. 14 vom 14. Januar 1994). lm Jahre 2000 konnte der lokale Natur- und Vogelschutzverein eine wertvolle Waldparzelle im benachbarten Gebiet "Bielägerten" erwerben, woran der Kanton einen Beitrag leistete. lm Jahre 2003 erwarb zudem auch der Kanlon zwei grössere Landparzellen im Gebiet "Bachholle" und "Hintersteimelmatten" (Magerwiese mit Wald) für Naturschutzzwecke. Schliesslich erarbeitete die Burgerkorporation im Jahre 2006 gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Nutz- und Schutzkonzept für das an die neu erworbenen Flächen angrenzende Waldgebiet "Bachholle". Darauf basierend werden nun diese Waldflächen zusammen mit den vorher genannten Gebieten ebenfalls in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Mit diesen Erweiterungen erfährt das Naturschutzgebiet "Blauenweide" eine ökologisch bedeutende Aufwertung. Die kürzlich vom Bund dem Gebiet zugemessene nationale Bedeutung, welche Umsetzungsmassnahmen durch den Kanton bedingt, waren überdies der geeignete Anlass, das Naturschutzgebiet "Blauenweide" im Rahmen der vorliegenden Erweiterung umfassend zu umschreiben und die Schutzbestimmungen formal an die rechtlichen Verhältnisse des Kantons Basel-Landschaft anzupassen. Dabei ersetzl die vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft erlassene Verordnung über das Naturschutzgebiet "Blauenweide" die frühere Schutzverordnung des Kantons Bern.

Das Naturschutzgebiet "Blauenweide" umfasst die in nachfolgender Tabelle aulgeführten Grundstücke der bisher geschützten und der neu unter Schutz gestellten Flächen. Es wird hiermit um 9,51 ha von bisher 60,35 ha auf neu 69,86 ha erweitert (davon 26,16 ha Waldareal).

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Parzellen-Nr. Gemeinde Eigentümer/in Bestehende Schutzgebietslläche Burgerkorporation Blauen 1497 (Teilfläche) Blauen

1502 (Teilfläche) 1599 455 441

442

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Total

1.

Neue Schutzgebietsf lächen Blauen Burgerkorporation Blauen

Blauen Blauen Blauen Blauen

Kanton Kanton

Natur- und Vogelschutzverein Gertrud Epting-Bühner, Basel

Natursch utzgebiet "B lauenweide"

Fläche (in ha)

Wald (in ha)

60,35 19,25 5,12

2,28

5,12 0,36

0,95 0,64 0,52

0,27

9,51

6,91

69,86

26,16

0,64 0,52

Beschreibung

Das Gebiet "Blauenweide" liegt in einer Höhenlage zwischen ca. 500 und 700 m ü.M. oberhalb des Dorfes am Südhang der Blauenkette, welche tektonisch zum Faltenjura gehört. Der bewaldete Bergrücken besteht hauptsächlich aus Hauptrogenstein (Dogger); die südlich anschliessende Magerweide liegt - von Nordosten nach Südwesten betrachtet - teilweise auf Gehängeschutt sowie auf Korallenkalken und Sequankalken (Malm). Die Malmkalken zeigen eine typische Wechsellagerung aus hartem Kalkstein und weichen, mergeligen Schichten, was auf der Weide an den steileren, felsigen Partien und sanfter ansteigenden, stärker bewachsenen Stellen gut zu erkennen ist. ln einem kleinen Aufschluss an der Wegbiegung im Westteil treten die schwach geneigten und harten Sequankalke zu Tage. ln der ehemaligen Griengrube bei der offiziellen Feuerstelle im Ostteil ist der mergelige Hangschutt aufgeschlossen. Die auf wenigen Metern sich ändernden Gesteins- und Bodenverhältnisse tragen wesentlich zur Standortviellalt der "Blauenweide" bei. Die "Blauenweide" gehört floristisch und faunistisch zu den interessantesten Magerrasen in der ganzen Nordwestschweiz. Von den drei grossen Magerweiden des Blauen-Südhanges "Blauenweide", "Dittingerweide" und "Nenzlingerweide" - ist sie mit rund 260 Gefässpflanzen zwar nicht die artenreichste, dafür weitaus die grösste. Daher ist sie aufgrund der zusammenhängenden und von vielen Buschkomplexen durchsetzten Fläche für einzelne Tiergruppen wie z.B. Vögel und bestimmte Schmetterlingsarten bedeutsamer. An den felsigen Partien der Weide kommen Volltrockenrasen mit charakteristischen Arten wie Gemeine Kugelblume, Thymian, Berg-Gamander und Sonnenröschen vor. Auf den Feinerdeböden sind verschiedene Typen von Halbtrockenrasen ausgebildet: an steilen sonnigen Hängen der Gamander-Halbtrockenrasen, an flacheren bis ebenen Lagen der Salbei-Halbtrockenrasen. Auf nährstoflreicheren Böden mit guter Wasserversorgung sind fettwiesenartige Bestände ausgebildet, Von herausragender Bedeutung sind die Orchideen-Vorkommen, von denen über 20 Arten festgestellt wurden. Grosse Bestände weisen die Kleine Orchis und die HummelRagwurz auf. Vereinzelt kommen Bienen-Ragwurz, Fliegen-Ragwurz, Angebrannte Orchis und Herbst-Wendelähre vor. Weitere botanische Kostbarkeiten sind u.a.: Deutscher Enzian, Kreuzblättriger Enzian, Durchwachsener Bitterling, Niederliegender Ehrenpreis, KnäuelGlockenblume, Bergaster, Silber- und Golddistel, Echtes Tausendgüldenkraut.

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Der floristische Reichtum ist der Hauptgrund für die überaus reiche Kleintienrvelt auf der "Blauenweide", von welcher wir allerdings erst lückenhalte Kenntnisse besitzen. Gut untersucht sind bisher einzelne lnsektengruppen wie Schmetterlinge und Heuschrecken. lnsgesamt wurden hier über 30 Tagfalterarten festgestellt. Darunter gibt es einige gefährdete Arten der Rote-Liste, wie Hainveilchen-Perlmutterfalter (Clossiana dia), Westlicher Scheckenfalter (Mellicta parthenoides), Wachtelweizen-Scheckenfalter (Mellicta athalia), Silbergrüner Bläuling (Lysandra coridon), Dunkelbrauner Bläuling (Aricia agestis), Steinkleebläuling (Plebicula dorylas), Mattscheckiger Braundickkopffalter (Thymelicus acteon) sowie die Rostbinde (Hipparchia semele). Bemerkenswert ist ferner der Braune Wiesenspinner (Lemonia dumi), eine Art von nationalem lnteresse. Die noch vorhandene Vielfalt darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass in den vergangenen beiden Jahrzehnten einige Arten verschwunden sind, beispielsweise Schmetterlingshalt (1985 letztmals vorgefunden), Segelfalter (lphiclides podalirius,1988), Schwarzgefleckter Bläuling (Maculinea arion, 1987), Enzianbläuling (Maculinea rebeli), Roter Scheckenfalter (Melitaea didyma), Gemeiner Scheckenfalter (Melitaea cinxia), Skabiosen-Scheckenfalter (Eurodryas aurinia, 1992) und Rostbraunes Wiesenvögelchen (Coenonympha glycerion). Die "Blauenweide" bildet aber auch heute noch - zusammen mit den beiden anderen grossen Magerweiden des Blauen-Südhanges - ein sehr bedeutendes Rückzugsgebiet für die Schmetterlingsfauna. Neben den Schmetterlingen gehören die Heuschrecken zu den auffälligsten lnsekten. Rund 20 Arten kommen auf der Magenrveide vor, darunter auch zahlreiche gefährdete Rote-Liste Arten wie Gemeine Sichelschrecke, Laubholz-Säbelschrecke, Punktierte Zartschrecke, Warzenbeisser, Westliche Beissschrecke, Zweifarbige Beissschrecke, Feldgrille, Blauflügelige Ödlandschrecke und Buntbäuchiger Grashüpfer neben allgemein verbreiteten Arten wie z.B. Grünes Heupferd und Kleine Goldschrecke. Des weiteren sind bei den lnsekten auch zahlreiche Hummelarten bekannt, wie z.B. Deich-, Gras-, Wald- und Sandhummel. Enruähnenswert ist auch das Vorkommen des Ameisenlöwen (Larve der Ameisenjungfer).

Die trockenwarme "Blauenweide" mit ihren Gehölzen, Randbereichen und felsigen Stellen sowie die langgezogene Trockenmauer am Rande der Magerwiese "Bachholle" sind auch ein bevorzugter Lebensraum für Reptilien wie Mauereidechse, Zauneidechse und die seltene Schling- oder Glattnatter. Zusammen mit den beiden benachbarten grossen Weiden zählt sie zu den wichtigsten Lebensräumen der Zauneidechse im Kanton. Bedeutsam sind ferner die Neuntöter-Population sowie das Vorkommen von Baumpieper und Wespenbussard. An etwas abgelegeneren Stellen der Weide können zuweilen auch Feldhasen beobachtet werden.

Auf der "Blauenweide" kommen noch einige prächtige alte Bäume (Eichen, Linden, Nussbäume) einzeln oder in Gruppen vor, ergänzt durch zahlreiche neu gepllanzten junge Bäume. Die Buschkomplexe setzen sich aus Sträuchern trockenwarmer Standorte zusammen, darunter mehreren seltenen Rosenarten. Die "Blauenweide" ist mit ihren vielen Dornensträuchern, Einzelbäumen, Baumgruppen, dem Waldrand und der langgezogenen Grenz-Hecke ein idealer Lebensraum für heckenbewohnende Vogelarten. Das Gebiet ist Teil des grossflächigen Ornithologischen Wertgebietes (W 132), welches sich über die gesamte Blauenkette von Röschenz über Dittingen bis zum Blattenpass erstreckt. Der an die Weide anschliessende Seggen-Buchenwald des Blauen-Südhanges ist Lebensraum des Berglaubsängers, der Hohltaube und des Schwarzspechts. lm Gebiet der "Blauenweide", "Bachholle" und "Bielägerten" kommen ferner Kleinspecht und Mittelspecht vor. Das Mittelspecht-Vorkommen gehört zur national bedeutsamen Mittelspecht-Population der Region Basel. Am südexponierten Hang der "Bachholle" stockt auf wechseltrockenen Böden im unteren Bereich ein wüchsiger Lungenkraut-Buchenwald, wel-

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cher hangaufwärts in einen südlich anmutenden, dicht-buschigen und niedrigen Baumbestand aus Eiche, Wald-Föhre, Feld-Ahorn sowie vielen Elsbeer-Bäumen und Hagebuchen übergeht. Erwähnenswert ist hier auch das häufige Vorkommen des Stattlichen Knabenkrautes (Orchideenart). Die extensive Pflege des eichenreichen Laubmischwaldes in der "Bachholle" und der "Bielägerte" hat die Erhaltung und Förderung der Eiche und der seltenen Baumarten zum Ziel. Zudem sollen der Totholz-Anteil gefördert und die Waldränder aufgewertet werden.

2.

Bedeutung und Schutzziele

Die grosse Schutzwürdigkeit des Gebietes "Blauenweide" wurde schon vor mehr als 50 Jahren vom Botaniker Prof. Dr. H. Zoller erkannt und beschrieben. Seither ist das Gebiet in meh-

reren kantonalen und eidgenössischen lnventaren erfasst und dessen grosser Wert bestätigt worden. Zudem wurden auch verschiedene Studien vorgenommen: Gutachten von H. Zoller (1984), Pflanzensoziologische Bestandesaufnahme von U. Kienzle (1984), Entomologische Untersuchung von A. Erhardt (1985), Untersuchung der Schweizerischen Vogelwarte Sempach über den Neuntöter von U. Leugger (1990), Naturschutzgutachten (1971). Erste Bestrebungen zur Unterschutzstellung erfolgten 1981 durch ortsansässige Naturschützerlnnen mit dem erfolgreichen Abschluss von freiwilligen Pflegerichtlinien durch die Gemischte Gemeinde Blauen. Mit der weiteren Unterstützung durch den Naturschutzverein Laufental und Pro Natura konnte dann im Jahre 1988 die gesamte "Blauenweide" vom Kanton Bern unter Schutz gestellt und deren forstliche und landwirtschaltliche Nutzung in einer Vereinbarung mit der Gemischten Gemeinde Blauen (heute Burgerkorporation Blauen) als Eigentümerin geregelt werden. Mit dem Kantonswechsel wurde dieser Rechtsschutz vom Kanton BaselLandschaft übernommen (Regierungsratsbeschluss Nr. 14 vom 14. Januar 1994). Die Weiterführung der naturschutzgerechten Nutzung und Pflege wird seit 1994 durch eine Bewirtschaltungsvereinbarung im Rahmen des kantonalen Programms 'Ökologischer Ausgleich" gewährleistet.

Das Gebiet "Blauenweide" gehöfi gemäss Ornithologisches lnventar beider Basel 1995 zu einem grossflächigen Wertgebiet von regionaler bis nationaler Bedeutung. Teile des Gebietes sind auch im Reptilien-lnventar beider Basel 2000 enthalten. Der Wald im Gebiet "Bachholle" ist im kantonalen Wald-lnventar (Ergänzung Laulental 2001) enthalten. Die "Blauenweide" gehört sodann zu den Vorranggebieten für den Tagfalterschutz im Kanton BL (2006). Mit der Aufnahme der "Blauenweide" sowie der Magerwiese "Bachholle" in den Entwurf des "Bundesinventares der Trockenwiesen und -weiden der Schweiz" (TWW) wurde im Jahre 2004 die nationale Bedeutung des Gebietes vom Bund bestätigt (Tww-Objekte BL 8, 13, 16, 25 und 26). Auf kommunaler Ebene ist die Aufnahme des Gebietes in den noch in Ausarbeitung stehenden Zonenplan Landschaft vorgesehen. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Blauenweide" sind

a. Erhaltung und Förderung der lür das Laufental charakteristischen Weidelandschaft als kulturhistorisches Zeugnis einer traditionellen Bodennutzungsform (Allmend in der Dreifelderwirtschalt);

b, Erhaltung und Förderung der extensiv bewirtschafteten, ungedüngten Magerweiden und Magerwiesen von nationaler Bedeutung mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

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c. Erhaltung und Förderung der typischen Kleinstrukturen wie Felsblöcke, Steinhaufen, Trockenmauern, Gebüsche, Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken und Feldgehölze mit deren spezifischen Fauna und Flora; - d. Erhaltung und Förderung der standortgemässen, extensiv gepflegten und strukturreichen Waldgesellschaften mit ihren typischen Lebensgemeinschaften; e. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz; Förderung und Erhaltung lichter Waldbestände als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Eiche und Elsbeerbaum; g. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; h. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenerten, insbesondere der Lichtbaumarten und Dornensträucher, der Orchideen, der Vögel, der Reptilien und der Schmetterlinge.

f.

Prioritäre Zielarten aus naturschützerischer Sicht sind: Eiche, Elsbeerbaum, Dornensträucher, seltene Rosenarten, Orchideen, Enziane, Gemeine Kugelblume, Durchwachsener Bitterling, Niederliegender Ehrenpreis, Knäuel-Glockenblume, Bergaster, Silber- und Golddistel, Echtes Tausendgüldenkraut, Neuntöter, Goldammer, Baumpieper, Kleinspecht, Mittelspecht, Berglaubsänger, Mauereidechsen, Zauneidechsen, Schlingnatter, HainveilchenPerlmutterfalter (Clossiana dia), Westlicher Scheckenfalter (Mellicta parthenoides), Wachtelweizenscheckenfalter (Mellicta athalia), Rostbinde (Hipparchia semele), Silbergrüner Bläuling (Lysandra coridon), Steinkleebläuling (Plebicula dorylas), Dunkelbrauner Bläuling (Aricia agestis), Mattscheckiger Braundickkopffalter (Thymelicus acteon), Brauner Wiesenspinner (Lemonia dumi), Warzenbeisser, Westliche Beissschrecke, Zweifarbige Beissschrecke, Blauflügelige Ödlandschrecke, Buntbäuchiger Grashüpfer und Ameisenjungfer.

Für die Umsetzung der Naturschutzziele im Waldgebiet "Bachholle" ist das Nutz- und Schutzkonzept für das Wald-Naturschutzgebiet "Bachholle", Gemeinde Blauen, vom 27. September 2006 mit zugehöriger Abgeltungsberechnung massgebend. Es ist integraler Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist dieses Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen und die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen sind neu zu ermitteln.

3.

Gelährdung und Schutz

Die landwirtschaftliche Nutzung und Pflege der Offenlandbereiche ist eine wichtige Voraussetzung zu Erhaltung der Artenvielfalt des Gebietes und dessen kleinräumigen Gliederung. Der Fortbestand der wertvollen, artenreichen Offenlandflächen hängt massgeblich von der Nutzungsintensität und der fachgerechten Pflege ab. Dies zeigte sich in den vergangenen Jahrzehnten drastisch gerade auch bei den Magerweiden des nördlichen Juras. Als in den Jahren 1982/83 nach einer Folgekartierung festgestellt wurde, dass innert rund 30 Jahren mehr als drei Viertel der wertvollen Magerrasen des Nord-Juras durch Düngung, Umwandlung in Ackerland, Brachlegung oder Überbauung verschwunden waren, wurden die Schutzbemühungen für die "Blauenweide" mit der Unterschutzstellung 1988 erfolgreich abgeschlossen. Weil eine zunehmende Düngung und eine mehrfache Mahd oder eine intensive Beweidung der "Blauenweide" eine starke Reduktion des Arten-Bestandes zur Folge hätte, wurden damals noch vom Kanton Bern mit den Bewirtschaftern Bewirtschaftungsvereinbarungen abgeschlossen und so die den Schutzzielen entsprechende Pflege der glschützten Oflenlandflächen sichergestellt. Nach dem Kantonswechsel des Laufentales 1994 wurden diese Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des kantonalen Programms "Ökologi-

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scher Ausgleich" weitergeführt und verstärkt auf die Schutzziele ausgerichtet, so dass sich die "Blauenweide" heute in einem ökologisch sehr guten Zustand befindet. Dass die Gefährdung wertvoller Magerwiesen und -weiden jedoch weiterhin bestehen kann, zeichnete sich in jüngster Zeit für die benachbarte und ebenlalls im Entwurf des Bundesinventares enthaltene Magerwiese "Bachholle" von nationaler Bedeutung ab, weshalb der Kanton dieses Wiesland mit der Trockenmauer entlang des Waldrandes sowie die angrenzende Parzelle mit Wiese und Wald im Jahre 2003 erwarb. Die naturschutzgerechte Nutzung und Pflege dieses Gebietes kann nun ebenfalls durch Pachtanpassung und Bewirtschaftungsvereinbarungen gesichert werden. Das Gebiet "Blauenweide" gehört zu den attraktiven Ausflugszielen und Wandergebieten im Laufentaler Jura. Das Gebiet ist gut erreichbar und durch Haupt- und Nebenwege vielfältig erschlossen. Eine potentielle Gefährdung des Naturschutzgebietes liegt daher vor allem in der zunehmenden Erholungsnutzung, welche einen nicht zu unterschätzenden Bedrohungsfaktor für Fauna und Flora darstellt. Dabei ist nicht so sehr die einzelne Freizeitnutzung an sich ein Problem, als vielmehr die Kumulation der verschiedenen Arten von Freizeitaktivitäten. Gegenwärtig sind erfreulicherweise mit Ausnahme einiger wilder Feuerstellen im Waldrandbereich und auf der Weide sowie gelegentlicher Mountainbiker und Hundesportler auf einzelnen Wegen noch keine akuten Bedrohungsfaktoren zu erkennen. Auch das vorhandene Wegnetz scheint sich gut zu bewähren.

Das "Besucherlenkungskonzept" vom 20. Dezember 2006, welches einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung bildet, nimmt die bisher erfolgreiche Praxis auf und unterstützt diese mit neuen bzw. den Rechtsverhältnissen angepassten lnformations- und Lenkungsmassnahmen. Es legt auch die innerhalb des Naturschutzgebietes erlaubten Wanderwege, die Verbindungswege für das Reiten und Biken sowie die offiziellen Feuerstellen verbindlich fest. Damit hat das Lenkungskonzept zum Ziel, den Freizeit- und Erholungsbetrieb weiterhin so zu lenken, dass die zentralen Naturwerte erhalten und für die Bevölkerung langfristig erlebbar bleiben. Die weitere Entwicklung der Erholungsaktivitäten ist dennoch aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls durch zusätzliche Massnahmen zu lenken.

Die einmal jährlich stattfindenden Flugtage der Modell-Segelflieger bleiben im bisherigen Rahmen gewährleistet. Dabei sind jedoch die Schutzziele zu beachten. Die Magerwiesenbereiche sind weitestgehend zu schonen. Während der Brutzeit der Vögel (Baumpieper und Neuntöter) vom 1 . März bis '15. August und der Eiablagezeit des Braunen Wiesenspinners vom 10. Oktober bis 20. November darf der Anlass nicht durchgef ührt werden. Für das ganze Naturschutzgebiet gilt generell ein Weggebot. Die Jagd bleibt weiterhin gewährleistet.

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4.

Finanzielle Auswirkungen

Die Erweiterung des Gebietes "Blauenweide" und die Anpassung der Schutzbestimmungen an die rechtlichen Verhältnisse des Kantons Basel-Landschaft bewirken gemäss SS 17, 1B und27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 einerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten und anderseits periodisch wiederkehrende Folgekosten. Diese Kosten werden vom Bund subventioniert. Die nachfolgend angegebenen Bundesbeiträge gelten für das Jahr 2007. Ab 2008 werden die Bundesbeiträge im Rahmen einer Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton neu geregelt. Die anfallenden Kosten werden im Rahmen des Budgets den beiden bewilligten Verpflichtungskrediten für den "Ökologischen Ausgleich in der Landwirtschaftszone" (Landratsbeschluss Nr. 437 vom 18. März 2004) und dem "Naturschutz im Wald" (Landratsbeschluss Nr. 827 vom 28. Oktober 2004) sowie den übrigen bewilligten Budgetposten (Unterhaltskonto kantonale Naturschutzgebiele, lnvestitionsbeiträge an Offenland) belastet. Für den "Ökologischen Ausgleich" beträgt der per 1. November 2007 verbleibende Restbetrag des bewilligten Verpflichtungskredites r

Stand Verpllichtungskredite (2004 - 2008)

bewilligtes Budget Ökologischer Ausgleich Naturschutz im Wald

Stand01.11.07 Restbetrag

Fr. 19'250'000.-Fr. 8'240'000.--

Die einmaligen Abgeltungskosten entstehen für die Abgeltung der öffentlich-rechtlichen Beschränkung (Grundbuchanmerkung) und für die Abgeltung des Minderertrages. Die Abr (Landgeltung für das Weidegebiet (Teilfläche von Parzelle 1497) ! wirtschaftsfläche). Für die Waldflächen auf Parzelle 1497 wird die Abgeltung ebenfalls auf -)stgelegt und damit gleichzeitig der Minderertrag im Waldareal abgegolten. Als Grundlage für die Berechnung der Abgeltungskosten im Waldgebiet "Bachholle" dient das Nutz- und Schutzkonzept für das Waldnaturschutzgebiet "Bachholle" vom 27. September 2006. Der Minderertrag für die Waldfläche auf Parzelle 1502 wird über eine Periode von 25 Jahre abgegolten und nach Ablauf dieser Zeitspanne für die nächste Periode neu ermiltelt. Die Abgeltung für die kleine Parzelle Nr.442 im Gebiet "Bielägerten" beträgt ieine Abgeltungskosten.entstehen Jür die neu geschützten,waldParzerer,wuru,,e vqrrr r Die wiederkehrenden Folgekosten entstehen durch den erforderlichen Aufwand für die jährlich anfallende Pflege und den Unterhalt des Naturschutzgebietes. Die Pflege des Landwirtschaftslandes und die Heckenpflege wird mit einer Bewirtschaftungsvereinbarung im Rahmen des Programms "Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaftszone" geregelt. Da die landwirtschaftlichen Flächen bereits unter Verlrag stehen, entstehen hier keine neuen Folgekosten. Die Aufwendungen bei naturschützerischen Pflegeeingriffen und Massnahmen im Wald werden je nach Dringlichkeit ausgeführt und jeweils pro Eingrifl im Rahmen des Programms "Naturschutz im Wald" beglichen. Die nachstehend aufgeführten Folgekosten können daher nur als Grössenordnung abgeschätzt werden und sind je nach Jahr verschieden hoch.

I Abqeltunoskosten: Brutto-Abgeltungskosten (total) - zu Lasten Konto 2355.362.70-300 (BG-Offenland) .t

- zU Lasten Knntn 2355 3^t 7^..O1 /BG-Wald\

- zu Lasten Konto 2355.365.60-200 (Privat-Wald) (Par2.442, pauschal) Beiträge des Bundes (23 %) - zu Gunsten Konto 2355.460.00-000 Netto-Abgeltungskosten (ei n malig)

Zusätzliche wiederkehrende Folqekosten (Pfleqekosten):

Fr. 10'000.--

Brutto-Folgekosten (total) - zu Lasten Konto 2355.362.70-200 (BG-Wald) Beiträge des Bundes (32%) - zu Gunsten Konto 2355.460.00-000 Netto-Folgekosten

5.

(Jahres-Durchschnittswert)

-

Fr. 3'200.-Fr. 6'800.--

Rechtliche Grundlagen

Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kantone. Auch die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 1984 verpflichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu fördern und erhaltenswerte Landschalten und Naturdenkmäler zu schützen (S 102). Das Bundesgeselz über den Natur- und Heimatschutz und seine Verordnung beauftragen die Kantone, den Schutz und Unterhalt sowie die Finanzierung der Biotope von nationaler und regionaler Bedeutung zu regeln (NHG Art. 18, NHV Art. 17, Abs.1). ln Analogie zur Bundesgesetzgebung verpflichtet das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG BL) vom 20. November 1991 den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schützen (SS 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen (S 27). Dabei haben Grundeigentümerlnnen oder Bewirtschafterlnnen von geschützten Naturobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung (SS 17 und 18). Gemäss $ 12 des NLG ist der Regierungsrat zur Aufnahme der Naturobjekte von nationaler und regionaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Nalurobjekte des Kantons BaselLandschaft verpflichtet. Somit ist auch die lormelle Unterschutzstellung von Naturobjekten

I ein klarer rechtlicher Auftrag. Ein allfälliger Verzicht auf die Erweiterung des Naturschutzgebietes "Blauenweide" und der damit verbundenen finanziellen Abgeltung käme daher einem Verzicht des Kantons auf den Natur- und Landschaftsschutzvollzug gleich, denn Nutzungseinschränkungen und/oder naturschutzspezifische Bewirtschaftungsmassnahmen sind eine unerlässliche Voraussetzung zum Erreichen der Naturschutzziele. Ohne eine wirtschaftliche Deckung von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen ist jedoch die Akzeptanz unter den Grundeigentümerlnnen, Naturschutzaufgaben zu übernehmen, nicht gewährleistet. Es bliebe nur noch die ungenügende Hoffnung auf freiwillige Naturschutzmassnahmen ohne finanziellen Anreiz. Der Verlust von bedeutsamen Lebensräumen und das Aussterben von einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unvermeidbare Folge. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften bliebe damit unerfüllt.

Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Ausgaben im Bereich Unterhalt der Naturschutzgebiete sind auch ökonomisch interessant und in höchstem Masse nachhaltig, indem beachtliche Bundesbeiträge generiert werden und gleichzeitig die Biodiversität gesichert wird. Jeder vom Kanton in den Unterhalt der Biotope von nationaler und regionaler Bedeutung investierte Franken löst einen zusätzlichen Franken beim Bund aus, welcher in unsere Region fliesst. Da die Abteilung Natur und Landschaft über keine eigene Unterhalts-Equipe verfügt, tragen sämtliche Ausgaben für den Unterhalt der Naturschutzgebiete wesentlich zur Arbeitsplatzerhaltung in unserer Region bei (in Gewerbe, Forst- und Landwirtschaft) - und gleichzeitig zur Erhaltung der natürlichen Ressource "Biodiversität".

6.

Unterschutzstellung

Die Burgerkorporation Blauen, der Natur- und Vogelschutzverein Blauen-Dittingen-Nenzlingen sowie Frau Gertrud Epting-Bühner aus Basel als Grundeigentümer und der Gemeinderat von Blauen sind mit der Aufnahme der neuen Gebiete in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die Erweiterung des Naturschutzgebietes "Blauenweide" erfolgt auf Antrag der Burgerkorporation Blauen, der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Forstamtes beider Basel.

ll:

1

Gestützt auf $ 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Blauenweide", Blauen, bestehend aus den Parzellen Nr.441 ,442,455 und 1599 sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 1497 und 1502, alle im Grundbuch Blauen, als Objekt von nationaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist im beiliegenden Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 69,86 ha.

3. lm Sinne der Enivägungen werden folgende Schutzmassnahmen festgelegt: a. Keine Düngung und kein Bodenumbruch des gesamten Mageruveide- und Magerwiesen-Bereiches.

b. Keine Umnutzung des Mageniviesen-Bereiches als Weide

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c. Freizeitaktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden oder solche mit übermässig starken lmmissionen auf das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächige Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten, sind untersagt.

d. Das Verlassen der Wege und das Laufenlassen von Hunden sind nicht erlaubt.

e. Das "lnformations- und Besucherlenkungskonzept" vom 20. Dezember 2006 dient als rechtsverbindliche Grundlage zur Lenkung der Freizeit- und Erholungsaktivitäten innerhalb des Perimeters des Naturschutzgebietes; ausserhalb hat es empfehlenden Charakter. lm ganzen Naturschutzgebiet sind insbesondere das Wandern, das Reiten, Velofahren und Biken sowie das Entfachen von Feuern nur auf den erlaubten Wegen bzw. an den bezeichneten Standorten gestattet.

f. Die Durchführung der einmal jährlich stattfindenden Flugtage der ModellSegelflieger bleibt im bisherigen Rahmen unter weitestgehender Schonung der Weide gewährleistet. Der Anlass darf jedoch nicht durchgeführt werden zwischen dem 1.März und 15. August sowie zwischen dem 10. Oktober und 20. November. 4

Die zugehörige Verordnung über das Naturschutzgebiet "Blauenweide", Blauen, tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

5. Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses wird der Passus in Zitter 1 des Regierungsratsbeschlusses Nr. 14 vom 14. Januar 1994, welcher das Naturschutzgebiet "Blauenweide" betrifft, aufgehoben.

6. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gemäss S$ 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 die in Kap. 4 ausgewiesenen Abgeltungs- und Folgekosten zu Lasten des jeweils bewilligten Budgets den enlsprechenden Konti zu verbuchen.

7. Die Gemeinde Blauen wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden lnhalt zu übertragen.

8. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

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Verteiler (alle mit Plan): Burgerkorporation Blauen, p/a Präsidenl: Herr R. Schmidlin, Hanfgartenweg 1, 4223 Blauen Gemeinderat Blauen, 4223 Blauen Natur- und Vogelschutzverein Blauen-Dittingen-Nenzlingen, p/a Präsidentin: Frau Ruth Meury-Saner, Stutzhalde 7,4223 Blauen Frau Gertrud Epting-Bühner, Wanderstrasse 65, 4054 Basel Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil Bezirksschreiberei Laufen, Grundbuchamt, Hintere Gasse 52, 4242 Laufen Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach Kantonales Sportamt, St. Jakobstr.43,4133 Pratteln (3) Landeskanzlei (Gesetzessamm lu ng) Finanz- und Kirchendirektion Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Forstamt beider Basel Amt lür Liegenschaftsverkehr Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Amt für Raumplanung (4) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: W. Mundschin