BP 061 Laupenring
Piano di edificazione · Basel
Documento
- Tipo
- Piano di edificazione
- Comune
- Basel
- Cantone
- Basilea Città
- Livello
- Comune
- Autorità
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approvato da
- GRB
- Adottato
- 8 mar 1956
Carta
1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
BauvorschriftenApri in una nuova scheda
Testo
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
61 Basel Laupenring / Hofstetterstrasse / Holeestrasse GRB vom 8. März 1956 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, erlässt folgende speziellen Bauvorschriften für das Gebiet zwischen Laupenring - Hofstetterstrasse und Holeestrasse: 1
Das zuständige Departement wird ermächtigt, auf der Parzelle 2561 im Sinne des Überbauungsplanes Nr. 7371 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 7. Februar 1956 aus besonderen städtebaulichen Erwägungen ausnahmsweise eine grössere Gebäudehöhe und Geschosszahl zu bewilligen, sofern die auf die Bebauung dieser Parzelle bezogene Ausnützungsziffer Bruttonutzfläche aller Geschosse Bauland und Strassenanteil 6 m die Zahl 0,91 nicht übersteigt. 1) 2 Unter diesen Voraussetzungen können auch Abweichungen vom Überbauungsvorschlag gemäss Plan Nr. 7371 bewilligt werden. 3 Die durch das Höherbauen gewonnenen Freiflächen sind durch Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel vor jeglicher zusätzlicher Bebauung sicherzustellen; auf diese Dienstbarkeiten kann nur durch einen dem Referendum unterstehenden Grossratsbeschluss verzichtet werden.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1)
Abs. 1 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
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