10176 - B-Linienplan Bischoffweg
Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri · Riehen
Documento
- Tipo
- Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri
- Comune
- Riehen
- Cantone
- Basilea Città
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde Riehen
- Approvato da
- GdRB
- Adottato
- 10 giu 2008
Carta
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File
BeschlussApri in una nuova scheda
Testo
Beschluss
JJ Gemeinde Riehen Gemeinderat
Bischoffweg Abschnitt Steingrubenweg bis Hungerbachweg; Ändern des Linienplans; Planfestsetzungsbeschluss
Gemeinderatsbeschluss vom 10. Juni 2008 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge setzes vom 17. November 1999, den geänderten Nutzungsplan/Linienplan, Inventar Nr. 10'176 vom 14. März 2008, für den Bischoffweg fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt BaselStadt schriftlich bei der Rekursinstanz anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom glei chen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An träge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
Riehen, 10. Juni 2008
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident:
Der Gemeindeverwalter:
Andreas Schuppli
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www.riehen.ch
Genehmigung
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Riehen, Bischoffweg IHungerbachweg Auf der Bischoffhöhe Genehmigung des Linienplans Beschluss vom 23. Juli 2008 ://: 1. Es wird festgestellt, dass die vom Gemeinderat Riehen am 10. Juni 2008 genehmigten Linienpläne, Inventar Nr. 10'176, 10'177 und 10'178 rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 werden die Pläne Inventar Nr. 10'176, 10'177 und 10'178 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.
Baudepartement