BP 182 Areal Messezentrum Basel
Piano di edificazione · Basel · Abrogato il 13 ott 2020
Documento
- Numero
- 08/11/9G
- Tipo
- Piano di edificazione
- Comune
- Basel
- Cantone
- Basilea Città
- Livello
- Comune
- Autorità
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approvato da
- GRB
- Adottato
- 12 mar 2008
- In vigore dal
- 1 ott 2008
- Abrogato
- 13 ott 2020
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Basel con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
BebauungsplanApri in una nuova scheda
Testo
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
BP 182 182 Basel Areal Messezentrum Basel / Riehenring / Riehenstrasse / Mattenstrasse / Bleichestrasse / Isteinerstrasse / Erlenstrasse / Messeplatz / Feldbergstrasse / Sperrstrasse GRB vom 12. März 2008 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Inanspruchnahme der Allmend durch die Verwaltung und durch Private vom 24. März 1927 1) und §§ 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 2) und nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 06.0179.01 vom 25. September 2007 sowie in den Bericht der Bauund Raumplanungskommission Nr. 06.0179.02 mit einem Mitbericht der Finanzkommission vom 19. Februar 2008, beschliesst: I. Zonenänderung Der Zonenänderungsplan Nr. 13‘243 des Hochbau- und Planungsamtes vom 7. März 2007 wird verbindlich erklärt. II. Festsetzung eines Bebauungsplans 1. Der Bebauungsplan Nr. 13‘241 des Hochbau- und Planungsamtes vom 5. März 2007 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Bauvorschriften erlassen: a) b) c)
d)
1 2
Innerhalb der Baufelder A bis C dürfen Messe- und Dienstleistungsnutzungen sowie eine Event-Halle mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von maximal 85‘000 m2 angeordnet werden. Die maximale Gebäudehöhe wird auf 293,90 m ü. M. festgesetzt. Die Baubereiche A und C werden für die Anlieferung unterirdisch miteinander verbunden. In den Baubereichen A1 und A2 sind drei Vollgeschosse zulässig. In den Randbereichen sind darüber hinaus auch Zwischengeschosse realisierbar. Der Baubereich A2 auf Erdgeschossniveau darf maximal zu 50% überbaut werden, wobei der grössere Anteil der verbleibenden unbebaubaren Fläche im Bereich der Tramhaltestelle anzuordnen ist und den Perimeter des Sichtfeldes der Tramzüge nicht tangiert. Weiter sind im Bereich der Gebäudeecke Riehenring/Messeplatz keine Ein- und Ausgänge zulässig. Im Baubereich B1 sind zwei, die Baubereiche A und C verbindende Obergeschosse inklusive einer vertikalen Öffnung zulässig. Statisch bedingte Stützen auf dem Messeplatz können ausnahmsweise zugelassen werden. Das Lichtraumprofil zwischen Messeplatz und unterkant Decke des Baubereichs B darf das Mass 266,90 m ü. M. (10 m im Licht) nicht unterschreiten. Der Baubereich B2 verbindet die Messehalle mit der Liegenschaft Messeplatz 21, 22 und 25 (Kongresszentrum).
Dieses Gesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) vom 16. 10. 2013 (SG 724.100). SG 730.100.
135
Mostra tutto il testo
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
e)
f) g) h)
i)
j)
k)
730.150
In den Baubereichen C1 und C2 sind drei Vollgeschosse zulässig. In den Randbereichen sind darüber hinaus auch Zwischengeschosse realisierbar. Der Baubereich C2 darf maximal zu 50 % überbaut werden und den Perimeter des Sichtfeldes der Tramzüge nicht tangieren. Im Baubereich C3 sind auskragende Obergeschosse mit einer zweigeschossigen Verbindung zum Baufeld G (Halle 2) zulässig. Innerhalb des Baubereiches C4 darf die bestehende Halle 1 (Baufeld D) überbaut werden. In den Baubereichen D, E und F gelten die in den Schemaschnitten 5, 6 und 7 dargestellten Bauprofile mit einer maximalen Gebäudehöhe von 25 m (281,90 m ü. M.). Innerhalb des Baubereichs E dient die schraffierte Fläche als allgemein zugängliche Freifläche (Kleinspielplatz). Der Baubereich G bezeichnet die denkmalgeschützte Rundhofhalle (Halle 2) und dient der Messenutzung. An der Bleichestrasse darf die der bestehenden Rampe dienende Fläche von 220 m2 oberirdisch nicht weiter überbaut werden. Der Baubereich H ist der Parkhaus-, Dienstleistungs- und Messenutzung vorbehalten. Die maximale Gebäudehöhe wird auf 293,90 m ü. M. festgesetzt; unbeachtliche Bauteile bleiben vorbehalten. Es sind maximal 1‘448 Abstellplätze für Personenwagen zulässig. Die zum Messeplatz und zur Rosental-Anlage gerichteten Fassaden sind architektonisch aufzuwerten. Im Freiflächenbereich I sind einzelne Zufahrten für die Baubereiche A und H zulässig, wobei der überwiegende Teil davon für den ökologischen Ersatz und Ausgleich ausgestaltet werden muss. Der Freiflächenbereich I ist als qualitativ hochstehende Grünraumverbindung zwischen der Rosental-Anlage und dem Riehenring auszugestalten. Die Bebauung muss die grösstmögliche Energieeffizienz aufweisen, wobei insbesondere folgende Rahmenbedingungen erfüllt werden müssen: Der Bau soll hohen energetischen Standards genügen sowohl in Bezug auf die Dämmung der Hülle als auch in Bezug auf eine ressourcenschonende Bereitstellung der benötigten Wärme- und Kälteenergie. Alle Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen sind bedarfsabhängig zu betreiben und die anfallende Abwärme ist optimal zu nutzen. Der Bau soll in Bezug auf die Wärmedämmung die Kriterien von Minergie oder vergleichbare Standards erfüllen. Zusätzlich sollen die Zielwerte der SIANorm 380/4 bezüglich Beleuchtung und Lüftung/Klimatisierung eingehalten werden. Auf dem Dach ist eine Photovoltaik-Anlage vorzusehen. Die durch den Messeneubau wegfallenden Bäume und Grünflächen müssen vollständig ersetzt werden, und zwar soweit möglich im Freiflächenbereich I oder, soweit dies nicht möglich ist, soweit möglich in der Nähe des Messeneubaus.
3. Mit der Festsetzung dieses Bebauungsplans werden die folgenden Auflagen verbunden: a)
b)
c)
In den Baubereichen A2 und C2 sind auf Strassenniveau neben den Haupteingängen zu den Messehallen und der Event-Halle öffentliche Nutzungen (beispielsweise Gastwirtschaftsbetriebe) vorzusehen, die für die Öffentlichkeit ganzjährig zugänglich sind und deren Publikumsverkehr zu einer Belebung des überdeckten Teils des Messeplatzes («City Lounge») beiträgt. Der überdeckte Teil des Messeplatzes («City Lounge») soll ein Anziehungspunkt des öffentlichen Lebens mit Anziehungskraft auf Quartier, Kanton und die ganze Metrobasel-Region sein, wo neben einem steten Publikumsverkehr auch Veranstaltungen aller Art stattfinden können. Der Betreiber der Baukörper in den Baubereichen A bis C hat in angemessener Weise zur Entwicklung und Gestaltung des öffentlichen Lebens in der «City Lounge» und auf dem übrigen Messeplatz beizutragen. Er hat die damit verbundenen Immissionen zu dulden, soweit der Messebetrieb dadurch nicht tangiert wird. Die Event-Halle soll im gleichen Rahmen, wie es bisher beim grossen Festsaal der Fall war, für regional verwurzelte Veranstaltungen zu angemessenen Konditionen zur Verfügung stehen.
4. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird. 136
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
III. Aufhebung anderer Erlasse Der Grossratsbeschluss betreffend Schweizer Mustermesse Basel, Areal nördlich des Messeplatzes vom 20. April 1988 wird aufgehoben. IV. V. VI. VII. VIII. IX. Publikation und Referendum Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er ist der Gesamtheit der Stimmberechtigten zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen.3) Der Regierungsrat bestimmt nach Eintritt der Rechtskraft den Zeitpunkt der Wirksamkeit. 4) Der geplante Messeneubau muss bis spätestens vier Wochen vor der Volksabstimmung ausgesteckt werden. In den vier der Volksabstimmung vorangehenden Wochen soll zudem auf dem Messeplatz oder in unmittelbarer Nähe ein öffentlich zugänglicher Informationsraum eingerichtet werden, wo detaillierte Informationen zum Gegenstand dieses Beschlusses eingesehen werden können, darunter insbesondere ein Modell der geplanten Überbauung und von unabhängiger Seite bestätigte Visualisierungen der geplanten Überbauung.
3) 4)
Angenommen in der Volksabstimmung vom 1. 6. 2008. Wirksam seit 1. 10. 2008.
137