64/LES/2/3_Mutation Parz. 1141, 1782
Gradi di sensibilità al rumore · Tenniken · Abrogato il 21 mag 2024
Documento
- Numero
- 1330
- Tipo
- Gradi di sensibilità al rumore
- Comune
- Tenniken
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 9 set 2014
- In vigore dal
- 9 set 2014
- Abrogato
- 21 mag 2024
Carta
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File
RRB_1330_20140909_OPSteb_TennikenSPSLMutationParz1142ZPSMutationParz1141_1782_GK39789.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1330
vom 09. September 2014
Gemeinde Tenniken, Mutation „Parzelle 1141, 1782“ zum Zonenplan Siedlung und Mutation „Parzelle 1142“ zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft A. Die Einwohnergemeindeversammlung Tenniken hat am 3. Juni 2014 die Mutation „Parzelle 1141, 1782“ zum Zonenplan Siedlung und die Mutation „Parzelle 1142“ zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft beschlossen. Es handelt sich dabei um kleine Anpassungen am Zonenplan und am Strassennetzplan, um die Bebauung einer Parzelle (Parzelle 1141) zu ermöglichen, bzw. eine gemischte Parzelle (Parzelle 1782), die teilweise in der Kernzone liegt, ganz der Wohn- und Geschäftszone WG2 zuzuweisen. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 18. Juli 2014 unterbreitet der Gemeinderat Tenniken den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der Regierungsrat bedauert, dass sich die Mutation im Laufe des Baubewilligungsverfahrens aufgedrängt hat und aus zeitlichen Gründen keine Vorprüfung des Planungsentwurfes möglich war. Eine Grenzmutation zwischen den Parzellen 1141 und 1134 ist so durchgeführt worden, dass ein Teil der Parzelle 1134, die zum grössten Teil in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen liegt, nun zur Wohnzone W1 gehört, ohne dass eine entsprechende zonengerechte Baute realisiert werden kann. Der Regierungsrat empfiehlt der Gemeinde, bei der nächsten Zonenplanrevision die Pendenz aufzuarbeiten. Mit dem Wechsel von Parzelle 1142 von einer Fussweg- zu einer Strassenparzelle gelten längs der Strasse andere Abstandsregeln. Die Annexbaute auf Parzelle 1134 überschreitet deshalb neu den gesetzlichen Mindestabstand. Es empfiehlt sich, bei nächster Gelegenheit eine planerische Lösung vorzunehmen. Die Vergrösserung der Wohn- und Geschäftszone im Bereich von Parzelle 1782 darf keine präjudizielle Wirkung für den zukünftigen Umgang mit Parzelle 1783 haben, die weiterhin vollumfänglich in der Kernzone liegt und ca. zu einem Drittel mit freizuhaltendem Hofstattbereich überlagert ist. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
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1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Tenniken am 3. Juni 2014 beschlossenen Mutationen „Parzelle Nr. 1141, 1782“ zum Zonenplan Siedlung und „Parzelle Nr. 1142“ zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 64/ZPS/1/5 und 64/LES/2/3 (Mutation „Parzelle Nr. 1141, 1782“ zum Zonenplan Siedlung und zum LärmEmpfindlichkeitsstufen-Plan) und 64/SPSL/2/1 (Mutation „Parzelle 1142“ zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft) versehenen Exemplare der Pläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen. 4. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne (im Internet und in Papierform) die regierungsrätlichen Eintragungen (Erwägungen) zu übernehmen.
Verteiler: Gemeinderat Tenniken, 4456 Tenniken Ingenieur- und Planungsbüro Holzemer GmbH, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion -
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Der Landschreiber: