BP 136 Pax-Areal

Piano di edificazione · Basel

Documento

Tipo
Piano di edificazione
Comune
Basel
Cantone
Basilea Città
Livello
Comune
Approvato da
GRB
Adottato
23 ott 1991
In vigore dal
8 dic 1991

Carta

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Testo

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

136 Basel Pax-Areal / St. Alban-Anlage / Malzgasse / Aeschenplatz GRB vom 23. Oktober 1991 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes (HBG) vom 11. Mai 1939 und § 37 Abs. 2 des Anhangs zum Hochbautengesetz, beschliesst: 1. Der Überbauungsplan Nr. 11’688 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 18. Februar 1991 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Überbauungsplan werden folgende ergänzende spezielle Bauvorschriften erlassen: a) Die höchstzulässige Ausnützungsziffer für das zu überbauende Areal wird auf 3.0 festgesetzt. b) Es ist ein öffentlicher Fussweg von der Malzgasse zur St. Alban-Anlage zu erstellen. Der Gemeingebrauch ist durch Errichten einer Dienstbarkeit zu sichern. c) Für die gemäss Überbauungsplan gerastert dargestellten Flächen an der Kreuzung Malzgasse / Brunngässlein ist ein öffentliches Durchgangsrecht durch Errichten einer Dienstbarkeit zu sichern. Ausdrücklich zugelassen sind jedoch die erforderlichen Stützen innerhalb der Parzellengrenze. d) Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Überbauungsplan, ins besondere für technische Aufbauten, und von den speziellen Bauvorschriften zulassen, sofern das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird. 3. 4. Dem «Pax»-Areal wird die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) 1) vom 15. Dezember 1986 zugeordnet.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. 2

1) Ziff. 4: Gemeint ist die eidgenössische Lärmschutzverordnung (SR 814.4). 2)

Wirksam seit 8. 12. 1991.

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