BP 179

Piano di edificazione · Riehen

Documento

Tipo
Piano di edificazione
Comune
Riehen
Cantone
Basilea Città
Livello
Comune
Approvato da
GdRB
Adottato
17 apr 2007

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

179_BP_Loerracherstrasse_153-163_GdRB_20070417.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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www.riehen.ch

BP 179

Gemeinde Riehen

Bebauungsplanvorschriften Liegenschaften Lörracherstrasse, Nr. 153 - 163

Der Gemeinderat der Gemeinde Riehen beschliesst gestützt auf 88 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 :

1.

2.1

2.2

Mostra tutto il testo

2.3

2.4

2.5

2.6.

Der Bebauungsplan Nr. 111.01.001 vom 13. Februar 2007 betreffend das Areal zwischen der Lörracherstrasse in Riehen wird festgesetzt.

Zum Bebauungsplan werden folgende Bauvorschriften erlassen:

Auf den Parzellen sind Wohnnutzungen und gewerbliche Nutzungen, die nur mässig stören, zulässig.

Das zulässige Mass der baulichen Nutzung wird auf den einzelnen Parzellen gemäss Vergleichsprojekt der Zone 3 bestimmt. Im Übrigen gelten im Baubereich A die Bauvorschriften der Zone 4.

Im Bereich B sind eingeschossige Bauten mit Flachdach bis zu einer Höhe von 3.5 m auf der ganzen Fläche zulässig. Soweit deren Dachflächen eine zweckmässige Form ergeben, sind sie als begehbare Grünflächen zu gestalten. Der unüberbaute Bereich B ist als Garten oder Grünfläche anzulegen.

Die Bebauung ist an das Fernwärmenetz der Gemeinde anzuschliessen.

Bei sämtlichen Wohnungen ist sicherzustellen, dass sie ohne zusätzlichen baulichen Aufwand an das Kommunikationsnetz der Gemeinde angeschlossen werden können.

Der Gemeinderat kann ausnahmsweise Abweichungen von den Bauvorschriften zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption und das Siediungsbild nicht beeinträchtigt werden.

Dieser Beschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert; er unterliegt der Genehmigung durch das Baudepartement.

Seite2 _Beschlossen durch den Gemeinderat am 17. April 2007

Im Namen des Gemeinderats

Der Präsident: Willi Fischer J a

Der Gemeindeverwalter: +. V

Andreas Schuppli

Vom Baudepartement genehmigt am: 3o R:, Ge]

BAUDEPARTEMENT BASEL-STADT

Die Departementsvorsteherin: