Eptingen, Läufelfingen, Hecken-Komplex Schmutzberg

Riserve forestali · Basilea Campagna

Documento

Numero
1562
Tipo
Riserve forestali
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Cantone
Autorità
Landeskanzlei
Approvato da
RR
Adottato
4 giu 1996
In vigore dal
4 giu 1996

Carta

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File

114_RRB_Hecken-Komplex Schmutzberg.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr .1562

vom 4. Juni 1996

Aufnahme des Hecken-Komplexes „Schmutzberg“, Eptingen/Läufelfingen, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft

Das Gebiet „Schmutzberg“ befindet sich in den Gemeinden Eptingen und Läufelfingen, südöstlich von Eptingen in einer Höhenlage zwischen 800 und 890 m.ü.M. unterhalb der Schmutzbergflueh. Den geologischen Untergrund des landwirtschaftlich genutzten, vorwiegend nach Nordwesten exponierten Berghanges bilden die Gesteinsschichten des Keupers, Lias und Opalinustones. Den standörtlichen Gegebenheiten entsprechend wird das Gebiet viehwirtschaftlich genutzt.

Aus naturschützerischer Sicht bemerkenswert sind die bereits unter Vertrag stehenden Magerweiden im oberen Hangbereich sowie der zur Hauptsache aus Niederhecken bestehende Hecken-Komplex von insgesamt rund 1,86 km Länge. Mit Hecken derart reich strukturierte Gebiete sind im Kanton selten und kommen nur noch im Kettenjura vor. Der Hecken-Komplex „Schmutzberg“ ist deshalb in besonderem Masse schutzwürdig. Interessant sind die Niederhecken, welche früher als „lebendige Weidezäune“ dienten. In der traditionellen Kulturlandschaft waren sie daher weit verbreitet.

Infolge der kleinräumigen Gliederung mit Hecken, Waldflächen und weniger intensiv genutzten Weiden, zeichnet sich das Gebiet „Schmutzberg“ durch das Vorkommen einiger seltener Tierarten aus. In den Hecken brüten die charakteristischen Heckenbrüter Neuntöter und Goldammer. Baumpieper, Hänfling und Schwarzspecht sind weitere besondere Vogelarten. Gemäss Ornithologischem Inventar beider Basel handelt es sich hier um ein ornithologisches Wertgebiet.

Die Aufnahme der Hecken in das Inventar der geschützten Naturobjekte stellt eine wichtige Massnahme zur Erhaltung der seltenen Vogelarten dar. Schutzziel ist die Erhaltung und Förderung der bestehenden Hecken. Der Förderung von Krautsäumen entlang der Hecken ist dabei besondere Beachtung zu schenken, weil Hecken P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Hecken-Komplex_Schmutzberg\RRB\RRB_Schmutzberg_1996_1562.doc

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dadurch eine optimale ökologische Wirkung erzielen. Wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung der Hecken ist ferner deren sachgerechte Pflege. Deshalb ist es unerlässlich, zusammen mit den Grundeigentümern, ein entsprechendes Pflegekonzept zu erarbeiten.

Die unter Schutz gestellten Hecken weisen eine Länge von 1,86 km auf. Sie befinden sich im Bereiche der Parzellen Nr. 1371 und 1394 der Gemeinde Eptingen sowie den Parzellen Nr. 511, 513 und 516 der Gemeinde Läufelfingen. Die beiden Gemeinden sowie die Grundeigentümer Emil Dettwiler, Eptingen, Hans Bitterli, Eptingen und die Bürgergemeinde Läufelfingen sind mit der Unterschutzstellung einverstanden.

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1. Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991, werden die auf dem beiliegenden Plan eingetragenen Hecken des Gebietes „Schmutzberg“ in Eptingen, Parzellen Nr. 1371 und 1394 sowie in Läufelfingen, Parzellen Nr. 511, 513 und 516, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Ziel der Unterschutzstellung ist die Erhaltung und Förderung der Hecken als Lebensraum für seltene Tierarten, insbesondere Vögel, sowie als Kulturelemente.

2. Massnahmen, Veränderungen und Eingriffe, welche dem Schutzziel widersprechen, sind untersagt. Es ist verboten, die geschützten Objekte in ihrem Bestand zu gefährden sowie in ihrem Wert oder ihrer Wirkung zu beeinträchtigen. Vorbehalten bleiben die sachgerechte Pflege sowie Massnahmen zur Förderung der Hecken. Veränderungen an den geschützten Objekten dürfen nur mit Einverständnis der kantonalen Naturschutzfachstelle vorgenommen werden.

3. Pflege und Aufsicht obliegen dem jeweiligen Grundeigentümer in Zusammenarbeit mit der kantonalen Naturschutzfachstelle. Grundlage für die Pflege bildet ein Pflegekonzept.

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4. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gemäss § 18, Abs. 2 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991, die einmalige Abgeltung für den Grundbucheintrag festzulegen und im Rahmen des bewilligten Budgets 1996 dem Konto 2355.500.10-999 zu belasten.

5. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.

Verteiler: − Herrn Emil Dettwiler, Schmutzberg, 4458 Eptingen − Herrn Hans Bitterli, Kallhof, 4458 Eptingen − Bürgergemeinde Läufelfingen, 4448 Läufelfingen − Gemeinde Eptingen, 4458 Eptingen − Bezirksschreiberei, Hauptstr. 21, 4437 Waldenburg − Herrn D. Rudin, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach − Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion − Landeskanzlei (Publikation) − Bau- und Umweltschutzdirektion (2) − Amt für Orts- und Regionalplanung (2) − Amt für Orts- und Regionalplanung, Abteilung Natur- und schaftsschutz (3)

Beilagen an alle: − −

Beilage 1 Plan 2

Land-