Denkmalschutz St. Jakobs-Strasse 200
Elenco dei monumenti · Basilea Città
Documento
- Numero
- P211361
- Tipo
- Elenco dei monumenti
- Cantone
- Basilea Città
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Denkmalpflege Basel-Stadt
- Approvato da
- RRB
- Adottato
- 19 ott 2021
- In vigore dal
- 2 nov 2021
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Basilea Città con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
Beschluss und RechtskraftbescheinigungApri in una nuova scheda
Testo
Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS 23.10.2021 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000516 Publizierende Stelle Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel
Beschluss des Regierungsrates in Sachen Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft St. Jakobs-Strasse 200 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Informationen zum Beschluss: Beschlussdatum: 19.10.2021 P211361 Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Beat Jans Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden. Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.
Beschluss des Regierungsrates in Sachen Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft St. Jakobs-Strasse 200 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Vom 19. Oktober 2021 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Denkmalschutz vom 20. März 19801, beschliesst: Der Vertrag vom 26. Februar 2020 betreffend Eintragung der Liegenschaft St. JakobsStrasse 200, Basel, in das Kantonale Denkmalverzeichnis wird genehmigt. Während der Rekursfrist liegt der genehmigte Vertrag bei der Kantonalen Denkmalpflege für Interessierte zur Einsichtnahme auf. Infolgedessen wird die nachfolgende Liegenschaft: St. Jakobs-Strasse 2002, Basel unter Ziff. 1, Basel, Profanbauten, ins Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19813 aufgenommen. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren.
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Beat Jans Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl
Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.
1 SG 497.100. 2 Schutzumfang gemäss Vertrag vom 26. Februar 2020 (einsehbar bei der Kantonalen Denkmalpflege) 3 SG 497.300.
ft
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
Mostra tutto il testo
l4
staatskanzlei
Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel Tel.: +41 61 267 85 60 E-Mail: [email protected] www.regierungsrat.bs.ch/staatskanzlei
Basel, 2. November 2021 Rechtskraft zum RRB vom 19. Oktober 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft St. Jakobs-Strasse 200 in Basel (Dienstgebäude, Güterhallen 3 und 4 sowie Umgebung) Sehr geehrte Damen und Herren Gegen den im Kantonsblatt vom 23. Oktober 2021 publizierten Beschluss des Regierungsrats vom 19. Oktober 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der St. JakobsStrasse 200 in Basel (Dienstgebäude, Güterhallen 3 und 4 sowie Umgebung) ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen. Freundliche Grüsse
rt Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin