70/eBS/2/0_Waldbaulinienplan "Einachhalde" (Schiessanlage 50m)

Linee d'arretramento dal bosco · Wintersingen

Documento

Numero
2109
Tipo
Linee d'arretramento dal bosco
Comune
Wintersingen
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
2 lug 1975
In vigore dal
2 lug 1975

Carta

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Testo

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

2109 2. Juli 1975 Nr. - Gemeinde Wintersingen, Waldb@Ulinienplan "Einachhalde"

(Schiessanlage 50 m)

A. Die Binwohnergemeindeversammlung Wintersingen hat am 28. Oktober 1974 dem Waldbaulinienplan "Einachhalde'" (Schiessanlage 50 m) zugestimmt.

B, Die öffentliche Planauflage fand vom 16. Mai bis 14. Juni 1975 statt. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt Nr. 19 vom 15. Mai 1975 und im Bezirksanzeiger für die Bezirke Rheinfelden, Laufenburg und das angrenzende Baselbiet Nr. 19 vom 16. Mai 1975 bekanntgegeben. Auswärtige Grundeigentümer waren nicht zu benachrichtigen. Einsprachen gingen keine ein. Mit Schreiben vom 21. Juni 1975 ersucht der Gemeinderat Wintersingen um die regierungsrätliche Genehmigung des Planes. Für Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen.

Der Regierungsrat zieht in Erwägung: I.

Die Gemeinden sind gestützt auf $ 4 in Verbindung mit mit den $$ 27, 85 und 86 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 befugt, im Interesse der baulichen Entwicklung Bau- und Strassenlinienpläne aufzustellen. Gemäss $ 3 des gleichen Gesetzes bedürfen Bauvorschriften - und darunter fallen auch die Bau- und Strassenlinienpläne - der Genehmigung des Regierungsrates. Die dem Genehmigungsentscheid vorausgehende Prüfung ist dabei auf eine Rechtmässigkeitskontrolle und eine Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung beschränkt,

II.

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Unter Berücksichtigung der vorstehenden Gesichtspunkte hat die Prüfung folgendes ergeben:

1. Rechtmässigkeitskontrolle

Sowohl formell-rechtlich wie materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt.

2. Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung

10. 73 - 100000 - 18

Auch in dieser Beziehung ist der Plan nicht zu bean-

standen.

://: 1. Gestützt auf $ 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 wird der von der Einwohnergemeindeversammlung Wintersingen am 28. Oktober 1974 gutgeheissene Waldbaulinienplan "Einachhalde" (Schiessanlage 50m) genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnumner 70/eBS/2/O versehenen Situationspläne.

3, Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Mitteilung an Gemeinderat Wintersingen (2) Landeskanzlei Wasserwirtschaftsamt Baupolizeiamt Kantonsforstamt (2) Meliorationsamt (3) Planungsamt (5) Baudirektion (2)

Der 2, Landschreiber;

ot

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