25/QP/10/0_Quartierplanung"Bleichi"

Linee d'arretramento · Gelterkinden

Documento

Numero
1429
Tipo
Linee d'arretramento
Sottotipo
Linee d'arretramento
Comune
Gelterkinden
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
19 ott 2021
In vigore dal
19 ott 2021

Carta

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File

RRB_1429_20211019.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2021-1429

vom 19. Oktober 2021

Gemeinde Gelterkinden, Quartierplanvorschriften «Bleichi»

1.

Erläuterungen

A. Der Gemeinderat Gelterkinden hat am 26. April 2021 im vereinfachten Verfahren nach § 42 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 die Quartierplanvorschriften «Bleichi» beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Wohn-/Geschäftsüberbauung mit einer Ausnützung von 107 %. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 7. Juli 2021 unterbreitet der Gemeinderat Gelterkinden die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. 1. Baubewilligungsverfahren Allgemein ist festzuhalten, dass das Baubewilligungswesen sowie die Bewilligungspflicht bzw. das Erfordernis einer Baubewilligung von Bauten und Anlagen im RBG sowie in der Verordnung dazu (RBV) abschliessend geregelt sind. Die Gemeinden können diesbezüglich weder zusätzliche kommunale Bewilligungsverfahren einführen noch zusätzliche Restriktionen erlassen. Das heisst, dass auch Bauten und Anlagen, die gemäss RBG und RBV bewilligungsfrei sind, weder eine Bewilligung noch eine Zustimmung des Gemeinderates erfordern. In der Bewilligungskompetenz des Gemeinderates liegen lediglich die Bauten und Anlagen gemäss § 92 RBV. Zudem legt die RBV die Anforderungen an Baugesuchsunterlagen abschliessend fest. Insofern kann der Gemeinderat keine zusätzlich einzureichenden Dokumente bestimmen. Sofern für die Beurteilung von Baugesuchen notwendig, kann der Gemeinderat indes die Einreichung von zusätzlichen Dokumenten bei der Baubewilligungsbehörde beantragen. 2.

Kommunikation und Bulletintext

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Angabe der Kommunikationsmassnahmen: ☐

Medienkonferenz

☐

Medienmitteilung

☒

Kurzmitteilung Regierungsbulletin Dienstag (RB Di)

☐

Kurzmitteilung Regierungsbulletin Mittwoch (RB Mi)

☐

keine Kommunikation gemäss IDG (mit Begründung)

Angabe des Textes für das Regierungsbulletin/Begründung keine Kommunikation gemäss IDG: 29 /BUD

Genehmigung Gemeindebeschluss Der Regierungsrat hat die vom Gemeinderat Gelterkinden am 26. April 2021 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Bleichi» im Sinne der Erwägungen genehmigt.

3.

Beschluss

://:

1. Die vom Gemeinderat Gelterkinden am 26. April 2021 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Bleichi» werden gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 25/QP/10/0 und 25/ZPS/3/5 (Quartierplan «Bleichi») sowie 25/QR/10/0 und 25/LES/1/10 (Quartierplanreglement «Bleichi») versehenen Exemplare des Plans und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Gelterkinden, 4460 Gelterkinden – Stierli+Ruggli, Ingenieure+Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumplanung ([email protected]) – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin:

RRB Nr. 2021-1429 vom 19. Oktober 2021

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