10199 - BSW-Linienplan Steingrubenweg

Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri · Riehen

Documento

Tipo
Linee d'arretramento, stradali e dei sentieri
Comune
Riehen
Cantone
Basilea Città
Livello
Comune
Approvato da
GdRB
Adottato
12 set 2017

Carta

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File

Testo

Beschluss

Gemeinde Riehen Gemeinderat Steingrubenweg Abschnitt Wendeplatz; Änderung des Linien- und Erschliessungsplans Planfestsetzungsbeschluss

Gemeinderatsbeschluss vom 12. September 2017 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge­ setzes vom 17. November 1999 den Linien- und Erschliessungsplan Inventar Nr. 10'199-1 und 10'199-2 vom 15. Dezember 2016 für den Steingrubenweg fest. Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder an­ ders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Ge­ meindeverwaltung Riehen eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vor­ gebracht werden können (§113 Abs. 3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieser Beschlüsse im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumel­ den. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbe­ gründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus ei­ ner Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhe­ bung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.

Im Namen des Gemeinderats Df

~

Heil iojv/1 y v v IIUÜ Der Stv. Generalsekretär:

Patrick Breitenstein

Genehmigung

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Riehen, Steingrubenweg Genehmigung der Linien- und Erschliessungspläne Beschluss vom 29. November 2017 ://: 1. Es wird festgestellt, dass die vom Gemeinderat Riehen am 12. September 2017 genehmigten Linien- und Erschliessungspläne, Inventar Nr. 10'199-1 und 10'199-2, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind. 2. Gestützt auf § 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 werden die Pläne Inventar Nr. 10'199-1 und 10'199-2 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.

rkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt