Denkmalschutz Amselstrasse 22

Elenco dei monumenti · Basilea Città

Documento

Numero
P201762
Tipo
Elenco dei monumenti
Cantone
Basilea Città
Livello
Cantone
Approvato da
RRB
Adottato
12 gen 2021
In vigore dal
19 feb 2021

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Basilea Città con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

Beschluss und RechtskraftbescheinigungApri in una nuova scheda

Testo

DV tek ry7°L'GS

BVD

BER

ERL

-:

KTS

'

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Mostra tutto il testo

~V!-'3 .

--, -·

-,··-

--1----,

t-1-+·---t--1 .

--l--+----1

Termin:

11 Jan. 2021 BER

r~---r ----;--....-~ t10'i1 1 G\.A ; Î/1u1..:. r =; 1A I sTG

....

-r-¡---,-r·---t---+------1

ERL KTS

Regierungsratsbeschluss vom 12. Januar 2021

18. Jan. 2021 Dossier-Nr.: Konto-Nr ..

Liegenschaft Amselstrasse 22 in Basel; Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis

P201762

BER BVD vom 09.12.2020 Regierungsratsbeschluss - P

1.

Der Regierungsrat genehmigt den Vertrag betreffend Eintragung der Liegenschaft Amselstrasse 22 in das Kantonale Denkmalverzeichnis.

Begründung Seit der Revision des kantonalen Denkmalschutzgesetzes im Jahr 2013 ist die vertragliche Vereinbarung der Eintragung ins Denkmalverzeichnis der Regelfall und tritt an Stelle der Eintragung durch Verfügung. Neben der Eintragung ins Denkmalverzeichnis werden im Vertrag hauptsächlich der Schutzumfang und mögliche bauliche Veränderungen festgelegt. Ausserdem verzichtet die Eigentümerschaft nach gängiger Praxis auf die Geltendmachung einer Entschädigung aus materieller Enteignung. · Gestützt auf § 15 des kantonalen Denkmalschutzgesetzes genehmigt der Regierungsrat den Vertrag betreffend Eintragung der Liegenschaft Amselstrasse 22 ins Denkmalverzeichnis. Die genannte Liegenschaft ist ein materielles Geschichtszeugnis und stellt wegen ihres hohen architektonischen, geschichtlichen und baukünstlerischen Zeugniswerts ein Baudenkmal im Sinne des Gesetzes über den Denkmalschutz dar. Die Eigentümerschaft der Liegenschaft hat der Aufnahme der Liegenschaft ins Denkmalverzeichnis zugestimmt, so dass keine privaten Interessen gegen die Unterschutzstellung sprechen. Öffentliche Interessen, die einer Unterschutzstellung entgegenstehen, insbesondere raumplanerísche oder städtebauliche Einwände, liegen ebenfalls nicht vor.

Geht an:

BVD STK

KB

~

C)

o:: o::

N I

o

~

N

I

~

CI)

Ol

e ro Ol e

iii

e

~ N

Verfahrensbeschluss 2. Der Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren. 3.

Die Staatskanzlei stellt bei unbenütztem Ablauf der Rekursfrist eine Rechtskraftbescheinigung des Regierungsratsbeschlusses aus und stellt diese der Kantonalen Denkmalpflege zur Eintragung im Gn1hëf- · buch und der Rechtsabteilung des Justiz- und Sicherheitsdep~/(êí:ñent~ · \ ,. , zur Aufnahme in die Kantonale Gesetzessammlung zu. ....-, ~ "., .,,, ~·

---=:. _;,. ,. ,

\. 1:~

ai

I-

ft

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

•

Staatskanzlei

lie. iur. Marco Greiner Vizestaatsschreiber Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel Tel.: +41 267 85 60 E-Mail: [email protected] www.regierungsrat.bs.ch/staatskanzlei

Basel, 19. Februar 2021 Rechtskraft zum RRB vom 12. Januar 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Amselstrasse 22 in Basel Sehr geehrte Damen und Herren Gegen den im Kantonsblatt vom 16. Januar 2021 publizierten Beschluss des Regierungsrats vom 12. Januar 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Amselstrasse 22 in Basel ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen.