BP 201

Piano di edificazione · Riehen

Documento

Tipo
Piano di edificazione
Comune
Riehen
Cantone
Basilea Città
Livello
Comune
Approvato da
EWRB
Adottato
29 nov 2012

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

201_BP_Kohlistieg_EWRB_20121129.pdfApri in una nuova scheda

Testo

201_BP_Kohlistieg_EWRB_20121129.pdf

730.150

Hochbauten

BP 201

201 Riehen Kohlistieg / Rüchligweg / Rauracherstrasse (Parzellen RD 770 und 2095) Einwohnerratsbeschluss vom 29. November 20121) Der Einwohnerrat beschliesst auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL) sowie gestützt auf §§ 95, 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 19992): 1. Die Zonenänderung gemäss Plan Nr. 105.03.002 vom 10. Januar 2012 wird festgesetzt. 2. Der Bebauungsplan Plan Nr. 105.03.003 vom 22. Oktober 2012 wird festgesetzt und es werden dazu folgende Bebauungsplanvorschriften erlassen: 2.1. Nutzung und Bebauung a) b) c)

d)

e)

f)

1) 2)

Mostra tutto il testo

Im Baufeld A ist der Bau eines Alters- und Pflegeheims mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 8'600 m2 zulässig. Im Baufeld B ist eine Wohnbaute mit einer BGF von 1'500 m2 zulässig. Innerhalb der Baufeldgrenze C sind 3 Wohnbauten mit einer BGF von insgesamt 5'700 m2 zulässig. Die Wohnbauten C1, C2 und C3 haben eine BGF von minimal 1'600 m2 und maximal 2'000 m2 aufzuweisen. Innerhalb der Baufeldgrenze D sind 4 Wohnbauten mit einer BGF von insgesamt 4'700 m2 zulässig. Die Wohnbauten D1, D2, D3 und D4 haben eine BGF von minimal 1'000 m2 und maximal 1'300 m2 aufzuweisen. Wärmedämmschichten, die über das in der Energiegesetzgebung vorgeschriebene Mass hinausgehen, werden der BGF nicht angerechnet. In Baufeld A und B sind 4 oberirdische Vollgeschosse zulässig. In Baufeld A darf im Bereich der Kreuzung Rauracherstrasse / Rüchligweg das Untergeschoss als Sockelgeschoss in Erscheinung treten.

Vom Bau- und Verkehrsdepartement genehmigt am 14. 3. 2013. SG 730.100.

236

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

g)

h)

i)

j) k)

730.150

In den Baufeldern C und D sind jeweils 3 Vollgeschosse und ein teilweise zurückgesetztes Dachgeschoss zulässig. Die Dachgeschosse in C1–3 weisen maximal eine Fläche von 60% der BGF des obersten Vollgeschosses auf, die Dachgeschosse in den Baufeldern D1–4 maximal 50%. Die maximalen Gebäudehöhen sind in den im Bebauungsplan pro Baufeld dargestellten Profilen 1 bis 9 in Metern über Meer definiert. Die maximalen Höhen dürfen durch Solaranlagen, Liftausgang sowie Zugang zu einer Dachterrasse und andere notwendige technische Installationen überschritten werden. Eingeschossige Nebenbauten wie Pavillons, Schopf für Gartengeräte, Kleintierstallungen, Pergolen, Velounterstände oder Unterstände für Abfallentsorgung bis maximal 3,5 m Firsthöhe dürfen ausserhalb der bezeichneten Baufelder errichtet werden. Die Baufeldgrenzen gelten für unterirdische Geschosse nicht, soweit diese nicht in Erscheinung treten. Bei der Material- und Farbgebung ist die Gesamtkonzeption zu berücksichtigen.

2.2. Aussenraum l)

m) n)

Mit den Baubegehren ist jeweils ein Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan, der auch Aussagen über die Terraingestaltung beinhaltet, zur Bewilligung einzureichen. Die Aussenräume haben eine qualitativ hochwertige Gestaltung aufzuweisen. Im Sinne des ökologischen Ausgleichs sind überwiegend standortheimische und landschaftstypische Pflanzen zu verwenden. Die im Bebauungsplan bezeichnete Baumgruppe ist mehrheitlich zu erhalten. Es ist ein Fusswegnetz zu realisieren, welches Alters- und Pflegeheim, Wohnbauten und Freizeitzentrum Landauer miteinander verbindet. Im Bebauungsplan sind die Fusswegverbindungen nur schematisch dargestellt.

2.3. Erschliessung, Ver- und Entsorgung o)

p)

Die Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen bei den Baufeldern B, D1, D2 und D3 sind in den im Bebauungsplan bezeichneten Bereichen vorzusehen. Die Vorfahrt des Alters- und Pflegeheims und die oberirdischen Besucherparkplätze sind nur in den im Bebauungsplan dargestellten Bereichen zulässig. Die Gestaltung der Vorfahrt und der oberirdischen Besucherparkplatzanlagen hat erhöhten Ansprüchen zu genügen. Die Anlagen sollen insbesondere gegenüber dem öffentlichen Raum zurückhaltend in Erscheinung treten. Die genaue Lage der Parkplätze und deren Zu- und Wegfahrten werden im Baubewilligungsverfahren bestimmt.

237

BP 201

730.150

Hochbauten

q)

Die Wohnbauten haben den Minergie©-P-Standard zu erfüllen. Das Alters- und Pflegeheim hat den Minergie-Standard oder einen gleichwertigen Standard zu erfüllen. Das Erreichen des Standards muss nicht zertifiziert werden. Das Alters- und Pflegeheim und die Wohnüberbauung sind an das Fernwärmenetz anzuschliessen.

r)

2.4. Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen Der Gemeinderat wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption und das Siedlungsbild nicht beeinträchtigt werden. Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum und der Genehmigung durch das Bau- und Verkehrsdepartement. Der Gemeinderat stellt nach Eintritt der Rechtskraft die Wirksamkeit fest.3)

3)

Wirksam seit 5. 4. 2013.

238

BP 201

2013-03-14_BP_Kohlistieg_Genehmigung_RR.pdf

An: ^ Bern,/Frist: *

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

*

DBearoeitung

ViS

^

19. MR Z. 2013 FF, Bern, / Frist:

f%l£ûp:O

Mostra tutto il testo

G Bearbeitung D dir, Erledig. □ z.K.

xfb

Gemeinde Riehen Kop; Vis:

| Reg, Nr: Regierungsrat Dr. Hans-Peter Wessels Münsterplatz 11 Postfach CH-4001 Basel

r)

An den Gemeinderat Riehen Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen

Tel.: +41 61 267 91 80 Fax: +41 61 267 91 50 E-Mail: [email protected] www.bvd.bs.ch

Basel, 14. März 2013 Genehmigung Zonenänderung und Bebauungsplan für die Parzellen 770 und 2095 in Sektion D des Grundbuches R iehen sowie Änderung der Linienpläne im Bereich Kohlistieg, Rauracherstrasse und Rüchligweg Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 15. Januar 2013 haben Sie um die Genehmigung betreffend Zonenänderung und Festsetzung eines Bebauungsplanes für die Parzellen Nr. 770 und 2095 der Sektion D des Grundbuches Riehen sowie die Aufhebung der Baulinien im Bereich Kohlistieg, Rauracherstrasse und Rüchligweg gebeten. Das Bau­ und Verkehrsdepartement begrüsst das Vorhaben auf dem Areal Kohlistieg, Raurach­ erstrasse und Rüchligweg ein Alters­ und Pflegeheim mit rund 100 Plätzen sowie 90 familien­ freundliche Genossenschaftswohnungen an guter öV­Erschliessung zu realisieren. Des Weiteren stellt das Vorhaben eine gute Umsetzung des kantonalen Richtplanes dar und entspricht mit der geplanten der Förderung von genossenschaftlichem Wohnungsbau einer wichtigen Schwer­ punktsetzung der kantonalen Wohnbaustrategie. Ebenso wird befürwortet, dass für den Tennis­ club Rosental ein adäquater Ersatz am Standort Grendelmatte gefunden werden konnte. Aus Ihrem Planungsbericht vom Januar 2013 geht hervor, dass Sie die formellen und materiellen Hinweise aus dem Vorprüfungsbericht vom 5. September 2011 des Planungsamtes berücksich­ tigt haben. Die zusätzlichen Anpassungen des Bebauungsplanes, welche parallel zur Vorprüfung vorgenommen wurden, sind aus planungsrechtlicher Sicht bedenkenlos und stehen der vorlie­ genden Genehmigung nicht im Wege. Während der öffentlichen Planauflage vom 13. Januar bis zum 13. Februar 2012 gingen erfreuli­ cherweise keine Einsprachen ein, worauf der Einwohnerrat auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission für Siedlung und Landschaft am 29. November 2012 die nutzungsplanerischen Änderungen und Festsetzungen beschlossen hat. Unter diesen Voraussetzungen stelle ich fest, dass die vorliegenden nutzungsplanerischen Ände­ rungen und Festsetzungen für das Areal am Kohlistieg, Rauracherstrasse und Rüchligweg rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind, und genehmige diese nach § 114 BPG.

Seite 1/2

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Freundliche Grüsse

D,r. Wessels Han^Peter Vorsteher

Beilagen Plan neue Zuordnung (Plan-Nr. 105.03.002) [4 Exemplare] Bebauungsplan (Plan-Nr. 105.03.2003) [4 Exemplare] Linienplan (Inventar-Nr. 10'184) [4 Exemplare] Linienplan (Inventar-Nr. 10'185) [4 Exemplare] Linienplan (Inventar-Nr. 10'186) [4 Exemplare]

Kopie an Frau Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung JSD Frau Martina Münch, Städtebau & Architektur, Planungsamt Frau Barbara Auer, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur Herr Beat Zahno, Teifbauamt, Baulinien und Landerwerb Herr Pascal Giller, Generalsekretariat BVD, Recht Herr Robert Stern, Städtebau & Architektur, Planungsamt

Seite 2/2